Informationen für Anleger

Auf dieser Seite finden Sie Informationen bis Dezember 2023

Kündigung des Verwaltungsrechts

Warburg Zukunftsmanagement Defensiv (ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens 

Warburg Zukunftsmanagement Defensiv

mit Wirkung zum 30. November 2024

kündigt. Die Ausgabe von Anteilscheinen wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das OGAW-Sondervermögen gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die das OGAW-Sondervermögen abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Mai 2024

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Multi-Smart-Beta Aktien Nordamerika

(R-Tranche: ISIN DE000A2AJGX4 // WKN A2AJGX)
(I-Tranche: ISIN DE000A2AJGY2 // WKN A2AJGY)

Warburg Blue Chips Global Aktiv
(ISIN DE000A2PX1P3 // WKN A2PX1P)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „WARBURG - Multi-Smart-Beta Aktien Nordamerika“ (übertragendes Sondervermögen) und „Warburg Blue Chips Global Aktiv“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2023 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden. Dabei ist zu beachten, dass sich das Fondsvolumen des übertragenden Sondervermögens aus den Anteilklassen R und I zusammensetzt, während das übernehmende Sondervermögen keine Unterteilung in mehrere Anteilklassen aufweist. Demzufolge werden die beiden Anteilklassen des übertragenden Sondervermögens zusammen auf das übernehmende Sondervermögen verschmolzen.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 23. November 2023, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. November 2023, 24:00 Uhr in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Oktober 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
des Teilsondervermögens gemäß der OGAW-Richtlinie

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA

(zukünftig: WARBURG - Small&Midcaps Europa)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S)
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Warburg Invest“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die AABen für OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest bereits am 21. März 2022 genehmigt. Die BaFin hat die Änderung der BABen des oben genannten Teilsondervermögens am 7. Juni 2023 genehmigt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Teilsondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

1. Auflösung der Umbrella-Konstruktion und Änderung des Namens

Die Umbrella-Konstruktion WARBURG - D - FONDS wird aufgelöst. Damit verbunden ist die Umwandlung des oben genannten Teilsondervermögens in ein OGAW-Sondervermögen sowie die Umbenennung des Teilsondervermögens von „WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA“ in „WARBURG - Small&Midcaps Europa“.

2. Verknüpfung mit den AABen

Die BABen werden mit den am 21. März 2022 genehmigten AABen für OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest, aktualisiert und veröffentlicht am 1. Januar 2023 mit einer nicht genehmigungspflichtigen redaktionellen Anpassung, verknüpft.

3. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

4. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 7 Abs. 1 BABen).

5. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der AABen und BABen tritt zum 1. Dezember 2023 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im August 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 



Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
des Teilsondervermögens gemäß der OGAW-Richtlinie

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND

(zukünftig: WARBURG - Small&Midcaps Deutschland)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A0LGSG1 // WKN A0LGSG)
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0RHE28 // WKN A0RHE2)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Warburg Invest“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die AABen für OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest bereits am 21. März 2022 genehmigt. Die BaFin hat die Änderung der BABen des oben genannten Teilsondervermögens am 7. Juni 2023 genehmigt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Teilsondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

1. Auflösung der Umbrella-Konstruktion und Änderung des Namens

Die Umbrella-Konstruktion WARBURG - D - FONDS wird aufgelöst. Damit verbunden ist die Umwandlung des oben genannten Teilsondervermögens in ein OGAW-Sondervermögen sowie die Umbenennung des Teilsondervermögens von „WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND“ in „WARBURG - Small&Midcaps Deutschland“.

2. Verknüpfung mit den AABen

Die BABen werden mit den am 21. März 2022 genehmigten AABen für OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest, aktualisiert und veröffentlicht am 1. Januar 2023 mit einer nicht genehmigungspflichtigen redaktionellen Anpassung, verknüpft.

3. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).

4. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der AABen und BABen tritt zum 1. Dezember 2023 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im August 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Anlagegrundsätze und mit Änderung der Kosten
des OGAW-Sondervermögens

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN USA AKT R
(zukünftig: WARBURG - Multi-Smart-Beta Aktien Nordamerika)
(ISIN DE000A2AJGX4 // WKN A2AJGX)

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN USA AKT I
(zukünftig: WARBURG - Multi-Smart-Beta Aktien Nordamerika)
(ISIN DE000A2AJGY2 // WKN A2AJGY)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. Juli 2023 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

1. Fondsname

Das OGAW-Sondervermögen “WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN USA” wird in “WARBURG - Multi-Smart-Beta Aktien Nordamerika” umbenannt.

2. Anlagegrenzen

  • Die Gesellschaft muss mindestens 60 Prozent des Wertes des Sondervermögens in Aktien nordamerikanischer Emittenten anlegen.
  • Als Marktindizes wird auf den Stoxx 600 North America NTR abgestellt.

3. Kosten

Der „§ 6 Kosten“ wird angepasst:

  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens für jede Anteilklasse eine jährliche Vergütung des anteiligen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • Zukünftig beträgt die monatliche Vergütung für die Verwahrstelle 1/12 von bis zu 0,05 Prozent p. a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird.
  • Der jährliche Betrag, der aus dem OGAW-Sondervermögen nach vorstehendem § 6 Absatz 1 und § 6 Absatz 3 als Vergütung sowie nach nachstehendem § 6 Absatz 5 lit. (m) als Aufwendungsersatz entnommen wird, kann insgesamt bis zu 1,65 Prozent des anteiligen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird, betragen.

 

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

 

Die Änderung der BABen tritt am 15. August 2023 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Juli 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 



Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Warburg - AKTIEN GLOBAL
(zukünftig: WARBURG - Aktien Global)
(ISIN DE000A2AJGV8 // WKN A2AJGV)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. Juli 2023 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

1. Fondsname

Das OGAW-Sondervermögen “Warburg - AKTIEN GLOBAL” wird in “WARBURG - Aktien Global” umbenannt.

2. Kosten

Der „§ 6 Kosten“ wird angepasst:

  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens für jede Anteilklasse eine jährliche Vergütung des anteiligen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • Zukünftig beträgt die monatliche Vergütung für die Verwahrstelle 1/12 von bis zu 0,10 Prozent p. a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird.
  • Der jährliche Betrag, der aus dem OGAW-Sondervermögen nach nachstehendem § 6 Abs. 5 lit (m) als Aufwendungsersatz entnommen wird, kann insgesamt 1,05 Prozent des anteiligen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird, betragen.

Die Änderung der BABen tritt am 15. August 2023 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Juli 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 



Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

 

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA

(R-Tranche: ISIN DE000A12BTS0 // WKN A12BTS)

(I-Tranche: ISIN DE000A12BTQ4 // WKN A12BTQ)

 

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten OGAW-Sondervermögens in das Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA ist wie angekündigt mit Ablauf des
31. März 2023 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 1. April 2023 an der R-Tranche bzw. der I-Tranche des Teilsondervermögens WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA (R-Tranche: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA) (I-Tranche: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S) in Höhe ihrer bisherigen Anteile an der jeweiligen Anteilklasse als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis beträgt für die
Anteilklasse R 1 : 1,0858866 und für die
Anteilklasse I 1 : 0,9013507.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

 

Hamburg, im April 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


Warburg Global Disruptive Equities

(Anteilklasse I: ISIN DE000A2H89C0 // WKN A2H89C)

(Anteilklasse R: ISIN DE000A2H89B2 // WKN A2H89B)

(Anteilklasse E: ISIN DE000A2H89J5 // WKN A2H89J)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der Gesellschaft am 21. März 2022 und die Änderung der BABen mit Änderung der Kosten des oben genannten OGAW-Sondervermögens am
29. Dezember 2022 genehmigt.

Die AABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen angepasst. Diese wurden mit der BaFin abgestimmt und berücksichtigen die Anpassung an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in der Fassung des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) vom 3. Juni 2021, die Einführung der Liquiditätsmanagementtools (LTM) und die Anpassung an das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom 3. Juni 2021.

Nähere Informationen zu den konkreten Änderungen der AABen können in der Veröffentlichung „Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen“, die am 25. November 2022 im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage www.warburg-fonds.com durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Die BABen werden an die vom BVI veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Formulierung zu der bestehenden Anlagegrenze in Investmentanteilen wird an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 7 BABen).

  1. Kosten

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Vergütungen wird an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Vergütungen angepasst (§ 6 Abs. 2 bis 4 BABen);

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Aufwendungen wird ebenfalls an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Aufwendungen angepasst. Dies hat zur Folge, dass dem OGAW-Sondervermögen zukünftig auch Steuern belastet werden können, die im Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder –dienstleistungen durch Dritte anfallen (§ 6 Abs. 5 lit. (m) und lit. (n) BABen);

Zukünftig können dem OGAW-Sondervermögen auch die Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, belastet werden (§ 6 Abs. 5 lit. (f) BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der AABen und BABen tritt zum 1. Mai 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Mai 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wurde bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage www.warburg-fonds.com durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im Januar 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

NIXDORF Stiftungsfonds (ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 29. November 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Februar 2023 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am
20. September 2022 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Februar 2023 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die ab dem 1. Februar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

AEQUO GLOBAL (ISIN DE000A0NAU29 // WKN A0NAU2)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 29. November 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Februar 2023 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am
20. September 2022 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Februar 2023 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die ab dem 1. Februar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

G&W - ORDO – STIFTUNGSFONDS (ISIN DE0009765289 // WKN 976528)

G&W - TREND ALLOCATION – FONDS (ISIN DE0006780380 // WKN 678038)

ÖKOBASIS One World Protect

(Anteilklasse R: ISIN DE000A2DJU46 // WKN A2DJU4)

(Anteilklasse S: ISIN DE000A2DJU53 // WKN A2DJU5)

RP Global Diversified Portfolio

(ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P)

WARBURG - MULTI-ASSET - SELECT - FONDS

(Anteilklasse R: ISIN DE0009765305 // WKN 976530)

(Anteilklasse P: ISIN DE000A2DJUZ4 // WKN A2DJUZ)

WARBURG - TOTAL RETURN GLOBAL - FONDS

(Anteilklasse R: ISIN DE000A2H89F3 // WKN A2H89F)

(Anteilklasse E: ISIN DE000A2H89H9 // WKN A2H89H)

Warburg Blue Chips Global Aktiv (ISIN DE000A2PX1P3 // WKN A2PX1P)

Warburg Classic Vermögensmanagement Fonds (ISIN DE0009765370 // WKN 976537)

Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv (ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E)

WARBURG Global Fixed Income

(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BS3 // WKN A1W2BS)

(Anteilklasse R: ISIN DE0009784736 // WKN 978473)

 

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei den oben genannten OGAW-Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen für die oben genannten OGAW-Sondervermögen am 21. März 2022 genehmigt.

Die AABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen angepasst. Diese wurden mit der BaFin abgestimmt und berücksichtigen die Anpassung an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in der Fassung des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) vom 3. Juni 2021, die Einführung der Liquiditätsmanagementtools (LTM) und die Anpassung an das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom 3. Juni 2021.

Neben redaktionellen Änderungen werden die folgenden Paragraphen der AABen der oben genannten OGAW-Sondervermögen wie folgt geändert:

  1. Gemäß des neu eingefügten § 11 (Emittentengrenzen und Anlagegrenzen) Absatz 2 Satz 2 sind Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten künftig auch dann im Rahmen der in § 11 Absatz 2 Satz 1 genannten Grenzen zu berücksichtigen, wenn die von diesen emittierten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mittelbar über andere im OGAW enthaltene Wertpapiere, die an deren Wertentwicklung gekoppelt sind, erworben werden.

  2. § 13 (Wertpapier-Darlehen) Absatz 3 wird dahingehend angepasst, dass die Gesellschaft kann sich künftig nicht mehr eines organisierten Systems zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedient, wenn dieses von einem Unternehmen stammt, dessen Unternehmensgegenstand die Abwicklung von grenzüberschreitenden Effektengeschäften für andere ist. Die Vermittlung und Abwicklung von Wertpapier-Darlehen über ein von einer Wertpapiersammelbank organisiertem System, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, ist dagegen weiterhin zulässig, wobei von dem jederzeitigen Kündigungsrecht nach Absatz 1 nicht abgewichen werden darf.

  3. § 16 (Anteile) Absatz 1 wird dahingehend angepasst, dass Anteilscheine künftig auch elektronisch begeben werden können. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Im neuen Absatz 2 wird ergänzt, dass verbriefte Anteilscheine in einer Sammelurkunde verbrieft werden und die Ausgabe von Einzelurkunden ausgeschlossen ist. Mit dem Erwerb eines Anteils am Sondervermögen erwirbt der Anleger einen Miteigentumsanteil an der Sammelurkunde. Dieser ist übertragbar, soweit in den Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) nichts Abweichendes geregelt ist. Darüber hinaus werden die alten Absätze 3 bis 6 gestrichen.

  4. In § 17 (Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Beschränkung und Aussetzung der Rücknahme) wird Absatz 3 dahingehend geändert, dass die BABen zukünftig Rückgabefristen vorsehen können. Zudem wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, wonach die Gesellschaft, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist, die Rücknahme von Anteilen für bis zu 15 Arbeitstage beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Der Schwellenwert wird in den BABen festgelegt. Bei Erreichung des Schwellenwertes wird den Rückgabeverlangen je Anleger nur anteilig entsprochen werden, im Übrigen wird die Rücknahmepflicht entfallen. Der nicht ausgeführte Teil der Order (Restorder) wird von der Gesellschaft auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt (Pro-Rata-Ansatz mit Verfall der Restorder).

  5. § 18 (Ausgabe- und Rücknahmepreise) Absatz 1 wird dahingehend abgeändert, dass der Ausgabe- und Rücknahmepreis entsprechend der Darstellung in Absatz 1 berechnet wird, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist.

  6. § 22 (Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle) Absatz 2 wird dahingehend angepasst, dass die genehmigte Übertragung den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt wird. Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich zu der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Jahres- oder Halbjahresbericht in den im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien.

  7. § 23 (Änderung der Anlagebedingungen) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. Die Änderung von Anlagegrundsätzen bedarf zukünftig keiner Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft mehr. Der Wortlaut in Absatz 3 wird angepasst, um die Änderungen des § 163 Absatz 4 KAGB zu berücksichtigen. Änderungen treten zukünftig gemäß Absatz 4, im Falle von Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze, nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der entsprechenden Bekanntmachung in Kraft.

  8. Darüber hinaus wird ein neuer § 25 (Streitbeilegungsverfahren) eingeführt.

Die Änderung der AABen tritt für die oben genannten OGAW-Sondervermögen zum
1. März 2023 in Kraft.

Die für die oben genannten OGAW-Sondervermögen ab dem 1. März 2023 gültigen AABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

WARBURG Global Fixed Income

(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BS3 // WKN A1W2BS)

(Anteilklasse R: ISIN DE0009784736 // WKN 978473)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

Warburg Classic Vermögensmanagement Fonds (ISIN DE0009765370 // WKN 976537)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv (ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Kosten

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Aufwendungen wird an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Aufwendungen angepasst. Dies hat zur Folge, dass dem OGAW-Sondervermögen zukünftig auch Steuern belastet werden können, die im Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder –dienstleistungen durch Dritte anfallen (§ 6 Abs. 5 lit. (m) und lit. (n) BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Warburg Blue Chips Global Aktiv (ISIN DE000A2PX1P3 // WKN A2PX1P)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Kosten

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Aufwendungen wird an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Aufwendungen angepasst. Dies hat zur Folge, dass dem OGAW-Sondervermögen zukünftig auch Steuern belastet werden können, die im Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder –dienstleistungen durch Dritte anfallen (§ 6 Abs. 4 lit. (m) und lit. (n) BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

WARBURG - TOTAL RETURN GLOBAL - FONDS

(Anteilklasse R: ISIN DE000A2H89F3 // WKN A2H89F)

(Anteilklasse E: ISIN DE000A2H89H9 // WKN A2H89H)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 3 BABen).

  1. Kosten

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Aufwendungen wird an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Aufwendungen angepasst. Dies hat zur Folge, dass dem OGAW-Sondervermögen zukünftig auch Steuern belastet werden können, die im Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder –dienstleistungen durch Dritte anfallen
(§ 7 Abs. 6 lit. (m) und lit. (n) BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 9 Abs. 1 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

WARBURG - MULTI-ASSET - SELECT - FONDS

(Anteilklasse R: ISIN DE0009765305 // WKN 976530)

(Anteilklasse P: ISIN DE000A2DJUZ4 // WKN A2DJUZ)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 und 4 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

RP Global Diversified Portfolio (ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

ÖKOBASIS One World Protect

(Anteilklasse R: ISIN DE000A2DJU46 // WKN A2DJU4)

(Anteilklasse S: ISIN DE000A2DJU53 // WKN A2DJU5)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 6. September 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen). Zukünftig darf das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der in § 2 Abs. 5 der BABen (bisher im Anhang 1 der BABen) aufgeführten Emittenten anlegen.

Im Zuge dessen wird die Liste der Emittenten um die im aktuellen BVI-Muster genannten Emittenten erweitert. Der bisherige Anhang 1 zu den BABen wird ersatzlos gestrichen.

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 9 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

G&W - TREND ALLOCATION – FONDS (ISIN DE0006780380 // WKN 678038)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

 

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird um die im aktuellen BVI-Muster genannten Emittenten erweitert (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Kosten

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Aufwendungen wird an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Aufwendungen angepasst. Dies hat zur Folge, dass dem OGAW-Sondervermögen zukünftig auch Steuern belastet werden können, die im Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder –dienstleistungen durch Dritte anfallen (§ 6 Abs. 5 lit. (m) und lit. (n) BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

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WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

G&W - ORDO – STIFTUNGSFONDS (ISIN DE0009765289 // WKN 976528)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 26. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 8 BABen);

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 und Abs. 4 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Gemischte Sondervermögen

 

RP Immobilienanlagen & Infrastruktur

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0Q9892 // WKN A0Q989)

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0KEYG6 // WKN A0KEYG)

 

Strategiefonds Sachwerte Global

(ISIN DE000A0RHEQ5 // WKN A0RHEQ)

 

Strategiefonds Sachwerte Global Defensiv

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0RHER3 // WKN A0RHER)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A2H89A4 // WKN A2H89A)

 

Sonstige Sondervermögen

 

Global Economic Performance Fonds

(ISIN DE000A0NAU03 // WKN A0NAU0)

 

PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) verpflichtet für sämtliche von ihr verwalteten OGAW-
(Teil-)Sondervermögen, Gemischten Sondervermögen und Sonstigen Sondervermögen, ein PRIIPs-Basisinformationsblatt zu erstellen, also ein Basisinformationsblatt für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten).

Im Gegenzug dazu entfällt ab diesem Datum die Verpflichtung zur Erstellung wesentlicher Anlegerinformationen gemäß § 166 KAGB. Gemäß dem neu eingeführten Artikel 82a Richtlinie 2009/65/EG (Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – OGAW-Richtlinie) wird ein Basisinformationsblatt, das die Anforderungen der PRIIPs-Verordnung erfüllt, als gleichwertig mit den wesentlichen Anlegerinformationen angesehen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 wird daher der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ in den nachfolgend genannten Anlagebedingungen sowie in sämtlichen Verkaufsprospekten der oben genannten Sondervermögen durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht.

  • Allgemeine und Besondere Anlagebedingungen der oben genannten Gemischten Sondervermögen in der am 17. November 2022 veröffentlichten Fassung;

  • Allgemeine und Besondere Anlagebedingungen des oben genannten Sonstigen Sondervermögens in der am 14. September 2022 veröffentlichten Fassung.

Das jeweilige Basisinformationsblatt erhalten Sie ab dem 1. Januar 2023 kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Advisor Global (ISIN DE0005547160 // WKN 554716)

Aktiv Strategie I (ISIN DE000A1WY1W0 // WKN A1WY1W)

Aktiv Strategie II (ISIN DE000A1WY1X8 // WKN A1WY1X)

Aktiv Strategie IV (ISIN DE000A0NAU78 // WKN A0NAU7)

Banken Fokus Basel III (ISIN DE000A0RHEX1 // WKN A0RHEX)

Degussa Bank Portfolio Privat Aktiv (ISIN DE000A0MS7D8 // WKN A0MS7D)

G&W - Aktien Deutschland – Trendfonds (ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

GWP-Fonds (ISIN DE0008478199 // WKN 847819)

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen

(Anteilklasse R: ISIN DE000A1W2BQ7 // WKN A1W2BQ)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BR5 // WKN A1W2BR)

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds

(Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL)

(Anteilklasse B: ISIN DE000A12BTT8 // WKN A12BTT)

(Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK)

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - European Equities

(Anteilsklasse A: ISIN DE0006780265 // WKN 678026)

(Anteilsklasse B: ISIN DE000A0RHEE1 // WKN A0RHEE)

(Anteilsklasse I: ISIN DE000A2AJGW6 // WKN A2AJGW)

Warburg Portfolio Dynamik

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUU7 // WKN A0NAUU)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVB5 // WKN A0NAVB)

(Anteilklasse V: ISIN DE000A1WY1Q2 // WKN A1WY1Q)

Warburg Portfolio Flexibel

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUV5 // WKN A0NAUV)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVA7 // WKN A0NAVA)

(Anteilklasse V: ISIN DE000A0HGMD9 // WKN A0HGMD)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A2PX1S7 // WKN A2PX1S)

Warburg Portfolio Konservativ

(ISIN DE000A12BTP6 // WKN A12BTP)

Warburg Zukunftsmanagement

(ISIN DE000A1W2BL8 // WKN A1W2BL)

Warburg Zukunftsmanagement Defensiv

(ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

 

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei den oben genannten OGAW-Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen für die oben genannten OGAW-Sondervermögen am 21. März 2022 genehmigt.

Die AABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen angepasst. Diese wurden mit der BaFin abgestimmt und berücksichtigen die Anpassung an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in der Fassung des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) vom 3. Juni 2021, die Einführung der Liquiditätsmanagementtools (LTM) und die Anpassung an das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom 3. Juni 2021.

Neben redaktionellen Änderungen werden die folgenden Paragraphen der AABen der oben genannten OGAW-Sondervermögen wie folgt geändert:

  1. Gemäß des neu eingefügten § 11 (Emittentengrenzen und Anlagegrenzen) Absatz 2 Satz 2 sind Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten künftig auch dann im Rahmen der in § 11 Absatz 2 Satz 1 genannten Grenzen zu berücksichtigen, wenn die von diesen emittierten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mittelbar über andere im OGAW enthaltene Wertpapiere, die an deren Wertentwicklung gekoppelt sind, erworben werden.

  2. § 13 (Wertpapier-Darlehen) Absatz 3 wird dahingehend angepasst, dass die Gesellschaft kann sich künftig nicht mehr eines organisierten Systems zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedient, wenn dieses von einem Unternehmen stammt, dessen Unternehmensgegenstand die Abwicklung von grenzüberschreitenden Effektengeschäften für andere ist. Die Vermittlung und Abwicklung von Wertpapier-Darlehen über ein von einer Wertpapiersammelbank organisiertem System, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, ist dagegen weiterhin zulässig, wobei von dem jederzeitigen Kündigungsrecht nach Absatz 1 nicht abgewichen werden darf.

  3. § 16 (Anteile) Absatz 1 wird dahingehend angepasst, dass Anteilscheine künftig auch elektronisch begeben werden können. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Im neuen Absatz 2 wird ergänzt, dass verbriefte Anteilscheine in einer Sammelurkunde verbrieft werden und die Ausgabe von Einzelurkunden ausgeschlossen ist. Mit dem Erwerb eines Anteils am Sondervermögen erwirbt der Anleger einen Miteigentumsanteil an der Sammelurkunde. Dieser ist übertragbar, soweit in den Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) nichts Abweichendes geregelt ist. Darüber hinaus werden die alten Absätze 3 bis 6 gestrichen.

  4. In § 17 (Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Beschränkung und Aussetzung der Rücknahme) wird Absatz 3 dahingehend geändert, dass die BABen zukünftig Rückgabefristen vorsehen können. Zudem wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, wonach die Gesellschaft, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist, die Rücknahme von Anteilen für bis zu 15 Arbeitstage beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Der Schwellenwert wird in den BABen festgelegt. Bei Erreichung des Schwellenwertes wird den Rückgabeverlangen je Anleger nur anteilig entsprochen werden, im Übrigen wird die Rücknahmepflicht entfallen. Der nicht ausgeführte Teil der Order (Restorder) wird von der Gesellschaft auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt (Pro-Rata-Ansatz mit Verfall der Restorder).
  5. § 18 (Ausgabe- und Rücknahmepreise) Absatz 1 wird dahingehend abgeändert, dass der Ausgabe- und Rücknahmepreis entsprechend der Darstellung in Absatz 1 berechnet wird, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist.

  6. § 22 (Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle) Absatz 2 wird dahingehend angepasst, dass die genehmigte Übertragung den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt wird. Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich zu der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Jahres- oder Halbjahresbericht in den im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien.

  7. § 23 (Änderung der Anlagebedingungen) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. Die Änderung von Anlagegrundsätzen bedarf zukünftig keiner Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft mehr. Der Wortlaut in Absatz 3 wird angepasst, um die Änderungen des § 163 Absatz 4 KAGB zu berücksichtigen. Änderungen treten zukünftig gemäß Absatz 4, im Falle von Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze, nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der entsprechenden Bekanntmachung in Kraft.
  8. Darüber hinaus wird ein neuer § 25 (Streitbeilegungsverfahren) eingeführt.

Die Änderung der AABen tritt für die oben genannten OGAW-Sondervermögen zum
1. Januar 2023 in Kraft.

Die für die oben genannten OGAW-Sondervermögen ab dem 1. Januar 2023 gültigen AABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Warburg Zukunftsmanagement (ISIN DE000A1W2BL8 // WKN A1W2BL)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere den folgenden Punkt:

Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Warburg Zukunftsmanagement Defensiv (ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen den folgenden Punkt:

Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Warburg Portfolio Konservativ (ISIN DE000A12BTP6 // WKN A12BTP)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 3 BABen);

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Warburg Portfolio Flexibel

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUV5 // WKN A0NAUV)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVA7 // WKN A0NAVA)

(Anteilklasse V: ISIN DE000A0HGMD9 // WKN A0HGMD)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A2PX1S7 // WKN A2PX1S)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 19. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen);

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Warburg Portfolio Dynamik

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUU7 // WKN A0NAUU)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVB5 // WKN A0NAVB)

(Anteilklasse V: ISIN DE000A1WY1Q2 // WKN A1WY1Q)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 19. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen)

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds

(Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL)

(Anteilklasse B: ISIN DE000A12BTT8 // WKN A12BTT)

(Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere den folgenden Punkt:

Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - European Equities

(Anteilsklasse A: ISIN DE0006780265 // WKN 678026)

(Anteilsklasse B: ISIN DE000A0RHEE1 // WKN A0RHEE)

(Anteilsklasse I: ISIN DE000A2AJGW6 // WKN A2AJGW)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen

(Anteilklasse R: ISIN DE000A1W2BQ7 // WKN A1W2BQ)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BR5 // WKN A1W2BR)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere den folgenden Punkt:

Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

GWP-Fonds (ISIN DE0008478199 // WKN 847819)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 26. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst und aus dem Anhang in § 2 Abs. 7 BABen verschoben.

  1. Anlageausschuss

Die bestehenden Regelungen zum Anlageausschuss werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 3 BABen)

  1. Anteilklassen

Die bestehenden Regelungen zu Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 4 Abs. 1 bis 4 BABen).

  1. Ausgabe- und Rücknahmepreis

Es wird ein neuer Absatz eingefügt, der die Angaben zum Ausgabeaufschlag für Anteilklassen im Verkaufsprospekt regelt (§ 6 Abs. 2 BABen).

  1. Ertragsverwendung

Die bestehenden Regelungen zur Ertragsverwendung (bisher § 8 BABen) werden in die
§§ 8 „Thesaurierung“ und 9 „Ausschüttung“ aufgeteilt.

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

G&W - Aktien Deutschland – Trendfonds (ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Degussa Bank Portfolio Privat Aktiv (ISIN DE000A0MS7D8 // WKN A0MS7D)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Banken Fokus Basel III (ISIN DE000A0RHEX1 // WKN A0RHEX)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Aktiv Strategie IV (ISIN DE000A0NAU78 // WKN A0NAU7)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Aktiv Strategie II (ISIN DE000A1WY1X8 // WKN A1WY1X)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Aktiv Strategie I (ISIN DE000A1WY1W0 // WKN A1WY1W)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Advisor Global (ISIN DE0005547160 // WKN 554716)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 9 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Advisor Global (ISIN DE0005547160 // WKN 554716)

AEQUO GLOBAL (ISIN DE000A0NAU29 // WKN A0NAU2) 

Aktiv Strategie I (ISIN DE000A1WY1W0 // WKN A1WY1W)

Aktiv Strategie II (ISIN DE000A1WY1X8 // WKN A1WY1X)

Aktiv Strategie IV (ISIN DE000A0NAU78 // WKN A0NAU7)

Banken Fokus Basel III (ISIN DE000A0RHEX1 // WKN A0RHEX)

Degussa Bank Portfolio Privat Aktiv (ISIN DE000A0MS7D8 // WKN A0MS7D)

Dirk Müller Premium Aktien (Anteilklasse Euro: ISIN DE000A111ZF1 // WKN A111ZF) (Anteilklasse CHF: ISIN DE000A2PX1Q1 // WKN A2PX1Q)

Dirk Müller Premium Aktien – Offensiv (ISIN DE000A2PX1T5 // WKN A2PX1T)

G&W - Aktien Deutschland - Trendfonds (ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS (ISIN DE0009765289 // WKN 976528)

G&W - TREND ALLOCATION - FONDS (ISIN DE0006780380 // WKN 678038)

GWP-Fonds (ISIN DE0008478199 // WKN 847819)

NIXDORF Stiftungsfonds (ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP)

ÖKOBASIS One World Protect (Anteilklasse R: ISIN DE000A2DJU46 // WKN A2DJU4) (Anteilklasse S: ISIN DE000A2DJU53 // WKN A2DJU5)

RP Global Absolute Return (ISIN DE000A0KEYF8 // WKN A0KEYF)

RP Global Diversified Portfolio (ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P)

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen (Anteilklasse R: ISIN DE000A1W2BQ7 // WKN A1W2BQ)(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BR5 // WKN A1W2BR)

Warburg Blue Chips Global Aktiv (ISIN DE000A2PX1P3 // WKN A2PX1P)

Warburg Classic Vermögensmanagement Fonds (ISIN DE0009765370 // WKN 976537)

WARBURG - DEFENSIV - FONDS (Anteilklasse R: ISIN DE0009765396 // WKN 976539) (Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZE4 // WKN A111ZE) (Anteilklasse A: ISIN DE000A2AJGR6 // WKN A2AJGR) (Anteilklasse CHF: ISIN DE000A2H8893 // WKN A2H889)

Warburg Global Disruptive Equities (Anteilklasse I: ISIN DE000A2H89C0 // WKN A2H89C) (Anteilklasse R: ISIN DE000A2H89B2 // WKN A2H89B) (Anteilklasse E: ISIN DE000A2H89J5 // WKN A2H89J)

Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv (ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E)

WARBURG Global Fixed Income (Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BS3 // WKN A1W2BS) (Anteilklasse R: ISIN DE0009784736 // WKN 978473)

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds (Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL) (Anteilklasse B: ISIN DE000A12BTT8 // WKN A12BTT) (Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK)

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - European Equities (Anteilsklasse A: ISIN DE0006780265 // WKN 678026) (Anteilsklasse B: ISIN DE000A0RHEE1 // WKN A0RHEE) (Anteilsklasse I: ISIN DE000A2AJGW6 // WKN A2AJGW)

WARBURG - MULTI-ASSET - SELECT - FONDS (Anteilklasse R: ISIN DE0009765305 // WKN 976530) (Anteilklasse P: ISIN DE000A2DJUZ4 // WKN A2DJUZ)

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA (Anteilklasse R: ISIN DE000A12BTS0 // WKN A12BTS) (Anteilklasse I: ISIN DE000A12BTQ4 // WKN A12BTQ)

Warburg Portfolio Dynamik (Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUU7 // WKN A0NAUU) (Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVB5 // WKN A0NAVB) (Anteilklasse V: ISIN DE000A1WY1Q2 // WKN A1WY1Q)

Warburg Portfolio Flexibel (Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUV5 // WKN A0NAUV) (Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVA7 // WKN A0NAVA) (Anteilklasse V: ISIN DE000A0HGMD9 // WKN A0HGMD) (Anteilklasse I: ISIN DE000A2PX1S7 // WKN A2PX1S)

Warburg Portfolio Konservativ (ISIN DE000A12BTP6 // WKN A12BTP)

WARBURG - TOTAL RETURN GLOBAL - FONDS (Anteilklasse R: ISIN DE000A2H89F3 // WKN A2H89F) (Anteilklasse E: ISIN DE000A2H89H9 // WKN A2H89H)

Warburg Zukunftsmanagement (ISIN DE000A1W2BL8 // WKN A1W2BL)

Warburg Zukunftsmanagement Defensiv (ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

Umbrella-Konstruktion WARBURG - D - FONDS mit den Teilinvestmentvermögen nach der OGAW-Richtlinie

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND (Anteilklasse I: ISIN DE000A0LGSG1 // WKN A0LGSG) (Anteilklasse R: ISIN DE000A0RHE28 // WKN A0RHE2)

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA (Anteilklasse I: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S) (Anteilklasse R: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA)

 

PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) verpflichtet für sämtliche von ihr verwalteten OGAW-(Teil-)Sondervermögen, Gemischten Sondervermögen und Sonstigen Sondervermögen, ein PRIIPs-Basisinformationsblatt zu erstellen, also ein Basisinformationsblatt für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten).

Im Gegenzug dazu entfällt ab diesem Datum die Verpflichtung zur Erstellung wesentlicher Anlegerinformationen gemäß § 166 KAGB. Gemäß dem neu eingeführten Artikel 82a Richtlinie 2009/65/EG (Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – OGAW-Richtlinie) wird ein Basisinformationsblatt, das die Anforderungen der PRIIPs-Verordnung erfüllt, als gleichwertig mit den wesentlichen Anlegerinformationen angesehen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 wird daher der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ in sämtlichen Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen sowie in sämtlichen Verkaufsprospekten der oben genannten Sondervermögen durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht.

Das jeweilige Basisinformationsblatt erhalten Sie ab dem 1. Januar 2023 kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der Gemischten Sondervermögen

RP Immobilienanlagen & Infrastruktur

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0Q9892 // WKN A0Q989)

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0KEYG6 // WKN A0KEYG)

 

Strategiefonds Sachwerte Global

(ISIN DE000A0RHEQ5 // WKN A0RHEQ)

 

Strategiefonds Sachwerte Global Defensiv

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0RHER3 // WKN A0RHER)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A2H89A4 // WKN A2H89A)

 

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei den oben genannten Gemischten Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen für sämtliche Gemischten Sondervermögen der Gesellschaft am 10. Juni 2022 genehmigt.

Die AABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für Gemischte Sondervermögen angepasst. Diese wurden mit der BaFin abgestimmt und berücksichtigen die Anpassung an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in der Fassung des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) vom 3. Juni 2021, die Einführung der Liquiditätsmanagementtools (LTM) und die Anpassung an das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom 3. Juni 2021.

Neben redaktionellen Änderungen, werden die folgenden Paragraphen der AABen für sämtliche Gemischten Sondervermögen der Gesellschaft wie folgt geändert:

  1. In § 1 (Grundlagen) wird gestrichen, dass über die Rechte der Anleger an dem Gemischten Sondervermögen Sammelurkunden ausgestellt werden.

  2. Gemäß des neu eingefügten § 11 (Emittentengrenzen und Anlagegrenzen) Absatz 2 Satz 2 sind Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten künftig auch dann im Rahmen der in § 11 Absatz 2 Satz 1 genannten Grenzen zu berücksichtigen, wenn die von diesen emittierten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mittelbar über andere im OGAW enthaltene Wertpapiere, die an deren Wertentwicklung gekoppelt sind, erworben werden.

  3. 13 (Wertpapier-Darlehen) Absatz 3 wird dahingehend angepasst, dass die Gesellschaft sich künftig nicht mehr eines organisierten Systems zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedient, wenn dieses von einem Unternehmen stammt, dessen Unternehmensgegenstand die Abwicklung von grenzüberschreitenden Effektengeschäften für andere ist. Die Vermittlung und Abwicklung von Wertpapier-Darlehen über ein von einer Wertpapiersammelbank organisiertem System, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, ist dagegen weiterhin zulässig, wobei von dem jederzeitigen Kündigungsrecht nach Absatz 1 nicht abgewichen werden darf.

  4. 16 (Anteile) Absatz 1 wird dahingehend angepasst, dass Anteilscheine künftig auch elektronisch begeben werden können. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Im neuen Absatz 2 wird ergänzt, dass verbriefte Anteilscheine in einer Sammelurkunde verbrieft werden und die Ausgabe von Einzelurkunden ausgeschlossen ist. Mit dem Erwerb eines Anteils am Sondervermögen erwirbt der Anleger einen Miteigentumsanteil an der Sammelurkunde. Dieser ist übertragbar, soweit in den Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) nichts Abweichendes geregelt ist. Darüber hinaus werden die alten Absätze 3 bis 5 gestrichen.

  5. In § 17 (Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Beschränkung und Aussetzung der Rücknahme) wird Absatz 3 dahingehend geändert, dass die BABen zukünftig Rückgabefristen vorsehen können. Zudem wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, wonach die Gesellschaft, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist, die Rücknahme von Anteilen für bis zu 15 Arbeitstage beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Der Schwellenwert wird in den BABen festgelegt. Bei Erreichung des Schwellenwertes wird den Rückgabeverlangen je Anleger nur anteilig entsprochen werden, im Übrigen wird die Rücknahmepflicht entfallen. Der nicht ausgeführte Teil der Order (Restorder) wird von der Gesellschaft auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt (Pro-Rata-Ansatz mit Verfall der Restorder).

  6. 18 (Ausgabe- und Rücknahmepreise) Absatz 1 wird dahingehend abgeändert, dass der Ausgabe- und Rücknahmepreis entsprechend der Darstellung in Absatz 1 berechnet wird, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist.

  7. 23 (Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle) Absatz 2 wird dahingehend angepasst, dass die genehmigte Übertragung den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt wird. Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich zu der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Jahres- oder Halbjahresbericht in den im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien.

  8. 24 (Änderung der Anlagebedingungen) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. Die Änderung von Anlagegrundsätzen bedarf zukünftig keiner Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft mehr. Der Wortlaut in Absatz 3 wird angepasst, um die Änderungen des § 163 Absatz 4 KAGB zu berücksichtigen. Änderungen treten zukünftig gemäß Absatz 4, im Falle von Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze, nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der entsprechenden Bekanntmachung in Kraft.

  9. Darüber hinaus wird ein neuer § 26 (Streitbeilegungsverfahren) eingeführt.

Die Änderung der AABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für die oben genannten Gemischten Sondervermögen ab dem 1. Januar 2023 gültigen AABen finden Sie hier.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens

Strategiefonds Sachwerte Global

(ISIN DE000A0RHEQ5 // WKN A0RHEQ)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 29. Juli 2022 genehmigt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Gemischten Sondervermögens umfassen neben redaktionellen Änderungen die folgenden Punkte:

  1. Besondere Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Die Informationen gemäß § 300 Abs. 4 sowie § 308 Abs. 4 KAGB werden den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich über das im Verkaufsprospekt benannte Informationsmedium
(§ 8 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 12 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens

Strategiefonds Sachwerte Global Defensiv

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0RHER3 // WKN A0RHER)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A2H89A4 // WKN A2H89A)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 29. Juli 2022 genehmigt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Gemischten Sondervermögens umfassen neben redaktionellen Änderungen die folgenden Punkte:

  1. Besondere Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Die Informationen gemäß § 300 Abs. 4 sowie § 308 Abs. 4 KAGB werden den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich über das im Verkaufsprospekt benannte Informationsmedium
(§ 8 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 12 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens

RP Immobilienanlagen & Infrastruktur

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0Q9892 // WKN A0Q989)

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0KEYG6 // WKN A0KEYG) 

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 29. Juli 2022 genehmigt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Gemischten Sondervermögens umfassen neben redaktionellen Änderungen die folgenden Punkte:

  1. Anlageausschuss

Es erfolgt eine Streichung des Hinweises, dass die Aufgaben und Befugnisse des Anlageausschusses in dessen Geschäftsordnung bestimmt werden (§ 3 BABen).

  1. Besondere Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Die Informationen gemäß § 300 Abs. 4 sowie § 308 Abs. 4 KAGB werden den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich über das im Verkaufsprospekt benannte Informationsmedium
(§ 8 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 12 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AEQUO GLOBAL (ISIN DE000A0NAU29 // WKN A0NAU2)

 

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, sowie

Wechsel der Verwahrstelle zur DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, Hamburg

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit
§ 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Februar 2023 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom
20. September 2022 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das oben genannte OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, Hamburg.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


NIXDORF Stiftungsfonds (ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP)

 

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, sowie

Wechsel der Verwahrstelle zur UBS Europe SE, Frankfurt am Main

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit
§ 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Februar 2023 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom
20. September 2022 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das oben genannte OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die UBS Europe SE, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 

 


 

Änderung der Allgemeinen und der Besonderen Anlagebedingungen des
Sonstigen Sondervermögens

Global Economic Performance Fonds (ISIN DE000A0NAU03 // WKN A0NAU0)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen für sämtliche Sonstigen Sondervermögen der Gesellschaft am 10. Juni 2022 und die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 27. Juli 2022 genehmigt.

Die AABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für Sonstige Sondervermögen angepasst. Diese wurden mit der BaFin abgestimmt und berücksichtigen die Änderungen durch das Fondstandortgesetz, den Hinweis auf das alternative Streitbeilegungsverfahren sowie die neuesten Anmerkungen der BaFin.

Neben redaktionellen Änderungen werden die folgenden Paragraphen der AABen für sämtliche Sonstigen Sondervermögen der Gesellschaft wie folgt geändert:

  1. In § 1 (Grundlagen) wird gestrichen, dass über die Rechte der Anleger an dem Sonstigen Sondervermögen Sammelurkunden ausgestellt werden.

  2. In § 11 (Anlagegrenzen) Abs. 5 wird neu aufgenommen, dass die Gesellschaft die in den Absätzen 2 bis 4 des § 11 und § 15 (Kreditaufnahme) bestimmten Grenzen in den ersten sechs Monaten seit Errichtung des Sonstigen Sondervermögens sowie nach vollzogener Verschmelzung durch das übernehmende Sonstige Sondervermögen jeweils unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung überschreiten darf.

  3. § 13 (Wertpapier-Darlehen) Absatz 3 wird dahingehend angepasst, dass die Gesellschaft sich künftig nicht mehr eines von einem Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Abwicklung von grenzüberschreitenden Effektengeschäften für andere ist, organisierten Systems zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedienen. Die Vermittlung und Abwicklung von Wertpapier-Darlehen über ein von einer Wertpapiersammelbank organisiertes System, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, ist dagegen weiterhin zulässig.

  4. § 16 (Anteile) Absatz 1 wird dahingehend angepasst, dass Anteilscheine künftig auch elektronisch begeben werden können. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Im neuen Absatz 2 wird ergänzt, dass verbriefte Anteilscheine in einer Sammelurkunde verbrieft werden und die Ausgabe von Einzelurkunden ausgeschlossen ist. Mit dem Erwerb eines Anteils am Sondervermögen erwirbt der Anleger einen Miteigentumsanteil an der Sammelurkunde. Dieser ist übertragbar, soweit in den Besonderen Anlagebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Darüber hinaus werden die alten Absätze 3 bis 5 gestrichen.

  5. § 18 (Ausgabe- und Rücknahmepreise) Absatz 1 wird dahingehend abgeändert, dass der Ausgabe- und Rücknahmepreis entsprechend der Darstellung in Absatz 1 berechnet wird, soweit in den Besonderen Anlagebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

  6. § 22 (Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle) Absatz 2 wird dahingehend angepasst, dass die genehmigte Übertragung den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt wird. Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich zu der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Jahres- oder Halbjahresbericht in den in dem Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien.

  7. § 23 (Änderung der Anlagebedingungen) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. Die Änderung von Anlagegrundsätzen bedarf zukünftig keiner Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft mehr. Der Wortlaut in Absatz 3 wird angepasst, um die Änderungen des § 163 Absatz 4 KAGB zu berücksichtigen. Änderungen treten zukünftig gemäß Absatz 4, im Falle von Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze, nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der entsprechenden Bekanntmachung in Kraft.

  8. Darüber hinaus wird ein neuer § 25 (Streitbeilegungsverfahren) eingeführt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Sonstigen Sondervermögens umfassen neben redaktionellen Änderungen die folgenden Punkte:

  1. Anlageausschuss

Es erfolgt eine Streichung des Hinweises, dass der Anlageausschuss durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt wird (§ 3 BABen).

  1. Besondere Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Die Informationen gemäß § 300 Abs. 4 sowie § 308 Abs. 4 KAGB werden den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich über das im Verkaufsprospekt benannte Informationsmedium
(§ 8 BABen).

Die Änderung der AABen und BABen tritt am 15. Oktober 2022 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 15. Oktober 2022 gültigen AABen und BABen finden Sie als vollständige Mitteilung  hier.

Hamburg, im September 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

WI SELEKT D Anteilklasse A
(ISIN DE000A0MS7H9 // WKN A0MS7H)

WI SELEKT D Anteilklasse B
(ISIN DE000A0RHEL6 // A0RHEL)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 15. Juli 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Oktober 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Oktober 2022 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im August 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

WI SELEKT C Anteilklasse A
(ISIN DE000A0MS7F3 // WKN A0MS7F)

WI SELEKT C Anteilklasse B
(ISIN DE000A0RHEK8 // WKN A0RHEK)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 15. Juli 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Oktober 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Oktober 2022 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im August 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AW Strategie Global Ausgewogen
(ISIN DE000A2PX1R9 // WKN A2PX1R)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 15. Juli 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Oktober 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Oktober 2022 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im August 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Selekt A1
(ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 15. Juli 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Oktober 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Oktober 2022 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im August 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

RP Global Absolute Return
(ISIN DE000A0KEYF8 // WKN A0KEYF)

Änderung der Allgemeinen und der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens mit Änderung der Anlagegrundsätze

Umwandlung in ein Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie („OGAW-Sondervermögen“)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Allgemeinen Anlagenbedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen und die Änderung der BABen mit Änderung der Anlagegrundsätze des oben genannten Gemischten Sondervermögens sowie die Umwandlung in ein OGAW-Sondervermögen am 18. Juli 2022 genehmigt.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Juli 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Selekt A1 (ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J)

AW Global Strategie Ausgewogen (ISIN DE000A2PX1R9 // WKN A2PX1R)

WI SELEKT C Anteilklasse A (ISIN DE000A0MS7F3 // WKN A0MS7F)

WI SELECT C Anteilklasse B (ISIN DE000A0RHEK8 // WKN A0RHEK)

 WI SELEKT D Anteilklasse A (ISIN DE000A0MS7H9 // WKN A0MS7H)

 WI SELEKT D Anteilklasse B (ISIN DE000A0RHEL6 // A0RHEL)

 

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, sowie Wechsel der Verwahrstelle auf die UBS Europe SE, Frankfurt am Main

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten OGAW-Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit
§ 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom
7. Juni 2022 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wechselt die Verwahrstellenfunktion für die oben genannten OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die UBS Europe SE, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Juni 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA

(R-Tranche: ISIN DE000A12BTS0 // WKN A12BTS)

(I-Tranche: ISIN DE000A12BTQ4 // WKN A12BTQ)

 

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA

(R-Tranche: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA)

(I-Tranche: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten (Teil-)Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA“ (übertragendes Sondervermögen) und „WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2023 gemäß § 1 Abs. 19
Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden. Beide (Teil-)Sondervermögen verfügen über jeweils zwei Tranchen - I und R. Im Rahmen der Verschmelzung werden jeweils die I-Tranchen sowie die R-Tranchen der beiden (Teil-)Sondervermögen miteinander verschmolzen.

Das übernehmende Sondervermögen ist ein Teilsondervermögen der Umbrella-Konstruktion WARBURG - D - FONDS, die aus den Teilsondervermögen WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND und WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA besteht. Die Anteilinhaber des WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND sind von dieser Verschmelzung nicht betroffen.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 24. März 2023, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 31. März 2023, 24:00 Uhr in Kraft.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB sind nachfolgend abgedruckt.

Weitere Informationen über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Juni 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


RP Global Absolute Return Bond

(ISIN DE000A0MS7N7 // WKN A0MS7N)

Kündigung des Verwaltungsrechts

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens

RP Global Absolute Return Bond

mit Wirkung zum 30. November 2022

kündigt. Die Ausgabe von Anteilscheinen wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das OGAW-Sondervermögen gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die das OGAW-Sondervermögen abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Mai 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


DC Value Global Equity
(ISIN DE000A2DJU61 // WKN A2DJU6)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die ODDO BHF Asset Management GmbH, Düsseldorf, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der ODDO BHF Asset Management GmbH bereits am 
20. August 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 
20. Dezember 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:
• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in ODDO BHF Asset Management GmbH, Düsseldorf;
• Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der ODDO BHF Asset Management GmbH geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen; die AABen entsprechen zukünftig dem Standard der ODDO BHF Asset Management GmbH.
• Der Wortlaut der Anlagegrenzen (§ 2 der BABen) für Wertpapiere wird im Hinblick auf investmentsteuerrechtliche Vorgaben sowie in Bezug auf den Erwerb von Investmentanteilen angepaßt. 
• Die Möglichkeit, sich eines Anlageausschusses zu bedienen wird eingefügt (§ 3 der BABen). 
• Die in die die Berechnung des Anteilwertes von Anteilklassen einzubeziehenden Kriterien werden um die Verwahrstellenvergütung ergänzt (§ 4 der BABen).
• Die Vergütungsregelung (§7 der BABen) wird überarbeitet. Insbesondere wird die maximale Verwaltungsvergütung angepaßt, die erfolgsabhängige Vergütung umgestellt, die Vergütungen für die Marktrisiko - und Liquiditätsmessung sowie die Collateral-Manager-Vergütung modifiziert, die maximale sowie die mindestens zu erhebende Verwahrstellenvergütung erneuert. Der maximal zulässige Vergütungssatz wird entsprechend erhöht.
• Das Geschäftsjahr des Fonds (§ 10 der BABen) ändert sich vom 01.10. bis 30.09 des folgenden Kalenderjahres auf vom 01.04. bis 31.03. des folgenden Kalenderjahres, wobei das laufende Geschäftsjahr zum 31.03.2022 beendet wird.
• Es werden Beschränkungen für Rücknahmeverlangen der Anleger in bestimmten Situationen eingeführt (§11 der BABen).
• Die übrigen Änderungen sind redaktionelle Anpassungen und klarstellende Erläuterungen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der ODDO BHF Asset Management GmbH treten am 1. April 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 15. Oktober 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die ODDO BHF Asset Management GmbH erfolgt ist.

Die ab dem 1. April 2022 gültigen AABen und BABen sind nachfolgend abgedruckt. 

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Dezember 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K)

AES Strategie Defensiv
(ISIN DE000A111ZD6 // WKN A111ZD)

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass durch das Fondsstandortgesetz Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU umgesetzt und Anpassungen an die Transparenz- und die Taxonomie-Verordnung vorgenommen werden. Zudem werden weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zur Entbürokratisierung und zur Digitalisierung der Aufsicht vorgenommen.

Zum 1. Januar 2022 überträgt die Gesellschaft die Verwaltung der oben genannten OGAW-Sondervermögen auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH („HANSA-INVEST“).

Die HANSAINVEST passt die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) für die von ihnen verwalteten OGAW-Sondervermögen an das Fondsstandortgesetz wie folgt an:

  • Es erfolgt eine Klarstellung der Emittentengrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente in § 11 Abs. 2 AABen.
  • In § 16 Nr. 1 der AABen wird nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, Anteilscheine auch elektronisch zu begeben.
  • In § 17 Abs. 4 AABen werden Regelungen zur Beschränkung der Rücknahme von Anteilen aufgenommen.
  • Vorgaben zur Streitbeilegung für Verbraucher sind in § 24 AABen neu geregelt.
  • Die weiteren Änderungen in den Allgemeinen Anlagebedingungen sind vornehmlich redaktioneller bzw. klarstellender Natur.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der AABen genehmigt. Sie treten für die oben genannten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung der oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Dezember 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

G&W - ZINSTREND - FONDS
(ISIN DE000A0NAU45 // WKN A0NAU4)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG


die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS ist wie angekündigt mit Ablauf des 30. November 2021 erfolgt. 

Die Anleger sind ab dem 1. Dezember 2021 am Investmentvermögen G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS (ISIN DE0009765289 // WKN 976528) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. 

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 3,332728.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Dezember 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

DC Value Global Equity
(ISIN DE000A2DJU61 // WKN A2DJU6)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die ODDO BHF Asset Management GmbH, Düsseldorf, sowie Wechsel der Verwahrstelle zu der The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit 
§ 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für das von der Gesellschaft verwaltete OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. April 2022 auf die ODDO BHF Asset Management GmbH, Düsseldorf übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 15.Oktober 2021 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. April 2022 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das oben genannte OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, zu der The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt. 

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im November 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Strategie Defensiv
(ISIN DE000A111ZD6 // WKN A111ZD)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH bereits am 
9. September 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 
11. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:
• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie

• Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH treten am 1. Januar 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH erfolgt ist.


Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 1. Januar 2022 gültigen AABen und BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im November 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH bereits am 
9. September 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 
15. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:
• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie

• Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH treten am 1. Januar 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH erfolgt ist.


Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 1. Januar 2022 gültigen AABen und BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im November 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Orthos
(ISIN DE000A0M8G91 // WKN A0M8G9)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 1. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 1. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF True Value
(ISIN DE000A0M8HB6 // WKN A0M8HB)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 1. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 1. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Waterville
(ISIN DE000A0M8HC4 // A0M8HC)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 1. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 1. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der Sonstigen Sondervermögen


1. MPF Allegro
(ISIN DE000A0M8HA8 // WKN A0M8HA)

2. MPF Athene
(ISIN DE000A0M6MX4 // WKN A0M6MX)

3. MPF Orthos
(ISIN DE000A0M8G91 // WKN A0M8G9)

4. MPF True Value
(ISIN DE000A0M8HB6 // WKN A0M8HB)

5. MPF Waterville
(ISIN DE000A0M8HC4 // A0M8HC)


6. MPF Abakus
(ISIN DE000A0RKY60 // WKN A0RKY6)

7. MPF Andante
(ISIN DE000A0RKY11 // WKN A0RKY1)

8. MPF Crescendo
(ISIN DE000A1W1MF9 // WKN A1W1MF)

9. MPF Donar
(ISIN DE000A12BPU4 // WKN A12BPU)

10. MPF Hera
(ISIN DE000A1JSWN6 // WKN A1JSWN)

11. MPF Herkules
(ISIN DE000A0RKY29 // WKN A0RKY2)

12. MPF Odin
(ISIN DE000A2DJU20 // WKN A2DJU2)

13. MPF Protection
(ISIN DE000A1CXU16 // WKN A1CXU1)

14. MPF Value Invest
(ISIN DE000A0NJGT9 // WKN A0NJGT)


Sehr geehrte Damen und Herren, 

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung der oben genannten Sonstigen Sondervermögen von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) der oben genannten Sonstigen Sondervermögen geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der AABen für die oben genannten Sonstigen Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der AABen treten für die Sonstigen Sondervermögen Nr. 1 bis 5 am 
1. November 2021 und für die Sonstigen Sondervermögen Nr. 6 bis 14 am 
6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung der oben genannten Sonstigen Sondervermögen auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 


Die ab dem 1. November 2021 bzw. ab dem 6. November 2021 gültigen AABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Abakus
(ISIN DE000A0RKY60 // WKN A0RKY6)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Andante
(ISIN DE000A0RKY11 // WKN A0RKY1)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Crescendo
(ISIN DE000A1W1MF9 // WKN A1W1MF)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Donar
(ISIN DE000A12BPU4 // WKN A12BPU)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Global Fonds-Warburg
(ISIN DE0005153860 // WKN 515386)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest AG bereits am 18. März 2019 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 9. September 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

• Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Warburg Invest AG;

• Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest AG geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die weiteren Änderungen in den BABen sind vornehmlich redaktioneller oder klarstellender Natur.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der Warburg Invest AG treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 
28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Hera
(ISIN DE000A1JSWN6 // WKN A1JSWN)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Herkules
(ISIN DE000A0RKY29 // WKN A0RKY2)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden.

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Odin
(ISIN DE000A2DJU20 // WKN A2DJU2)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden.

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Protection
(ISIN DE000A1CXU16 // WKN A1CXU1)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF SMPT 17
(ISIN DE000A1W2BU9 // WKN A1W2BU)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest AG bereits am 18. März 2019 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 9. September 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

• Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Warburg Invest AG;

• Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest AG geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die weiteren Änderungen in den BABen sind vornehmlich redaktioneller oder klarstellender Natur.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der Warburg Invest AG treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 
28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die gültigen AABen wurden bereits am 15. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Value Invest
(ISIN DE000A0NJGT9 // WKN A0NJGT)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Athene
(ISIN DE000A0M6MX4 // WKN A0M6MX)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 1. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 


Die ab dem 1. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Allegro
(ISIN DE000A0M8HA8 // WKN A0M8HA)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 1. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

G&W - ZINSTREND - FONDS
(ISIN DE000A0NAU45 // WKN A0NAU4)

G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS
(ISIN DE0009765289 // WKN 976528)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „G&W - ZINSTREND - FONDS“ (übertragendes Sondervermögen) und „G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2021 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 23. November 2021, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. November 2021, 24:00 Uhr in Kraft.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB finden Sie hier.

Weitere Informationen über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K) 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens
KORREKTUR

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei der Veröffentlichung am 17. September 2021 die ab dem 1. Juli 2022 gültigen Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) für das oben genannte OGAW-Sondervermögen mit einer fehlerhaften Paragrafennummerierung veröffentlicht wurden.

Die ab dem 1. Juli 2022 gültigen BABen sind daher korrigiert . Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K)

AES Strategie Defensiv
(ISIN DE000A111ZD6 // WKN A111ZD)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, sowie Wechsel der Verwahrstelle auf die UBS Europe SE, Frankfurt am Main

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten OGAW-Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit
§ 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Januar 2022 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 27. September 2021 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wechselt die Verwahrstellenfunktion für die oben genannten OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die UBS Europe SE, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im September 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Strategie Defensiv
(ISIN DE000A111ZD6 // WKN A111ZD)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 28. Juli 2021 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Erhöhung der maximalen Investitionsquote in Aktien von 40 Prozent auf
50 Prozent (§ 2 Absatz 2 der BABen) sowie in Anteile von „Ziel“-Investmentvermögen von 10 Prozent auf 20 Prozent (§ 2 Absatz 6 der BABen). Beide Änderungen erhöhen die Flexibilität beim Einsatz der zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände.

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 (b) der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im September 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K) 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 2. Juli 2021 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine ausdrückliche Begrenzung der Anlagen in Aktien und Aktien gleichwertigen Papieren auf 15 Prozent des Wertes des Sondervermögens (§ 2 Absatz 1 der BABen). Diese Begrenzung soll verdeutlichen, dass es sich um einen Rentenfonds handelt, der überwiegend in Anleihen investiert und ein Erwerb von Aktien und Aktien gleichwertigen Papieren auch nur in sehr geringem Maße zulässt.

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 der BABen);

  1. Kosten

Es erfolgt eine Reduzierung der in § 7 Abs. 8 der BABen genannten Hurdle Rate im Rahmen der Regelung der peformanceabhängigen Vergütung von 2 Prozent auf 1,25 Prozent.

Die Änderungen zu 1. und 2. treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Änderung zu 3. tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im September 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Luxemburger Teilfonds
„WARBURG - L - FONDS UNTERNHEMENSANLEIHE“
Anteilklasse R (ISIN LU0580419470 // A1H6A8)
Anteilklasse I (ISIN LU0580419637 // WKN A1H6A9) 

Deutsches OGAW-Sondervermögen
WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds
Anteilklasse R (ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK)
Anteilklasse I (ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL) 

Vollzug der grenzüberschreitenden Verschmelzung / Umtauschverhältnis

Die Übertragung aller Vermögensgegenstände des Teilfonds WARBURG - L - FONDS UNTERNHEMENSANLEIHE in das Investmentvermögen WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds ist wie angekündigt zum 30. Juli 2021 mit Wirkung zum 2. August 2021 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 2. August 2021 am Investmentvermögen WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds (Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK und Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile der Anteilklasse R beträgt 1 : 1,1924201.
Das Umtauschverhältnis der Anteile der Anteilklasse I beträgt 1 : 11,7296346.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im August 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

RP Global Absolute Return Bond
(ISIN DE000A0MS7N7 // WKN A0MS7N)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 26. Juli 2021 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Anpassung des § 7 Absatz 8 der BABen, der den Vergleichsmaßstab für die erfolgsabhängige Vergütung nennt. Zukünftig wird die Euro Short-Term Rate (€STR) plus 8,5 Basispunkte anstelle des EONIA als Vergleichsmaßstab festgelegt, da dieser ab Januar 2022 nicht mehr veröffentlicht wird.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

RP Global Diversified Portfolio
(ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 26. Juli 2021 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

  1. Kosten

Des Weiteren erfolgt eine Anpassung des § 7 Absatz 8 der BABen, der den Vergleichsmaßstab für die erfolgsabhängige Vergütung nennt. Zukünftig wird die Euro Short-Term Rate (€STR) plus 8,5 Basispunkte anstelle des EONIA als Vergleichsmaßstab festgelegt, da dieser ab Januar 2022 nicht mehr veröffentlicht wird.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Global Fonds-Warburg
(ISIN DE0005153860 // WKN 515386)

MPF SMPT 17
(ISIN DE000A1W2BU9 // WKN A1W2BU)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Warburg Invest AG, Hannover

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten OGAW-Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 6. November 2021 auf die Warburg Invest AG, Hannover übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 28. Juni 2021 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Abakus
(ISIN DE000A0RKY60 // WKN A0RKY6)

MPF Andante
(ISIN DE000A0RKY11 // WKN A0RKY1)

MPF Crescendo
(ISIN DE000A1W1MF9 // WKN A1W1MF)

MPF Donar
(ISIN DE000A12BPU4 // WKN A12BPU)

MPF Hera
(ISIN DE000A1JSWN6 // WKN A1JSWN)

MPF Herkules
(ISIN DE000A0RKY29 // WKN A0RKY2)

MPF Odin
(ISIN DE000A2DJU20 // WKN A2DJU2)

MPF Protection
(ISIN DE000A1CXU16 // WKN A1CXU1)

MPF Value Invest
(ISIN DE000A0NJGT9 // WKN A0NJGT)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Warburg Invest AG, Hannover

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten Sonstigen Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 23 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten Sonstigen Sondervermögen mit Wirkung zum 6. November 2021 auf die Warburg Invest AG, Hannover übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 28. Juni 2021 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


MPF Allegro
(ISIN DE000A0M8HA8 // WKN A0M8HA)

MPF Athene
(ISIN DE000A0M6MX4 // WKN A0M6MX)

MPF Orthos
(ISIN DE000A0M8G91 // WKN A0M8G9)

MPF True Value
(ISIN DE000A0M8HB6 // WKN A0M8HB)

MPF Waterville
(ISIN DE000A0M8HC4 // A0M8HC)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Warburg Invest AG, Hannover

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten Sonstigen Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 23 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten Sonstigen Sondervermögen mit Wirkung zum 1. November 2021 auf die Warburg Invest AG, Hannover übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 28. Juni 2021 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Verschmelzungsinformation zu der grenzüberscheitenden Verschmelzung
des Luxemburger Teilfonds
WARBURG - L - FONDS UNTERNEHMENSANLEIHE
Anteilklasse R, WKN: A1H6A8 / ISIN: LU0580419470
Anteilklasse I, WKN: A1H6A9 / ISIN: LU0580419637
(“übertragender Teilfonds”)

in das

deutsche OGAW-Investmentvermögen
WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds
Anteilklasse R, WKN: A111ZK / ISIN: DE000A111ZK1
Anteilklasse I, WKN: A111ZL / ISIN: DE000A111ZL9
(“übernehmender Fonds”)

Hiermit werden die Anteilinhaber der oben genannten Fonds darüber informiert, dass die EU-OGAW Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A. (die „Verwaltungsgesellschaft“) und die OGAW Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH („die Kapitalverwaltungsgesellschaft“) mit Zustimmung der Verwahrstellen beider Fonds beschlossen haben, die Anteilklassen R und I des Luxemburger Teilfonds WARBURG - L - FONDS UNTERNEHMENSANLEIHE im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung gem. Art. 37, 38, Art. 39 Abs. 1, Art. 2 Abs.1 Buchstabe p Ziffer i, Buchstabe q Ziffer i der der Richtlinie 2009/65/EG zum 30.07.2021 mit Wirkung zum 02.08.2021 auf die entsprechenden Anteilklassen des OGAW Investmentvermögens WARBURG INVEST RESPONSIBLE– Corporate Bonds zu verschmelzen.

Im Rahmen der Verschmelzung wird der einzubringende Teilfonds aufgelöst und seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit Inkrafttreten der Verschmelzung an den übernehmenden Fonds übertragen. Da es sich bei dem einzubringenden Teilfonds um den letzten verbleibenden Teilfonds des Umbrella Fonds WARBURG - L- FONDS handelt, erlischt der WARBURG - L - Fonds mit Datum der Wirksamkeit der Verschmelzung.

Hintergrund und Beweggründe für die Verschmelzung

Die Parteien erachten die Verschmelzung im Interesse der Anleger des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds als vorteilhaft. Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH als Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Fonds ist zudem gleichzeitig der Fondsmanager des übertragenden Teilfonds.

Eine Begutachtung der Entwicklung des jeweiligen Volumens beider Fonds hat ergeben, dass dieses bereits über einen längeren Betrachtungszeitraum hinaus stagniert bzw. fortlaufend gesunken sind. Das Portfoliomanagement des übertragenden Teilfonds und die LRI sind nach jeweils unabhängigen Prüfungen und gemeinsamen Beratungen zu der Überzeugung gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Erholung des Volumens des übertragenden Teilfonds als sehr gering und ein künftiges Wachstum sogar gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei dem übernehmenden Fonds ist die WI der Auffassung, dass bei einer ausreichenden Größe des Investmentvermögens hier auch zukünftig von steigenden Fondsvolumina ausgegangen werden kann. Aufgrund der ähnlichen Anlegerstruktur und der ähnlichen Anlagepolitiken des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds bietet sich eine Verschmelzung der beiden Strukturen insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt einer Optimierung der Total Expense Ratio (TER) an.

Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anteilinhaber

Die in nachstehender Tabelle aufgeführten Unterschiede zwischen dem übernehmenden Fonds und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:     

 

Übertragender Teilfonds

WARBURG – L – FONDS UNTERNEHMENSANLEIHE

Übernehmender Fonds

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds

ISIN/WKN AK R

ISIN/WKN AK I

A1H6A8 / LU0580419470

A1H6A9 / LU0580419637

A111ZK / DE000A111ZK1

A111ZL / DE000A111ZL9

Anlageziel und Anlagepolitik

Der Teilfonds WARBURG - L - FONDS - UNTERNEHMENSANLEIHE investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung mindestens 51 % seines Netto-Teilfondsvermögens in Schuldverschreibungen aus den Sektoren Industrie und Versorgungsunternehmen sowie vergleichbaren Wertpapieren, die sich als Wertpapiere gemäß Artikel 41 (1) des Gesetzes von 2010 qualifizieren und in der Währung EURO notiert sind.

Bis zu 49 % des Netto-Teilfondsvermögens können in Geldmarktinstrumenten bzw. in Sichteinlagen oder andere kündbare Einlagen investiert werden.

 

Anlagen in Investmentfonds (OGA/OGAW) auf maximal 10 % des Netto-Teilfondsvermögens beschränkt.

Der Teilfonds darf höchstens 5 % seines Netto-Teilfondsvermögens in Wertpapieren oder Geldmarkt-instrumenten ein und desselben Emittenten anlegen.

Die Anlage in Aktien oder aktienähnliche Wertpapiere sowie Wandelanleihen, Hybridanleihen und Anleihen aus dem Bankensektor ist nicht gestattet.

Der Teilfonds darf Derivate zur Absicherung von Vermögenswerten des Teilfonds gegen Devisen-, Wertpapierkurs- und Zinsänderungsrisiken nutzen sowie zu anderen als zu Absicherungszwecken Optionen und Finanzterminkontrakte im Rahmen einer effizienten Verwaltung des Teilfondsvermögens einsetzen. Als weitere Techniken und Instrumente kann der Teilfonds Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäfte im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 des Verwaltungsreglements einsetzen. Soweit Derivate im Sinne von Artikel 4 Nr. 3 g) des Verwaltungsreglements eingesetzt werden, müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen des Verwaltungsreglements von Artikel 4 Nr. 8 betreffend Derivate, Artikel 4 Nr. 9 betreffend Sicherheiten und Wiederanlage von Sicherheiten sowie Artikel 4 Nr. 10 betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten.

Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung eines langfristigen Wertzuwachses der Vermögensgegenstände, welche den Ethik- und Nachhaltigkeits-kriterien genügen.

Der Fonds setzt sich zu mindestens
51 % seines Wertes aus verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer Unternehmen zusammen. Andere Wertpapiere gemäß § 5 der AABen sowie Investmentanteile gemäß § 8 der AABen dürfen für den Fonds nicht erworben werden. Die Auswahl der verzinslichen Wertpapiere beinhaltet neben finanziellen Kriterien eine umfangreiche Ethik- und Nachhaltigkeitsanalyse. Bei deren Umsetzung wird die Gesellschaft von einer anerkannten ESG Research Agentur unterstützt. Als anerkannte ESG Research Agenturen sind insbesondere MSCI ESG Research und ISS ESG anzusehen.

Der Fonds wird in verzinsliche Wertpapiere von Ausstellern investieren, die in insgesamt drei Analyseschritten ausgewählt werden:

a) Durch Ausschlusskriterien werden im ersten Schritt Unternehmen, die gegen Ausschlusskriterien verstoßen, als Emittenten vom Anlageuniversum ausgeschlossen. Ausschlusskriterien sind im Wesentlichen die Geschäftsfelder Glücksspiel, Pornografie, Rüstung, Tabak (wobei auf diese Geschäftsfelder jeweils mindestens 5 % des Umsatzes des betreffenden Emittenten entfallen müssen) sowie das Vorhandensein unternehmerischer Kontroversen, die die jeweils negativste Ausprägung des Kontroversen-status der jeweils hinzugezogenen ESG Research Agentur erhalten haben. Unter dem Begriff Kontroverse versteht sich unternehmerisches Fehlverhalten mit unterschiedlichem Schwere-grad in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance. Bewertet werden beispielsweise die Verursachung von Umwelt-schäden, der Verstoß gegen Arbeits- und Menschenrechte, Schädigung von Kunden etwa durch mangelnde Produkt- oder Datensicherheit oder Verletzung der Privatsphäre, Kinderarbeit oder Bestechung.

Im Hinblick auf die Bewertung von Umweltschäden wird darüber hinaus ein besonderes Augenmerk auf die Verminderung des CO2-Fußabdrucks des Portfolios gelegt. Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes im Bereich fester fossiler Brennstoffe erzielen, sind als Emittenten im Portfolio ausgeschlossen.

b) Im zweiten Schritt wird die Auswahl auf Unternehmen als Emittenten beschränkt, die von MSCI ESG Research oder einer anderen anerkannten, im Verkaufsprospekt bezeichneten ESG Research Agentur in verschiedenen ESG-Ratings als „Leader“ oder „Average“ beziehungsweise vergleichbar klassifiziert worden sind, unter Ausschluss der von dieser Agentur als „unterdurch-schnittlich“ oder vergleichbar klassifizierten Titel.

c) Im Anschluss an die oben beschriebene Festlegung des zulässigen Anlageuniversums ethi-scher und nachhaltiger Unternehmen erfolgt drittens die aktive Wertpapierauswahl durch das Portfoliomanagement.

d) Die Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Anpassung der aufgrund der oben beschriebenen und jeweils angewandten Analyse erfolgten Zusammensetzung erfolgt monatlich. Die Entscheidung über einen Verkauf eines verzinslichen Wertpapiers, wenn dieses die oben beschriebenen Kriterien nicht mehr erfüllt, trifft das Portfoliomanagement der Gesellschaft innerhalb von drei Monaten und unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger sowie der in diesen Anlagebedingungen niedergelegten Anlagegrenzen.

Der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Das Fondsmanagement entscheidet nach eigenem Ermessen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung von Analysen und Bewertungen von Unternehmen, volkswirtschaftlichen und politischen Entwicklungen und den vorstehend dargestellten Umwelt- Ethik- und Sozialkriterien. Es zielt darauf ab, eine positive Wertentwicklung zu erzielen.

Fondswährung

EUR

EUR

Risikoklasse (SRRI)

Anteilklasse R

Anteilklasse I

 

3

3

 

3

3

Verwaltungsvergütung

Anteilklasse R

Anteilklasse I

 

0,85 % p.a.

0,35 % p.a.

bis zu 0,80 %

z. Zt. 0,50 % p.a.

z. Zt. 0,30 % p.a.

Performance Fee

Zusätzlich erhält die Verwaltungsgesellschaft eine erfolgsabhängige Vergütung (diese fällt nicht für die Anteilklasse V an). Die Parti-zipationsquote der Verwaltungs-gesellschaft beträgt 15 % auf den relativen Erfolg des Teilfonds gegenüber der Benchmark. Die Benchmark wird definiert mit „IBOXX € Non Financial Seniors“. Der relative Erfolg des Teilfonds gegenüber der Benchmark wird definiert als die Renditedifferenz zwischen der Wertentwicklung des Teilfonds und der Wertentwicklung der Benchmark.

Die Basis des Vergütungsanspruches wird definiert als das Maximum aus:

1. dem Minimum aus:

a. Wertentwicklung des Fonds

b. relativer Erfolg

2. 0 %.

Die Ermittlung der erfolgsabhängigen Vergütung erfolgt separat für jedes Quartal eines Fondsgeschäftsjahres (Abrechnungsperiode). Eine eventuelle negative Performance des Teilfonds in der laufenden Abrechnungsperiode wird nicht auf die folgende Abrechnungsperiode vorgetragen. Bei einer positiven Performance des Teilfonds und einem relativen Erfolg kleiner/gleich 0 % hat die Verwaltungsgesellschaft keinen Anspruch auf eine performance-abhängige Vergütung, es erfolgt in diesen Fällen aber ebenfalls kein Vortrag auf die folgenden Abrechnungsperioden. Die Ergebnisfeststellung für den Teilfonds erfolgt nach Belastung der oben genannten Verwaltungsvergütung und gegebenenfalls der sonstigen nach den laut Verwaltungsreglement belastbaren Kosten, aber vor Belastung der performanceabhängigen Verwaltungsvergütung. Der relative Erfolg des Teilfonds gegenüber der Benchmark und die Basis des Vergütungsanspruches werden bewertungstäglich in Prozent berechnet. Die Differenz aus der Basis des Vergütungs-anspruches am Bewertungstag und der Basis des dem Bewertungstag vorangehenden Bewertungstag multipliziert mit der Partizipationsquote multipliziert mit dem Teilfondsvolumen am Bewertungstag ergibt den aktuellen Rückstellungsbetrag. Im Falle eines positiven aktuellen Rückstellungsbetrags wird dieser Betrag für die erfolgsabhängige Vergütung im Teilfonds zurückgestellt. Im Falle eines negativen aktuellen Rückstellungsbetrags wird der bis zum Bewertungstag zurückgestellte gesamte Vergütungsanspruch um den aktuellen Rückstellungsbetrag verringert. Ein negativer gesamter Vergütungsanspruch bleibt aber in jedem Fall ausgeschlossen. Die am Ende einer jeden Abrechnungsperiode zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann dem Teilfonds entnommen werden. Im Falle einer unterjährigen Kündigung werden bei der Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung die gegebenenfalls zeitanteilig angefallenen Rückstellungen bis zum Inkrafttreten der Kündigung berücksichtigt. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung abzusehen. Die erhobene erfolgsabhängige Vergütung für jede Anteilklasse wird im Jahresbericht des Fonds angegeben.

Der jeweils quartalsweise Berech-nungszeitraum erstreckt sich vom letzten Bewertungstag der vorhergehenden Abrechnungsperiode bis zum letzten Bewertungstag der aktuellen Abrechnungsperiode. Die erste Abrechnungsperiode erstreckte sich vom 01.03.2011 bis zum 31.05.2011.

Durch Beschluss der Verwaltungsgesellschaft vom 05.03.2021 wurde die Ermittlung der erfolgsabhängigen Vergütung eingestellt. Bis zum diesem Zeitpunkt ist für den untergehenden Teilfonds im laufenden Geschäftsjahr keine Performance Fee angefallen. Auch aus den vergangenen Geschäftsjahren besteht kein Anspruch mehr auf eine erfolgsabhängige Vergütung.

Dem Fondsvermögen darf derzeit keine an die Wertentwicklung des Fonds gebundene Vergütung (sog. erfolgsabhängige Vergütung) belastet werden.

Verwahrstellenvergütung

bis zu 0,06 % p.a.

bis zu 0,07 % p.a., mindestens jedoch EUR 15.000,00 p.a.

z. Zt. 0,05 % p.a.

Ertragsverwendung

AK R

AK I

 

Ausschüttend

Ausschüttend

 

Ausschüttend

Ausschüttend

Ende des Geschäftsjahres

30. November

31. Dezember

Vertriebsländer

Luxemburg, Deutschland, Österreich

Deutschland, Österreich

Ausgabeaufschlag

AK R

AK I

bis zu 3,00 %

z. Zt. 3,00 %

z. Zt. 0,00 %

bis zu 3,00 %

z. Zt. 3,00 %

z. Zt. 0,00 %

Rücknahmeabschlag

0,00 % für beide Anteilklasse

0,00 % für beide Anteilklassen

Verwaltungsgesellschaft

LRI Invest S.A.

WARBURG INVEST KAPITAL-ANLAGEGESELLSCHAFT MBH

Verwahrstelle

European Depositary Bank SA

M.M.Warburg & CO (AG & Co) Kommanditgesellschaft auf Aktien

Zahlstelle / Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland

M.M.Warburg & CO (AG & Co) Kommanditgesellschaft auf Aktien

 

Zahl / Informationsstelle Österreich

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG

Investmentmanager

WARBURG INVEST KAPITAL-ANLAGEGESELLSCHAFT MBH

 

 

Steuerliche Handhabung: Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Verschmelzung um eine grenzüberschreitende Transaktion handelt, ist eine steuerneutrale Verschmelzung nicht möglich.

Dem Anteilinhaber wird empfohlen, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung wird wirksam für alle Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds, die nicht bis zum 23.07.2021, 16 Uhr, von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, die kostenfreie Rücknahme ihrer Anteile zu verlangen.

Rücknahme- und Umtauschanträge werden nach dem 23.07.2021, 16 Uhr, nicht mehr angenommen.

Durch die Verschmelzung wird sich das Volumen des übernehmenden Fonds erhöhen, was nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft und des Portfoliomanagements des Fonds zu einer effizienten, kostenbewussten und wirtschaftlich sinnvollen Verwaltung sowie zu einer Optimierung der Total Expense Ratio (TER) des Fonds und insbesondere des übernehmenden Fonds führen wird. Darüber hinaus ergeben sich für die Anteilinhaber des übernehmenden Fonds durch die Verschmelzung keine weiteren Änderungen.

Im Vorwege der Verschmelzung wird das Portfolio des übertragenden Teilfonds im Rahmen der bestehenden Anlagerestriktionen so ausgerichtet, dass in dem übernehmenden Fonds weder im Zuge der Verschmelzung noch nach der Verschmelzung eine Anlagegrenzverletzung, die aus dem Verschmelzungsvorgang resultiert, entsteht. Wie in der Unterlage bereits dargestellt, ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft des übernehmenden Fonds auch als Portfoliomanager des übertragenden Teilfonds mandatiert, so dass die notwendigen Informationen und Abstimmungen innerhalb einer Gesellschaft gewährleistet sind.

Die Durchführung der Verschmelzung vollzieht sich wie eine Auflösung des übertragenden Teilfonds und eine gleichzeitige Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände und Verpflichtungen durch den übernehmenden Fonds. Der einzubringende Teilfonds erlöscht mit der Verschmelzung in den übernehmenden Fonds am Verschmelzungsdatum. Dementsprechend werden die Aktiva und Passiva des übertragenden Teilfonds am Verschmelzungsdatum in den übernehmenden Fonds übertragen.

Der Nettoinventarwert pro Anteil des übertragenden Teilfonds wird letztmalig für den 30.07.2021 veröffentlicht. Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds wird ab dem 23.07.2021, 16:00 Uhr eingestellt.

Sollten Anteilinhaber mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so haben sie bis zum 23.07.2021, 16:00 Uhr (Luxemburger Zeit), das Recht, ihre jeweiligen Anteile kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, der Transferstelle sowie bei jeder Zahlstelle zurückzugeben. Nach Ablauf der Rückgabefrist, d.h. ab dem 23.07.2021 nach 16:00 Uhr können Rückgaben nicht mehr angenommen werden.

Die Verschmelzung des übertragenden Teilfonds erfolgt ohne zusätzliche Gebühren für die Anteilinhaber. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Verschmelzung bei dem übertragenden Fonds entstehen, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden von der LRI Invest S.A. getragen. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Verschmelzung bei dem übernehmenden Fonds entstehen, werden von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH getragen.

Die Anteile der Anteilinhaber, welche die Rücknahme ihrer Anteile nicht verlangt haben, werden auf der Grundlage des letzten gültigen Nettoinventarwertes des übertragenden Teilfonds vom 30.07.2021 am Verschmelzungsdatum wertmäßig durch Anteile des übernehmenden Fonds ersetzt. Gegebenenfalls erhalten die Anteilinhaber einen Spitzenausgleich. Dieser Fall tritt ein, wenn im Rahmen der Verschmelzung Bruchstücke anfallen. Diese Bruchstücke werden den Anteilinhabern in Form einer Barzahlung erstattet. Diese Barzahlung erfolgt taggleich oder innerhalb weniger Tage nach der Verschmelzung in Abhängigkeit von der depotführenden Stelle des Anteilinhabers.

Der Verschmelzungsbericht wird von dem beauftragten Wirtschaftsprüfer des übertragenden Teilfonds, PricewaterhouseCoopers erstellt, welcher insbesondere die Kriterien zur Bewertung des Vermögens für die Berechnung des Umtauschverhältnisses im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes von 2010 enthält (der „Verschmelzungsbericht“).

Das Umtauschverhältnis stellt dar, wie viele Anteile des übernehmenden Fonds für einen Anteil des übertragenden Teilfonds zum Tausch berechtigen und errechnet sich wie folgt.

            a = Anteilwert zum Verschmelzungsstichtag des übertragenden Teilfonds

            b = Anteilwert zum Verschmelzungsdatum des übernehmenden Fonds

            c = Umtauschverhältnis

            c = a/b

Den durch die Verschmelzung betroffenen Anlegern werden auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Verschmelzung der Fonds zur Verfügung gestellt. Der Verschmelzungsbericht ist nach Abschluss der Verschmelzung unter www.lri-group.lu kostenlos abrufbar.

Zusätzliche Informationen bezüglich der Verschmelzung, der aktuelle Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte des übernehmenden Fonds sind kostenlos auf der Internetseite der Kapitalanlagegesellschaft des übernehmenden Fonds unter www.warburg-fonds.com abrufbar oder können zusätzlich bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft angefragt werden.

Die aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Fonds liegen diesen Verschmelzungsinformationen bei. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Nützlichkeit der Kenntnisnahme dieser wesentlichen Anlegerinformationen hin.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juni 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



MITTEILUNG AN DIE ANLEGER

G&W - EURO RENTENTREND - FONDS
(ISIN DE0009784801 // WKN 978480)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen NIXDORF Stiftungsfonds ist wie angekündigt mit Ablauf des 31. März 2021 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 1. April 2021 am Investmentvermögen NIXDORF Stiftungs-fonds (ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentü-mer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 1,3986676.


Hamburg, im April 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



Warburg - Pax - Nachhaltig - Ertrag - Fonds
(zukünftig: Pax Nachhaltig Ertrag Fonds)
(Anteilklasse R: ISIN DE000A2DJU04 // WKN A2DJU0)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A2DJU12 // WKN A2DJU1)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
mit Änderung der Anlagegrundsätze, Änderung der Kosten und
mit Namensänderung des OGAW-Sondervermögens
nach Übertragung auf die Universal-Investment-Gesellschaft mbH

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Universal-Investment-Gesellschaft mbH die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Änderung der AABen und der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 26. März 2021 genehmigt.

In der Präambel der BAB wird zum 1. April 2021 die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main und die neue Fondsbezeichnung aufgeführt. Des Weiteren wird das OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. April 2021 in Pax Nachhaltig Ertrag Fonds umbenannt.

Ab dem 1. April 2021 gilt ebenfalls, dass der Abrechnungsstichtag für Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge spätestens der übernächste auf den Eingang des Anteilabrufs- bzw. Rücknahmeauftrags folgende Wertermittlungstag ist. Dies ist in   6 Absatz 3 der BABen entsprechend berücksichtigt.

Darüber hinaus treten folgende Anpassungen der BABen per 1. Juli 2021 in Kraft:

Wertpapier- Darlehens- und Pensionsgeschäfte werden ausgeschlossen und die für diese Geschäfte vorgesehene Vergütung entfällt entsprechend.

Zudem wird die Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Wertpapiere und Geldmarktinstrumente in § 2 Absatz 2 angepasst.

Darüber hinaus wird eine Vergütung für die Verwaltung von Derivate-Geschäften und Sicherheiten für Derivate-Geschäfte in § 7 Absatz 2 Buchstabe b eingeführt sowie die Mindestvergütung für die Verwahrstelle in § 7 Absatz 3 und gestrichen.

Ferner erfolgen in den BABen redaktionelle Anpassungen und klarstellende Erläuterungen, die jedoch keine Änderung der Anlagepolitik zur Folge haben.

Weitere Informationen sind nach dem erfolgten Übertrag auf der Internet-Seite der Gesellschaft erhältlich:

https://fondsfinder.universal-investment.com/de/DE/Funds/DE000A2DJU04/downloads

https://fondsfinder.universal-investment.com/de/DE/Funds/DE000A2DJU12/downloads

Die ab dem 1. April 2021 gültigen AABen sowie der ab dem 1. April 2021 bzw.1. Juli 2021 geltende Wortlaut der BABen finden Sie hier.

Sollten die Anleger mit den vorgesehenen Anpassungen der Anlagebedingungen nicht einverstanden sein, haben sie das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben.

 

Hamburg, im März 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Anlagegrundsätze des Sonstigen Sondervermögens

MPF Athene
(ISIN DE000A0M6MX4 // WKN A0M6MX)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 19. März 2021 genehmigt.

Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung des § 2 Absatz 1 BABen, um aus dem Fonds einen Aktienfonds anstelle eines Mischfonds im steuerrechtlichen Sinne zu machen sowie aus der daraus resultierenden Senkung der Anlagegrenzen für Geldmarktinstrumente (§ 2 Absatz 3 BABen) und Bankguthaben (§ 2 Absatz 5 BABen) sowie Derivate (§ 2 Absatz 7 lit. (a) BABen) auf 49 Prozent des Wertes des Fonds.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, Ihre Anteile kostenfrei in Anteile des Sonstigen Sondervermögens MPF Donar (ISIN DE000A12BPU4 // WKN A12BPU) umzutauschen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 1. Juli 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im März 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Anlagegrundsätze und Namensänderung
des OGAW-Sondervermögens

G&W - HDAX - TRENDFONDS
(zukünftig: G&W - Aktien Deutschland - Trendfonds)
(ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 19. März 2021 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Fondsname

Das OGAW-Sondervermögen “G&W - HDAX - TRENDFONDS” wird in “G&W - Aktien Deutschland - Trendfonds” umbenannt. Die im Abschnitt „2. Anlagegrenzen“ beschriebenen Änderungen sollen sich auch entsprechend im Namen des OGAW-Sondervermögens widerspiegeln.

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Streichung des deutschen Aktienindex HDAX® (HDAX® ist eine eingetragene Marke der Qontigo Index GmbH) aus den Anlagegrenzen für die erwerbbaren Wertpapiere (§ 2 Absatz 3 BABen).

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 1. Juli 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im März 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



G&W - EURO RENTENTREND - FONDS
(ISIN DE0009784801 // WKN 978480)

NIXDORF Stiftungsfonds
(ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP)

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „G&W - EURO RENTENTREND - FONDS“ (übertragendes Sondervermögen) und „NIXDORF Stiftungsfonds“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Ablauf des 31. März 2021 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 24. März 2021, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 31. März 2021, 24:00 Uhr in Kraft.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB sind nachfolgend abgedruckt.

Weitere Informationen zur Verschmelzung und über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Februar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

AES Selekt A1
(ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 7. Januar 2021 genehmigt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Angleichung der investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung (§ 2 Absatz 1 der BABen);

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 22. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 22. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA
(Anteilklasse R: ISIN DE000A12BTS0 // WKN A12BTS)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A12BTQ4 // WKN A12BTQ)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen für das Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Teilsondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Teilsondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 
WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0RHE28 // WKN A0RHE2)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A0LGSG1 // WKN A0LGSG)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen für das Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie


die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Teilsondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Teilsondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 
G&W - TREND ALLOCATION - FONDS
(ISIN DE0006780380 // WKN 678038)

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 21. Dezember 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Angleichung der investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung (§ 2 Absatz 1 der BABen);

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
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- Die Geschäftsführung -


 

G&W - HDAX - TRENDFONDS
(ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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DC Value Global Equity
(ISIN DE000A2DJU61 // WKN A2DJU6)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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MITTEILUNG AN DIE ANLEGER

AES Struktur Selekt
(ISIN DE000A0LBS16 // WKN A0LBS1)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen AES Selekt A1 ist wie angekündigt mit Ablauf des
30. Dezember 2020 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 31. Dezember 2020 am Investmentvermögen AES Selekt A1 (ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 0,9855734.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Warburg - Pax - Nachhaltig - Ertrag - Fonds
(Anteilklasse R: ISIN DE000A2DJU04 // WKN A2DJU0)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A2DJU12 // WKN A2DJU1) 

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, sowie

Wechsel der Verwahrstelle auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. April 2021 auf die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. April 2021 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das oben genannte OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ebenfalls am 7. Dezember 2020 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Weitere Informationen über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Advantage Balanced
(ISIN DE000A0RHD86 // WKN A0RHD8)

Kündigung des Verwaltungsrechts

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des Gemischten Sondervermögens

 Advantage Balanced

 mit Wirkung zum 30. Juni 2021

kündigt. Die Ausgabe von Anteilscheinen wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das Gemischte Sondervermögen gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die das Gemischte Sondervermögen abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2020
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Warburg - Pax - Nachhaltig - Global - Fonds
(zukünftig: Pax Nachhaltig Global Fonds)
(Anteilklasse R: ISIN DE000A12BTX0 // WKN A12BTX)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A12BTY8 // WKN A12BTY)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, sowie

Wechsel der Verwahrstelle auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

 und

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze, Änderung der Kosten und mit Namensänderung des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. April 2021 auf die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. April 2021 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das oben genannte OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ebenfalls am 8. Oktober 2020 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Des Weiteren teilt die Gesellschaft mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Union Investment Privatfonds GmbH die AABen sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Änderung der AABen und der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 12. November 2020 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Union Investment Privatfonds GmbH;
  • Änderung der Anlagegrundsätze;
  • Änderungen der Kostenstruktur des Fonds.

Die Änderung der AABen und der BABen des Fonds treten am 1. April 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 8. Oktober 2020 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die Union Investment Privatfonds GmbH erfolgt ist.

Die ab dem 1. April 2021 gültigen AABen und BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Sollten die Anleger mit den vorgesehenen Anpassungen der Anlagebedingungen nicht einverstanden sein, haben sie das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Dirk Müller Premium Aktien
(ISIN DE000A111ZF1 // WKN A111ZF)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 3 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 4. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 4. Januar 2021 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Warburg Zukunftsmanagement
(Anteilklasse R: ISIN DE000A1W2BL8 // WKN A1W2BL)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A2DJUY7 // WKN A2DJUY)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 23. September 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Dezember 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Warburg Portfolio Flexibel
(Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUV5 // WKN A0NAUV)
(Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVA7 // WKN A0NAVA)
(Anteilklasse V: ISIN DE000A0HGMD9 // WKN A0HGMD)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 23. September 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Angleichung der investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung (§ 2 Absatz 1 der BABen);

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Dezember 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Warburg Portfolio Dynamik
(Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUU7 // WKN A0NAUU)
(Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVB5 // WKN A0NAVB)
(Anteilklasse V: ISIN DE000A1WY1Q2 // WKN A1WY1Q)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 23. September 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Angleichung der investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung (§ 2 Absatz 1 der BABen);

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Dezember 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv
(ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

 

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 23. September 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Dezember 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2020
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- Die Geschäftsführung -



Warburg Classic Vermögensmanagement Fonds
(ISIN DE0009765370 // WKN 976537)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 23. September 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Angleichung der investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung (§ 2 Absatz 1 der BABen);

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Dezember 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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WARBURG - MULTI-ASSET - SELECT - FONDS
(Anteilklasse R: ISIN DE0009765305 // WKN 976530)
(Anteilklasse P: ISIN DE000A2DJUZ4 // WKN A2DJUZ)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 23. September 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Angleichung der investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung (§ 2 Absatz 1 der BABen);

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Dezember 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

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MITTEILUNG AN DIE ANLEGER

Aktiv Strategie III
(ISIN DE000A0HGL97 // WKN A0HGL9)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens  in das Investmentvermögen Aktiv Strategie II ist wie angekündigt mit Ablauf des 30. November 2020 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 1. Dezember 2020 am Investmentvermögen Aktiv Strategie II (ISIN DE000A1WY1X8 // WKN A1WY1X) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 0,8698878.

Hamburg, im November 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

WARBURG - PAX-SUBSTANZ - FONDS
(zukünftig: Pax Substanz Fonds)
(ISIN DE000A0RHEV5 // WKN A0RHEV)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die
Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, sowie
Wechsel der Verwahrstelle auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

und

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
mit Änderung der Anlagegrundsätze, Änderung der Kosten und
mit Namensänderung des OGAW-Sondervermögens

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 28. Februar 2021 auf die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 28. Februar 2021 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das oben genannte OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ebenfalls am 8. Oktober 2020 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Des Weiteren teilt die Gesellschaft mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Union Investment Privatfonds GmbH die AABen sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Änderung der AABen und der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 12. November 2020 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Union Investment Privatfonds GmbH;
  • Änderung der Anlagegrundsätze;
  • Änderungen der Kostenstruktur des Fonds.

Die Änderung der AABen und der BABen des Fonds treten am 1. März 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 8. Oktober 2020 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die Union Investment Privatfonds GmbH erfolgt ist.

Die ab dem 1. März 2021 gültigen AABen und BABen finden Sie hier.

Sollten die Anleger mit den vorgesehenen Anpassungen der Anlagebedingungen nicht einverstanden sein, haben sie das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben.

Hamburg, im November 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Strategiefonds Sachwerte Global
(ISIN DE000A0RHEQ5 // WKN A0RHEQ)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 23. September 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 4. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 4. Januar 2021 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im November 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Global Economic Performance Fonds
(ISIN DE000A0NAU03 // WKN A0NAU0)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Sonstigen Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 23. September 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 4. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 4. Januar 2021 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im November 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF SMPT 17
(ISIN DE000A1W2BU9 // WKN A1W2BU)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens
 

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 9. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung des § 2 Absatz 1 BABen, um den Fonds im steuerrechtlichen Sinne als Aktienfonds anstelle eines Mischfonds zu klassifizieren, sowie aus der daraus resultierenden Senkung der Anlagegrenzen für Geldmarktinstrumente (§ 2 Absatz 3 BABen) und Bankguthaben (§ 2 Absatz 5 BABen) auf maximal 49 Prozent des Wertes des Fonds.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 1. März 2021 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im November 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Steyler Fair Invest - Balanced
(Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZH7 // WKN A111ZH)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZJ3 // WKN A111ZJ)

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bereits am 20. September 2019 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 27. Oktober 2020 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH;

  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen;

  • Erweiterung des Anteils öffentlicher Emittenten gemäß § 206 Absatz 2 KAGB auf bis zu 35 Prozent in § 26 Absatz 3;

  • Anpassung der Regelung zu den erwerbbaren Investmentanteilen in § 26 Absatz 7; hier wurde der Auswahlprozess der erwerbbaren Investmentanteilen näher definiert sowie auf das Kaskadenverbot gem. § 8 der AABen hingewiesen;

  • Klarstellung in § 26 Absatz 8, zu welchem Zwecke Derivate und Finanzinstrumente mit derivativer Komponente erworben werden dürfen;

  • Ergänzung in § 31 Absatz 5 (§ 7 Absatz 6 a.F.) durch folgenden Absatz:
    „Die Gesellschaft ist berechtigt, im Zusammenhang mit diesen Handelsgeschäften für das OGAW-Sondervermögen im Einklang mit § 2 KAVerOV angenommene geldwerte Vorteile von Brokern und Händlern zu behalten, die sie im Interesse der Anteilinhaber bei den Anlageentscheidungen nutzt. Diese Leistungen umfassen zum Beispiel kostenfreie Leistungen wie Research, Finanzanalysen und Markt- und Kursinformationssysteme und können von den Brokern und Händlern selbst oder von Dritten erstellt worden sein.“;

  • Klarstellende Ergänzung in § 31 Absatz 6, dass eine gesonderte Performance Fee nicht anfällt.

Die weiteren Änderungen in den BABen sind vornehmlich redaktioneller oder klarstellender Natur.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH treten am 1. Januar 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 3. Juli 2020 genehmigte Übertragung der Verwaltung der oben genannten OGAW-Sondervermögen auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.monega.de. Zudem können die Publikationen bei der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, kostenfrei bezogen werden.

Die ab dem 1. Januar 2021 gültigen AABen und BABen sind nachfolgend abgedruckt. Die gültigen AABen wurden bereits am 30. September 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im November 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Struktur Selekt
(ISIN DE000A0LBS16 // WKN A0LBS1)

AES Selekt A1
(ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J)

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „AES Struktur Selekt“ (übertragendes Sondervermögen) und „AES Selekt A1“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Ablauf des 30. Dezember 2020 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 21. Dezember 2020, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. Dezember 2020, 24:00 Uhr in Kraft.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im November 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Advantage Konservativ
(ISIN DE000A0RHD29 // WKN A0RHD2)

Kündigung des Verwaltungsrechts

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des Sonstigen Sondervermögens

 Advantage Konservativ

 mit Wirkung zum 31. Mai 2021

kündigt. Die Ausgabe von Anteilscheinen wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das Sonstige Sondervermögen gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die das Sonstige Sondervermögen abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im November 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

 

AES Selekt A1
(ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J)

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K)

AES Struktur Selekt
(ISIN DE000A0LBS16 // WKN A0LBS1)

AES Strategie Defensiv
(ISIN DE000A111ZD6 // WKN A111ZD)


Wechsel der Verwahrstelle auf die M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg


Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg teilt mit, dass mit Wirkung zum 30. November 2020 die Verwahrstellenfunktion für die oben genannten OGAW-Sondervermögen von der UBS Europe SE, Frankfurt, auf die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, wechselt.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.


Hamburg, im Oktober 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -




Aktiv Strategie III
(ISIN DE000A0HGL97 // WKN A0HGL9)

Aktiv Strategie II
(ISIN DE000A1WY1X8 // WKN A1WY1X)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „Aktiv Strategie III“ (übertragendes Sondervermögen) und „Aktiv Strategie II“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2020 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Alternativ können die Anleger des übertragenden Fonds und des übernehmenden Sondervermögens ihre Anteile kostenfrei in Anteile an dem vergleichbaren Investmentvermögen WARBURG - MULTI-ASSET - SELECT - FONDS Anteilklasse R (ISIN DE0009765305 // WKN 976530) umtauschen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder des Umtauschs in das vergleichbare Investmentvermögen erlischt am 23. November 2020, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. November 2020, 24:00 Uhr in Kraft.

Weitere Informationen über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB sowie die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung




MPF Waterville

(ISIN DE000A0M8HC4 // A0M8HC)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Sonstigen Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 13. November 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 13. November 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung




MPF Value Invest

(ISIN DE000A0NJGT9 // A0NJGT)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Sonstigen Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 13. November 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 13. November 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



MPF True Value

(ISIN DE000A0M8HB6 // A0M8HB)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Sonstigen Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 13. November 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 13. November 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung




MPF Orthos

(ISIN DE000A0M8G91 // WKN A12BPU)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Sonstigen Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 13. November 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 13. November 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung




MPF Donar

(ISIN DE000A12BPU4 // WKN A12BPU)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Sonstigen Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 13. November 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 13. November 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung




MPF Athene

(ISIN DE000A0M6MX4 // WKN A0M6MX)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Sonstigen Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 13. November 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 13. November 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung




MPF Allegro

(ISIN DE000A0M8HA8 // WKN A0M8HA)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Sonstigen Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 13. November 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 13. November 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung




WI SELEKT C

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0MS7F3 // WKN A0MS7F)
(Anteilklasse B: ISIN DE000A0RHEK8 // WKN A0RHEK)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1.    Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Angleichung der investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung (§ 2 Absatz 1 der BABen);

2.    Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 15. September 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. September 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung




Warburg Zukunftsmanagement Defensiv

(ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. September 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. September 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Global Fonds-Warburg
(ISIN DE0005153860 // WKN 515386)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 3 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. September 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. September 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 
Degussa Bank Portfolio Privat Aktiv

(ISIN DE000A0MS7D8 // WKN A0MS7D)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 10. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1.    Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Angleichung der investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung (§ 2 Absatz 1 der BABen);

2.    Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 15. September 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. September 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Aktiv Strategie I
(ISIN DE000A1WY1W0 // WKN A1WY1W)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. September 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. September 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Aktiv Strategie II
(ISIN DE000A1WY1X8 // WKN A1WY1X)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. September 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. September 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Aktiv Strategie III
(ISIN DE000A0HGL97 // WKN A0HGL9)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. September 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. September 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Aktiv Strategie IV
(ISIN DE000A0NAU78 // WKN A0NAU7)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens


die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 10. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. September 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. September 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Advisor Global
(ISIN DE0005547160 // WKN 554716)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 3. August 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. September 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. September 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

nordIX Renten plus
(ISIN DE000A0YAEJ1 // WKN A0YAEJ)

 die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest AG bereits am 18. März 2019 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 20. Juli 2020 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Warburg Invest AG;
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest AG geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die weiteren Änderungen in den BABen sind vornehmlich redaktioneller oder klarstellender Natur.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der Warburg Invest AG treten am 1. Oktober 2020 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 11. Mai 2020 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden.

Die ab dem 1. Oktober 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt. Die gültigen AABen wurden bereits am 15. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

GWP-Fonds
(ISIN DE000 8478199 // WKN 847819)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 16. Juli 2020 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

1. Investmentsteuerlichen Anlagegrenzen

In § 2 Absatz 1 BABen wird die mit der BaFin abgestimmte aktuelle Musterklausel hinsichtlich der investmentsteuerlichen Anlagegrenzen eingefügt.

2. Änderung der Anlagegrenzen

Die Anlagegrenze wird gemäß § 2 Absatz 3 BABen dahingehend geändert, dass mindestens 51 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Aktien von Ausstellern mit Sitz in Europa oder den Vereinigten Staaten von Amerika oder Aktienfonds, die ihrerseits ihren Anlageschwerpunkt in den genannten Regionen haben, angelegt werden muss.

Vorbehaltlich von § 2 Absatz 3 BABen dürfen für das OGAW-Sondervermögen gemäß § 2 Absatz 9 BABen vollständig Investmentanteile erworben werden.

3. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 7 BABen).

4. Anpassung an Standard BABen der Gesellschaft

Anpassung der BABen an den Standard der Gesellschaft.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 2. November 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Anlagegrundsätze und der Kosten
des OGAW-Sondervermögens

WARBURG - RENTEN PLUS - FONDS
(zukünftig: WARBURG Global Fixed Income)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BS3 // WKN A1W2BS)
(Anteilklasse R: ISIN DE0009784736 // WKN 978473)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 16. Juli 2020 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

1. Fondsname

Das OGAW-Sondervermögen “WARBURG - RENTEN PLUS - FONDS” wird in “WARBURG Global Fixed Income” umbenannt. Die im Abschnitt „2. Anlagegrenzen“ beschriebenen Änderungen des global ausgerichteten Portfoliokonzeptes sollen sich auch entsprechend im Namen des OGAW-Sondervermögens widerspiegeln.

2. Anlagegrenzen

Das OGAW-Sondervermögen darf zukünftig nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Ausstellern angelegt sein, die eine der Ratingnote CCC nach Standard & Poor’s und Fitch oder Caa nach Moody’s entsprechende oder schlechtere Bonität aufweisen. Maximal bis zu 20 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Ausstellern angelegt werden, die kein Investment-Grade-Rating aufweisen.

Der Erwerb von Wandelanleihen wird für das OGAW-Sondervermögen zukünftig ausgeschlossen.

3. Kosten

Gemäß § 6 Absatz 1 der BABen wird die der Gesellschaft zufließende maximal zulässige Verwaltungsvergütung herabgesetzt.

Des Weiteren werden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen oder Ihre Anteile kostenfrei in Anteile des von unserer Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögens Warburg - Corporate Bonds Social Responsibility - Fund (ab 2.11.2020 umbenannt in WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds) umzutauschen.

Die Änderung der BABen tritt am 2. November 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Steyler Fair Invest - Bonds
(Anteilklasse R: ISIN DE000A1WY1N9 // WKN A1WY1N)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A1WY1P4 // WKN A1WY1P)

Steyler Fair Invest - Equities
(Anteilklasse R: ISIN DE000A1JUVL8 // WKN A1JUVL)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A1JUVM6 // WKN A1JUVM)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung der oben genannten OGAW-Sondervermögen von der Gesellschaft auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) der OGAW-Sondervermögen geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bereits am 20. September 2019 genehmigt. Die Änderung der BABen für die oben genannten OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 10. Juli 2020 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH;
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen;
  • Ausschluss von Wertpapier-Darlehens- und -Pensionsgeschäften gemäß §§ 13 und 14 der AABen;
  • Anpassung der Regelung zu den erwerbbaren Investmentanteilen in § 26 Absatz 7; hier wurde der Auswahlprozess der erwerbbaren Investmentanteilen näher definiert sowie auf das Kaskadenverbot gem. § 8 der AABen hingewiesen;
  • Klarstellung in § 26 Absatz 8, zu welchem Zwecke Derivate und Finanzinstrumente mit derivativer Komponente erworben werden dürfen;
  • Ergänzung in § 31 Absatz 5 (§ 7 Absatz 6 a.F.) durch folgenden Absatz:
    „Die Gesellschaft ist berechtigt, im Zusammenhang mit diesen Handelsgeschäften für das OGAW-Sondervermögen im Einklang mit § 2 KAVerOV angenommene geldwerte Vorteile von Brokern und Händlern zu behalten, die sie im Interesse der Anteilinhaber bei den Anlageentscheidungen nutzt. Diese Leistungen umfassen zum Beispiel kostenfreie Leistungen wie Research, Finanzanalysen und Markt- und Kursinformationssysteme und können von den Brokern und Händlern selbst oder von Dritten erstellt worden sein.“;
  • Klarstellende Ergänzung in § 31 Absatz 6, dass eine gesonderte Performance Fee nicht anfällt;
  • Reduzierung des Betrages, der jährlich als Vergütung sowie als Aufwendungsersatz aus dem OGAW-Sondervermögen Steyler Fair Invest - Equities entnommen werden kann, auf bis zu 2,00 Prozent des Nettoinventarwerts des Sondervermögens p. a.

Die weiteren Änderungen in den BABen sind vornehmlich redaktioneller oder klarstellender Natur.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH treten am 1. November 2020 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 3. Juli 2020 genehmigte Übertragung der Verwaltung der oben genannten OGAW-Sondervermögen auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.monega.de. Zudem können die Publikationen bei der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, kostenfrei bezogen werden.

Die ab dem 1. November 2020 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt. Die gültigen AABen wurden bereits am 30. September 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

WARBURG - ZUKUNFT - STRATEGIEFONDS
(zukünftig: WARBURG INVEST RESPONSIBLE - European Equities)
(Anteilklasse A: ISIN DE0006780265 // WKN 678026)
(Anteilklasse B: ISIN DE000A0RHEE1 // WKN A0RHEE)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A2AJGW6 // WKN A2AJGW)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze und mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 6. Juli 2020 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

1. Fondsname

Das OGAW-Sondervermögen “WARBURG - ZUKUNFT - STRATEGIEFONDS” wird in “WARBURG INVEST RESPONSIBLE - European Equities” umbenannt. Die im Abschnitt „3. Anlagegrenzen“ beschriebenen Änderungen des Nachhaltigkeitskonzepts sollen sich auch entsprechend im Namen des OGAW-Sondervermögens widerspiegeln.

2. Vermögensgegenstände

Der Erwerb von Investmentanteilen gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen wird ausgeschlossen (§ 1 der BABen).

3. Anlagegrenzen

  • In § 2 Absatz 1 der BABen wird die investmentsteuerliche Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung angeglichen.
  • Es erfolgt eine Anpassung der in § 2 der BABen genannten Anlagegrenzen hinsichtlich des Erwerbs von Aktien. Zukünftig setzt sich das OGAW-Sondervermögen zu mindestens 85 Prozent aus Aktien europäischer Aussteller zusammen, die den in § 2 Absatz 2 der BABen genannten Ethik- und Nachhaltigkeitskriterien entsprechen müssen.
  • Ferner wird das bestehende Nachhaltigkeitsuniversum an ein eigenes Nachhaltigkeitskonzept der Gesellschaft im Rahmen der W.I.R.-Produktfamilie (WARBURG INVEST RESPONSIBLE) angepasst.
  • Die Anlagegrenzen für Wertpapiere, die nicht den Ethik- und Nachhaltigkeitskriterien entsprechen (§ 2 Absatz 3 der BABen) sowie die Anlagegrenzen für Geldmarktinstrumente und Bankguthaben (§ 2 Absatz 3 und 6 der BABen) werden auf eine Höchstgrenze von 15 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens gesenkt.
  • Der bisherige § 2 Absatz 7 der BABen wird aufgrund des Ausschlusses des Erwerbs von Investmentanteilen ersatzlos gestrichen.

 

4. Kosten

Der bisherige § 6 Absatz 7 der BABen wird aufgrund des Ausschlusses des Erwerbs von Investmentanteilen ersatzlos gestrichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 2. November 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Warburg - Corporate Bonds Social Responsibility - Fund
(zukünftig: WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL)
(Anteilklasse B: ISIN DE000A12BTT8 // WKN A12BTT)
(Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze und mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 6. Juli 2020 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

1. Fondsname

Das OGAW-Sondervermögen “Warburg - Corporate Bonds Social Responsibility - Fund” wird in “WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds” umbenannt. Die im Abschnitt „3. Anlagegrenzen“ beschriebenen Änderungen des Nachhaltigkeitskonzepts sollen sich auch entsprechend im Namen des OGAW-Sondervermögens widerspiegeln.

2. Vermögensgegenstände

  • Es erfolgt in § 1 der BABen eine Beschränkung des Erwerbs von Wertpapieren auf verzinsliche Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“).
  • Der Erwerb von Investmentanteilen gemäß § 8 der AABen sowie der Abschluss von Pensionsgeschäften gemäß § 14 der AABen wird ausgeschlossen. (§ 1 und § 1 a der BABen).

3. Anlagegrenzen

  • Es erfolgt eine Anpassung der in § 2 der BABen genannten Anlagegrenzen hinsichtlich der oben genannten Beschränkungen bei den erwerbbaren Vermögensgegenständen.
  • Ferner wird das bestehende Nachhaltigkeitsuniversum durch ein eigenes Nachhaltigkeitskonzept der Gesellschaft im Rahmen der W.I.R.-Produktfamilie (WARBURG INVEST RESPONSIBLE) ersetzt.

4. Kosten

  • Der bisherige § 7 Absatz 7 der BABen wird aufgrund des Ausschlusses des Erwerbs von Investmentanteilen ersatzlos gestrichen.
  • Die Möglichkeit der Berechnung einer an die Gesellschaft zu zahlenden erfolgsabhängigen Vergütung wird ersatzlos gestrichen. (vorher § 7 Absatz 8 der BABen).

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 2. November 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Steyler Fair Invest - Balanced
(Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZH7 // WKN A111ZH)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZJ3 // WKN A111ZJ)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln, sowie Wechsel der Verwahrstelle auf die Kreissparkasse Köln, Köln

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 3. Juli 2020 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wechselt die Verwahrstellenfunktion für die oben genannten OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die Kreissparkasse Köln, Köln.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 
Steyler Fair Invest - Bonds
(Anteilklasse R: ISIN DE000A1WY1N9 // WKN A1WY1N)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A1WY1P4 // WKN A1WY1P)

Steyler Fair Invest - Equities
(Anteilklasse R: ISIN DE000A1JUVL8 // WKN A1JUVL)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A1JUVM6 // WKN A1JUVM)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln, sowie Wechsel der Verwahrstelle auf die Kreissparkasse Köln, Köln

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten OGAW-Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. November 2020 auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 3. Juli 2020 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. November 2020 wechselt die Verwahrstellenfunktion für die oben genannten OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die Kreissparkasse Köln, Köln.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 
Warburg Zukunftsmanagement
(Anteilklasse R: ISIN DE000A1W2BL8 // WKN A1W2BL)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A2DJUY7 // WKN A2DJUY)

Warburg Zukunftsmanagement Defensiv
(ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

Wechsel der Verwahrstelle auf die Landesbank    Baden-Württemberg, Stuttgart

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg teilt mit, dass mit Wirkung zum 17. August 2020 die Verwahrstellenfunktion für die oben genannten OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, wechselt.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 
nordIX Renten plus
(ISIN DE000A0YAEJ1 / WKN A0YAEJ)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Warburg Invest AG, Hannover

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 auf die Warburg Invest AG, Hannover übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 11. Mai 2020 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juni 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

WARBURG GLOBAL WERTE STABILISIERUNGS - FONDS
(ISIN DE000A0HGL63 // WKN A0HGL6)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG

die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv ist wie angekündigt mit Ablauf des 29. Mai 2020 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 1. Juni 2020 am Investmentvermögen Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv (ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 0,1284819.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juni 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 
WARBURG GLOBAL WERTE STABILISIERUNGS - FONDS
(ISIN DE000A0HGL63 // WKN A0HGL6)

Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv
(ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie "WARBURG GLOBAL WERTE STABILISIERUNGS - FONDS"  (übertragendes Sondervermögen) und "Warburg Global ETFs-Stratgie Aktiv" (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 29. Mai 2020 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 22. Mai 2020, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 29. Mai 2020, 24:00 Uhr in Kraft.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB finden Sie hier.

Weitere Informationen über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im März 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

BREMEN TRUST - WARBURG – FONDS
(ISIN DE0008488990 // WKN DE 848899)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG

Die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen Warburg Portfolio Dynamik (Anteilklasse A) ist wie angekündigt mit Ablauf des 30. Dezember 2019 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 2. Januar 2020 am Investmentvermögen Warburg Portfolio Dynamik (Anteilklasse A, ISIN DE000A0NAVB5 // WKN A0NAVB) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 0,2051169.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

G&W-BALANCED RETURN-FONDS
(neu: NIXDORF Stiftungsfonds)
(ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 29. Oktober 2019 genehmigt.

 Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1.  Namensänderung

Das OGAW-Sondervermögen G&W-BALANCED RETURN-FONDS wird in NIXDORF Stiftungsfonds umbenannt.

2.  Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Anpassung der Anlagegrenzen, in denen insbesondere die Ausrichtung des Fondsportfolios auf Nachhaltigkeitskriterien neu aufgenommen wird (§ 2 BABen);

3.  Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 8 BABen);

4.  Kostenklausel

 Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 14. Februar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im November 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

RP Global Diversified Portfolio
(ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens mit Änderung der Anlagegrundsätze und Änderung der Kostenklausel

Umwandlung in ein Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
(„OGAW-Sondervermögen“)

- KORREKTUR -

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass die am 26. September 2019 veröffentlichten, ab dem 1. Januar 2020 gültigen Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) wie folgt korrigiert werden:

Die folgenden, für OGAW-Sondervermögen nicht relevanten Textpassagen sind zu streichen:

1.    In § 7 „Kosten“ wird in Absatz 7 der Bezug auf § 218 KAGB gestrichen.

2.    Der § 8 „Besondere Informationspflichten gegenüber den Anlegern“ wird vollständig gestrichen.

3.    Durch die Streichung des § 8 werden die §§ 9 bis 11 zu den §§ 8 bis 10.

Die geänderten BABen mit den vorgenannten Streichungen wurden bereits am 17. September 2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt.

Alle bereits am 26. September 2019 im Bundesanzeiger bekanntgemachten weiteren Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen bleiben unverändert bestehen.

Die Änderung der BABen tritt unverändert am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im November 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

ÖKOBASIS Renten Plus
(ISIN DE000A1W19J3 // WKN A1W19J) (Anteilklasse R)
(ISIN DE000A2AJGS4 // WKN A2AJGS) (Anteilklasse S)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG

Die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen Steyler Fair Invest - Bonds ist wie angekündigt mit Ablauf des 30. Oktober 2019 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 31. Oktober 2019 am Investmentvermögen Steyler Fair Invest - Bonds (Anteilklasse R) (ISIN DE000A1WY1N9 // WKN A1WY1N) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile des ÖKOBASIS Renten Plus Anteilklasse R
beträgt 1 : 1,7755726
.

Das Umtauschverhältnis der Anteile des ÖKOBASIS Renten Plus Anteilklasse S
beträgt 1 : 1,7282164
.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im November 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

BREMEN TRUST - WARBURG - FONDS
(ISIN DE0008488990 // WKN DE 848899)

Warburg Portfolio Dynamik (Anteilklasse A)
(ISIN DE000A0NAVB5 // WKN A0NAVB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „BREMEN TRUST - WARBURG - FONDS“ (übertragendes Sondervermögen) und „Warburg Portfolio Dynamik (Anteilklasse A)“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 30. Dezember 2019 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 19. Dezember 2019, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. Dezember 2019, 24:00 Uhr in Kraft.

Weitere Informationen über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



Warburg - Pax - Nachhaltig - Global - Fonds ATK R
(ISIN DE000A12BTX0 // WKN A12BTX)

Warburg - Pax - Nachhaltig - Global - Fonds ATK I
(ISIN DE000A12BTY8 // WKN A12BTY)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Wie bereits am 29. August 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.


Des Weiteren hat die BaFin am 4. Oktober 2019 genehmigt, dass in § 2 „Anlagegrenzen“ der Absatz 6 der BABen dahingehend geändert wird, dass als Researchanbieter von Nachhaltigkeits-Ratings die MSCI ESG Research anstelle des Instituts für Markt-Umwelt-Gesellschaft und der Ethical Investment Research Services (EIRIS) ltd. beauftragt wird.

Sämtliche Änderungen der BABen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



WARBURG - ZUKUNFT - STRATEGIEFONDS Anteilsklasse A
(ISIN DE0006780265 // WKN 678026)

WARBURG - ZUKUNFT - STRATEGIEFONDS Anteilsklasse B
(ISIN DE000A0RHEE1 // WKN A0RHEE)

WARBURG - ZUKUNFT - STRATEGIEFONDS Anteilsklasse I
(ISIN DE000A2AJGW6 // WKN A2AJGW)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens


Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. Oktober 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Anpassung der Anlagegrenzen hinsichtlich der Präzisierung der Nachhaltigkeitskriterien für die Auswahl der erwerbbaren Aktien (§ 2 Abs. 2 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen oder Ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile an dem OGAW-Sondervermögen Warburg - Pax - Nachhaltig - Global - Fonds ATK R (ISIN DE000A12BTX0 // WKN A12BTX) zu tauschen.

Die Änderung der BABen tritt am 20. Januar 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



ÖKOBASIS One World Protect Anteilklasse R

(ISIN DE000A2DJU46 // WKN A2DJU4)

ÖKOBASIS One World Protect Anteilklasse S
(ISIN DE000A2DJU53 // WKN A2DJU5)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens


Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der AABen und BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 7. Oktober 2019 genehmigt. Die Änderungen der AABen umfassen die Anpassung an das InvStG 2018.

Die Änderungen der BABen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Vermögensgegenstände

Zukünftig wird der Erwerb von Derivaten ausgeschlossen (§ 1 BABen);

2. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Ergänzung der Anlagegrenzen, dass die Aussteller der erwerbbaren Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile dem in den Absätzen 8 bis 10 genannten Auswahlprozess unterliegen (§ 2 BABen);

3. Anteilklassen

Zukünftig können keine Anteilklassen mehr gebildet werden, die sich hinsichtlich der Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften unterscheiden. (§ 4 BABen);

4. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.


5. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Anlage 1 zu den BABen);

Die Änderung der AABen und BABen tritt am 20. Januar 2020 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 20. Januar 2020 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der Gesellschaft und wurden bereits am 15. Dezember 2017 veröffentlicht.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



WARBURG - PrivatConsult - FONDS
(ISIN DE0005153613 // WKN 515361)

MITTEILUNG AN DIE ANLEGER

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen Warburg Portfolio Flexibel Anteilklasse T ist wie angekündigt mit Ablauf des 30. September 2019 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 1. Oktober 2019 am Investmentvermögen Warburg Portfolio Flexibel Anteilklasse T (ISIN DE000A0NAUV5 // WKN A0NAUV) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 0,4266493.

Hamburg, im Oktober 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



RP Immobilienanlagen & Infrastruktur Anteilklasse A
(ISIN DE000A0Q9892 // WKN A0Q989)

RP Immobilienanlagen & Infrastruktur Anteilklasse T
(ISIN DE000A0KEYG6 // WKN A0KEYG)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens mit Änderung der Kostenklausel

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 19. September 2019 genehmigt.
Die Änderungen der BABen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 wird ein Kostendeckel eingeführt und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.
  • Ferner können zukünftig auch folgende Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werden:

    o    Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich
          vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen;

    o    Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers;

    o    Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Gemischte
          Sondervermögen erhoben werden;

    o    Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Gemischte
          Sondervermögen;

    o    Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung
          bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;

    o    Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;

    o    Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch
          Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige
          Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten
          von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten
          Branche oder einen bestimmten Markt.
     

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

RP Global Absolute Return Bond
(ISIN DE000A0MS7N7 // WKN A0MS7N)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 18. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.
  • Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

 nordIX Renten plus
(ISIN DE000A0YAEJ1 // WKN A0YAEJ)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens mit Änderung der Kostenklausel

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen und die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 18. September 2019 genehmigt. Die Änderungen der AABen betreffen die Anpassung an das InvStG 2018. Die Änderungen der BABen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 7 wird ein Kostendeckel eingeführt und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1 bis 4 und 6 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.
  • Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert.

2. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Anhang zu den BABen);

Die Änderung der AABen und BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Waterville
(ISIN DE000A0M8HC4 // WKN A0M8HC)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Sonstigen Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 24. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF True Value
(ISIN DE000A0M8HB6 // WKN A0M8HB)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Sonstigen Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 24. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Protection
(ISIN DE000A1CXU16 // WKN A1CXU1)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Sonstigen Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 24. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Orthos
(ISIN DE000A0M8G91 // WKN A0M8G9

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Sonstigen Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 24. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt.


2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Hera
(ISIN DE000A1JSWN6 // WKN A1JSWN)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Sonstigen Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 24. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Global Fonds-Warburg
(ISIN DE0005153860 // WKN 515386)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Es erfolgt die Einführung einer jährlichen Mindestvergütung für die Verwahrstelle in Höhe von 5.000,00 EUR. (§ 8 Absatz 4 BABen).

Im Übrigen wird der § 8 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 8 Abs. 5 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3,4 und 6 lit. (m) des § 8 Kosten erstreckt.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 10 Absatz 5 BABen).

 

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Donar
(ISIN DE000A12BPU4 // WKN A12BPU)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Sonstigen Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 24. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 7 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 6 und 8 lit. (n) des § 6 Kosten erstreckt.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 8 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Athene
(ISIN DE000A0M6MX4 // WKN A0M6MX)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Sonstigen Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 24. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


  

MPF Allegro
(ISIN DE000A0M8HA8 // WKN A0M8HA)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Sonstigen Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 24. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

AIRC BEST OF U.S. Anteilklasse EUR
(ISIN DE000A1W2BV7 // WKN A1W2BV)

AIRC BEST OF U.S. Anteilklasse USD
(ISIN DE000A1W2BT1 // WKN A1W2BT)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 18. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

  • Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:
  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • In § 7 Abs. 3 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 2 und 4 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.
  • Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen Anteilklasse R
(ISIN DE000A1W2BQ7 // WKN A1W2BQ)

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen Anteilklasse I
(ISIN DE000A1W2BR5 // WKN A1W2BR)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze und mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 17. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Anpassung der Anlagegrenzen hinsichtlich der Erweiterung des Erwerbs von Wertpapieren von 49 Prozent auf 100 Prozent (§ 2 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

RP Global Diversified Portfolio
(ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens mit Änderung der Anlagegrundsätze und Änderung der Kostenklausel

Umwandlung in ein Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie („OGAW-Sondervermögen“)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Allgemeinen Anlagenbedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen und die Änderung der BABen mit Änderung der Anlagegrundsätze des oben genannten Gemischten Sondervermögens sowie die Umwandlung in ein OGAW-Sondervermögen am 17. September 2019 genehmigt. Die Änderungen der BABen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Umwandlung in ein OGAW-Sondervermögen

Es erfolgt eine Umwandlung in ein OGAW-Sondervermögen, da der Fonds seit über zwei Jahren nicht mehr die Handlungsmöglichkeiten eines Publikums-AIF hinsichtlich der Auswahl der Vermögensgegenstände und Anlagegrenzen nutzt. Es ist zudem geplant, den Fonds in Österreich und der Schweiz zum Vertrieb zuzulassen, wofür ein Fonds in der Form des OGAW besser geeignet ist als ein AIF.

2. Anlagegrenzen

Die bestehenden Anlagegrenzen werden an die für OGAW-Sondervermögen geltenden Grenzen angepasst (§ 2 BABen);

3. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

4. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.
  • Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der AABen und BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

G&W - ORDO - RENTENFONDS
(neu: G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS)
(ISIN DE0009765289 // WKN 976528)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Namensänderung sowie Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 17. September 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Namensänderung

Das OGAW-Sondervermögen G&W - ORDO - RENTENFONDS wird in G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS umbenannt.

2. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Anpassung der Anlagegrenzen hinsichtlich des Erwerbs von Aktien,
Aktien gleichwertiger Papiere, Aktienfonds und OGAW-Sondervermögen
(§ 2 Absätze 3 und 10 BABen);

3. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 8 BABen);

4.  Kostenklausel

Es erfolgt eine Erhöhung der Maximalvergütung für die Verwaltung des Fonds von 0,70 Prozent auf 1,30 Prozent. (§ 6 Absatz 1 BABen). Im Gegenzug wird die Vergütung für das Portfoliomanagement (bisher § 6 Absatz 3 BABen) nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern ist in der Verwaltungsvergütung enthalten.

Im Übrigen wird der § 6 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

5.    Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 8 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Strategiefonds Sachwerte Global
(ISIN DE000A0RHEQ5 // WKN A0RHEQ)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Gemischten Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 1. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



Strategiefonds Sachwerte Global Defensiv Anteilklasse T
(ISIN DE000A0RHER3 // WKN A0RHER)

Strategiefonds Sachwerte Global Defensiv Anteilklasse A
(ISIN DE000A2H89A4 // WKN A2H89A)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel
des Gemischten Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 1. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 



RP Global Absolute Return
(ISIN DE000A0KEYF8 // WKN A0KEYF)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Gemischten Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 1. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 1) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.
  • Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 



Global Economic Performance Fonds
(ISIN DE000A0NAU03 // WKN A0NAU0)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel
des Sonstigen Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 31. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 



AEQUO GLOBAL Anteilklasse R
(ISIN DE000A0NAUY9 // WKN A0NAUY)

AEQUO GLOBAL Anteilklasse I
(ISIN DE000A0NAU29 // WKN A0NAU2)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des Sonstigen Sondervermögens mit Änderung der Anlagegrundsätze und Änderung der Kostenklausel

Umwandlung in ein Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie („OGAW-Sondervermögen“)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Allgemeinen Anlagenbedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen und die Änderung der BABen mit Änderung der Anlagegrundsätze des oben genannten Sonstigen Sondervermögens sowie die Umwandlung in ein OGAW-Sondervermögen am 21. August 2019 genehmigt.

Die Änderungen der BABen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Umwandlung in ein OGAW-Sondervermögen

Es erfolgt eine Umwandlung in ein OGAW-Sondervermögen, da der Fonds seit über zwei Jahren nicht mehr die Handlungsmöglichkeiten eines Publikums-AIF hinsichtlich der Auswahl der Vermögensgegenstände und Anlagegrenzen nutzt. Es ist zudem geplant, den Fonds in Österreich und der Schweiz zum Vertrieb zuzulassen, wofür ein Fonds in der Form des OGAW besser geeignet ist als ein AIF.

2. Anlagegrenzen

Die bestehenden Anlagegrenzen werden an die für OGAW-Sondervermögen geltenden Grenzen angepasst und der Fonds wird als Aktienfonds im steuerrechtlichen Sinne klassifiziert (§ 2 BABen);

3. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.
  • Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der AABen und BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.


Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2020 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der Gesellschaft und wurden bereits am 15. Dezember 2017 veröffentlicht.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 



Advantage Balanced

(ISIN DE000A0RHD86 // WKN A0RHD8)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel
des Gemischten Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 1. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.
  • Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert.

 3. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 10 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 
ÖKOBASIS Renten Plus
(ISIN DE000A1W19J3 // WKN A1W19J) (Anteilklasse R)
(ISIN DE000A2AJGS4 // WKN A2AJGS) (Anteilklasse S)


Steyler Fair Invest - Bonds (Anteilklasse R)
(ISIN DE000A1WY1N9 // WKN A1WY1N)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „ÖKOBASIS Renten Plus“ (übertragendes Sondervermögen) und „Steyler Fair Invest - Bonds (Anteilklasse R)“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 30. Oktober 2019 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögen erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 23. Oktober 2019, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. Oktober 2019, 24:00 Uhr in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Warburg Zukunftsmanagement Defensiv
(ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 22. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

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Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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WARBURG GLOBAL WERTE STABILISIERUNGS - FONDS
(ISIN DE000A0HGL63 // WKN A0HGL6)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 22. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 9 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • In § 9 Abs. 3 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 2 und 4 lit. (m) des § 9 Kosten erstreckt.
  • Ferner können zukünftig auch folgende Aufwendungen dem OGAW-Sondervermögen belastet werden:

- Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;

- Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;

- Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 10 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

 

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Warburg Classic Vermögensmanagement Fonds
(ISIN DE0009765370 // WKN 976537)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 22. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

3. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 8 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

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Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

WARBURG - RENTEN PLUS - FONDS Anteilklasse I
(ISIN DE000A1W2BS3 // WKN A1W2BS)

WARBURG - RENTEN PLUS - FONDS Anteilklasse R
(ISIN DE0009784736 // WKN 978473)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 22. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 6 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA Anteilklasse R
(ISIN DE000A12BTS0 // WKN A12BTS)

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA Anteilklasse I
(ISIN DE000A12BTQ4 // WKN A12BTQ)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 22. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 8 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

WARBURG - MULTI-ASSET - SELECT - FONDS Antteilklasse R
(ISIN DE0009765305 // WKN 0976530)

WARBURG - MULTI-ASSET - SELECT - FONDS Anteilklasse P
(ISIN DE000A2DJUZ4 // WKN A2DJUZ

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 22. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

3. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 8 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND Anteilklasse I
(ISIN DE000A0LGSG1 // WKN A0LGSG)

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND Anteilklasse R
(ISIN DE000A0RHE28 // WKN A0RHE2)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des Teilsondervermögens gemäß der OGAW-Richtlinie

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie am 22. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 8 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Warburg - Corporate Bonds Social Responsibility - Fund Anteilklasse I
(ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL)

Warburg - Corporate Bonds Social Responsibility - Fund Anteilklasse B
(ISIN DE000A12BTT8 // WKN A12BTT)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 20. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.
  • Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

G&W - HDAX - TRENDFONDS
(ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 22. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 5 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3, 4 und 6 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

AES Struktur Selekt
(ISIN DE000A0LBS16 // WKN A0LBS1)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 20. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.
  • Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

AES Strategie Defensiv
(ISIN DE000A111ZD6 // WKN A111ZD)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 20. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Anpassung der Anlagegrenzen, um aus dem Fonds einen Mischfonds im steuerrechtlichen Sinne zu machen (§ 2 BABen);

2. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 BABen);

3. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.
  • Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Warburg Zukunftsmanagement Anteilklasse R
(ISIN DE000A1W2BL8 // WKN A1W2BL)

Warburg Zukunftsmanagement Anteilklasse I
(ISIN DE000A2DJUY7 // WKN A2DJUY)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 22. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Advisor Global
(ISIN DE0005547160 // WKN 554716)

 Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 22. August 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

  • Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten erstreckt.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

WI SELEKT D Anteilklasse A
(ISIN DE000A0MS7H9 // WKN A0MS7H)

WI SELEKT D Anteilklasse B
(ISIN DE000A0RHEL6 // WKN A0RHEL)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
  Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten
  erstreckt.

- Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung
  der Gesellschaft geändert.

3. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

WI SELEKT C Anteilklasse A
(ISIN DE000A0MS7F3 // WKN A0MS7F)

WI SELEKT C Anteilklasse B
(ISIN DE000A0RHEK8 // WKN A0RHEK)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung
  und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert
  und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m)
  des § 7 Kosten erstreckt.

- Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung
  der Gesellschaft geändert.

3. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA Anteilklasse I
(ISIN DE000A0MS7S6// WKN A0MS7S)

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA Anteilklasse R
(ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie am 30. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

− Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
   gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

− Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
   Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
   Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von
   maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

− In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
   auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten
   erstreckt.

− Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der
   Gesellschaft geändert.

2. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 7 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Degussa Bank Portfolio Privat Aktiv
(ISIN DE000A0MS7D8 // WKN A0MS7D)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung
  und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten
  erstreckt.

- Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung
  der Gesellschaft geändert.

3. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 8 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

DC Value Global Equity
(ISIN DE000A2DJU61 // WKN A2DJU6

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 31. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
  Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 5 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 2 und 4 lit. (m) des § 6 Kosten
  erstreckt.

- Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung
  der Gesellschaft geändert.

- Ferner können zukünftig auch folgende Aufwendungen dem Fonds
  belastet werden:

    o Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und
       der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln
       des deutschen Steuerrechts ermittelt werden;

    o Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der
       Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder
       Finanzindizes anfallen können;

    o Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder
       –dienstleistungen durch Dritte.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Banken Fokus Basel III
(ISIN DE000A0RHEX1 // WKN A0RHEX)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

− Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

− Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
   Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
   Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
   von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

− In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
   auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten
   erstreckt.

− Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der
   Gesellschaft geändert.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

AES Selekt A1
(ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

− Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
   gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

− Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung
   und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
   Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
   von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

− In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
   auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten
   erstreckt.

− Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung
   der Gesellschaft geändert.

3. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
   Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
   Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von
   maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten
  erstreckt.

- Darüber hinaus wird die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung
  der Gesellschaft geändert.

3. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 9 Absatz 5 BABen)

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im September 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Warburg Portfolio Konservativ
(ISIN DE000A12BTP6 // WKN A12BTP)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
  Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von
  maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf
  die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten
  erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Warburg Portfolio Flexibel Anteilklasse T
(ISIN DE000A0NAUV5 // WKN A0NAUV)

Warburg Portfolio Flexibel Anteilklasse A
(ISIN DE000A0NAVA7 // WKN A0NAVA)

Warburg Portfolio Flexibel Anteilklasse V
(ISIN DE000A0HGMD9 // WKN A0HGMD)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

2.    Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
  Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von
  maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten
  erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Warburg Portfolio Dynamik Anteilklasse T
(ISIN DE000A0NAUU7 // WKN A0NAUU)

Warburg Portfolio Dynamik Anteilklasse A
(ISIN DE000A0NAVB5 // WKN A0NAVB)

Warburg Portfolio Dynamik Anteilklasse V
(ISIN DE000A1WY1Q2 // WKN A1WY1Q)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
  Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten
  erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

WARBURG - PAX-SUBSTANZ - FONDS
(ISIN DE000A0RHEV5 // WKN A0RHEV)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
  Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten
  erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Warburg - Pax - Nachhaltig - Global - Fonds ATK R
(ISIN DE000A12BTX0 // WKN A12BTX)

Warburg - Pax - Nachhaltig - Global - Fonds ATK I
(ISIN DE000A12BTY8 // WKN A12BTY)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
  Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und 
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von
  maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten
  erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Warburg - Pax - Nachhaltig - Ertrag - Fonds ATK R
(ISIN DE000A2DJU04 // WKN A2DJU0)

Warburg - Pax - Nachhaltig - Ertrag - Fonds ATK I
(ISIN DE000A2DJU12 // WKN A2DJU1)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 7 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung
  und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 7 Kosten
  erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

WARBURG - DEFENSIV - FONDS - Anteilklasse R
(ISIN DE0009765396 // WKN 976539)

WARBURG - DEFENSIV - FONDS - Anteilklasse I
(ISIN DE000A111ZE4 // WKN A111ZE)

WARBURG - DEFENSIV - FONDS - Anteilklasse A
(ISIN DE000A2AJGR6 // WKN A2AJGR)

WARBURG - DEFENSIV - FONDS - Anteilklasse CHF
(ISIN DE000A2H8893 // WKN A2H889)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung
  und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten
  erstreckt.

 Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

G&W - EURO RENTENTREND - FONDS
(ISIN DE0009784801 // WKN 978480)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung
  und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 5 (neu, bisher Abs. 3) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3, 4 und 6 lit. (m) des § 6 Kosten
  erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

G&W - ZINSTREND - FONDS
(ISIN DE000A0NAU45 // WKN A0NAU4)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

2. Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung
  und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten
  erstreckt.

3. Zwischenausschüttungen

Die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen wird ergänzt (§ 80 Absatz 5 BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung

 


 

Aktiv Strategie I
(ISIN DE000A1WY1W0 // WKN A1WY1W)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
  Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und 
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des §6 Kosten
  erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Aktiv Strategie II
(ISIN DE000A1WY1X8 // WKN A1WY1X)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Namensänderung sowie Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
  Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe
  von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten
  erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Aktiv Strategie III
(ISIN DE000A0HGL97 // WKN A0HGL9)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit 
Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

-  Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
   Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
   Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von
   maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

-  In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
   auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (m) des § 6 Kosten
   erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Aktiv Strategie IV
(ISIN DE000A0NAU78 // WKN A0NAU7)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kostenklausel des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 25. Juli 2019 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Kostenklausel

Der § 6 Kosten wird an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst:

- Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung
  gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen.

- Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und
  Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und
  Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von
  maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

- In § 6 Abs. 3 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und
  auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 2 und 4 lit. (m) des § 6 Kosten
  erstreckt.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

WARBURG - PrivatConsult - FONDS
(ISIN DE0005153613 // WKN 515361)

Warburg Portfolio Flexibel Anteilklasse T
(ISIN DE000A0NAUV5 // WKN A0NAUV)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „WARBURG - PrivatConsult - FONDS“ (übertragendes Sondervermögen) und „Warburg Portfolio Flexibel Anteilklasse T“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2019 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 23. September 2019, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. September 2019, 24:00 Uhr in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im August 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

AEQUO GLOBAL Anteilklasse R
(ISIN DE000A0NAUY9 // WKN A0NAUY)

Kündigung des Verwaltungsrechts

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung der Anteilklasse R des Sonstigen Sondervermögens AEQUO GLOBAL mit Wirkung zum 31.Dezember 2019 kündigt. Die Ausgabe von Anteilscheinen für die Anteilklasse R wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über die Anteilklasse R gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die die Anteilklasse R abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juni 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

AIRC BEST OF U.S.
(ISIN DE000A1W2BV7 // WKN A1W2BV)

AIRC BEST OF U.S.
(ISIN DE000A1W2BT1 // WKN A1W2BT)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten OGAW-Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen wird mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg übertragen.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juni 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Warburg Global ETFs-Strategie Stabilisierung
(ISIN DE000A111ZG9 // WKN A111ZG)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG

Die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv ist wie angekündigt zum 31. Mai 2019 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 1. Juni 2019 am Investmentvermögen Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv (ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 1,1207001.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juni 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

G&W - BUND TREND active short - FONDS
(ISIN DE000A0RHEJ0 // WKN A0RHEJ)

Kündigung des Verwaltungsrechts

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens G&W - BUND TREND active short – FONDS mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 kündigt. Die Ausgabe von Anteilscheinen wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das OGAW-Sondervermögen gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die das OGAW-Sondervermögen abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.


Hamburg, im Mai 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Advantage Konservativ
(ISIN DE000A0RHD29 // WKN A0RHD2)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sonstige Sondervermögen

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel und der Einfügung der Möglichkeit von Zwischenausschüttungen. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 19. März 2019 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 7 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst.

Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.

In § 7 Abs. 5 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 4 sowie 6 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger. Weiter hat die Gesellschaft in § 10 Ausschüttung der Erträge Abs. 5 die Möglichkeit von Zwischenausschüttungen ergänzt

Die Änderung der BABen tritt am 15. August 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.


Hamburg, im Mai 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

 Warburg Global ETFs-Strategie Stabilisierung
(ISIN DE000A111ZG9 // WKN A111ZG)

Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv
(ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „Warburg Global ETFs-Strategie Stabilisierung“ (übertragendes Sondervermögen) und „Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2019 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt. Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen. Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 23. Mai 2019, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 31. Mai 2019, 24:00 Uhr in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.


Hamburg, im April 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

EII Global Sustainable Property Fund
(ISIN DE000A0RHE36 // WKN A0RHE3)

Kündigung des Verwaltungsrechts

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens EII Global Sustainable Property Fund mit Wirkung zum 30. September 2019 kündigt. Die Ausgabe von Anteilscheinen wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das OGAW-Sondervermögen gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die das OGAW-Sondervermögen abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.


Hamburg, im März 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

G&W - TREND ALLOCATION PLUS - FONDS
(zukünftig: G&W - TREND ALLOCATION - FONDS)
(ISIN DE0006780380 // WKN 678038)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Namensänderung und mit Änderung der Kosten für das OGAW-Sondervermögen

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Namensänderung des OGAW-Sondervermögens sowie der Anpassung der Kostenklausel. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 10. Januar 2019 genehmigt.

1. Namensänderung

Das OGAW-Sondervermögen G&W - TREND ALLOCATION PLUS - FONDS wird in G&W - TREND ALLOCATION - FONDS umbenannt. Unter Berücksichtigung der Anlagestrategie des Fonds ist der Namensteil „PLUS“ nicht erforderlich. Wir haben ihn deshalb zu Vereinfachungszwecken gestrichen.

2. Kostenklausel

Wir haben den § 6 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst. Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen. In § 6 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (n) des § 6 Kosten erstreckt.

Darüber hinaus wurde die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Gesellschaft geändert. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 3. Juni 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Februar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

Dirk Müller Premium Aktien
(ISIN DE000A111ZF1 // WKN A111ZF)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie Dirk Müller Premium Aktien.

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel und der Einfügung der Möglichkeit von Zwischenausschüttungen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 13. Dezember 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 8 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst. Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. In § 8 Abs. 3 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1 und 2 sowie 4 lit. (n) des § 8 Kosten erstreckt. Weiter hat die Gesellschaft in § 10 Ausschüttung Abs. 5 die Möglichkeit von Zwischenausschüttungen ergänzt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

WARBURG - PrivatConsult - FONDS
(ISIN DE0005153613 // WKN 515361)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie WARBURG - PrivatConsult - FONDS

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel und der Einfügung der Möglichkeit von Zwischenausschüttungen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 13. Dezember 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 6 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst. Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften. In § 6 Abs. 3 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1 bis 3 sowie 4 lit. (n) des § 6 Kosten erstreckt. Weiter hat die Gesellschaft in § 8 Ausschüttung Abs. 5 die Möglichkeit von Zwischenausschüttungen ergänzt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

MPF Herkules

WARBURG - PrivatConsult - FONDS
(ISIN DE0005153613 // WKN 515361)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie WARBURG - PrivatConsult - FONDS

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft") teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen") geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel und der Einfügung der Möglichkeit von Zwischenausschüttungen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 13. Dezember 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 6 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst. Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften. In § 6 Abs. 3 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1 bis 3 sowie 4 lit. (n) des § 6 Kosten erstreckt. Weiter hat die Gesellschaft in § 8 Ausschüttung Abs. 5 die Möglichkeit von Zwischenausschüttungen ergänzt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

 

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

MPF Herkules
(ISIN DE000A0RKY29 // WKN A0RKY2)

Dirk Müller Premium Aktien
(ISIN DE000A111ZF1 // WKN A111ZF)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie Dirk Müller Premium Aktien.

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft") teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen") geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel und der Einfügung der Möglichkeit von Zwischenausschüttungen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 13. Dezember 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 8 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst. Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. In § 8 Abs. 3 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1 und 2 sowie 4 lit. (n) des § 8 Kosten erstreckt. Weiter hat die Gesellschaft in § 10 Ausschüttung Abs. 5 die Möglichkeit von Zwischenausschüttungen ergänzt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

 

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

MPF Herkules
(ISIN DE000A0RKY29 // WKN A0RKY2)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sonstige Sondervermögen MPF Herkules

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 5. November 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 7 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst.
Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften. In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (o) des § 7 Kosten erstreckt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

MPF Value Invest
(ISIN DE000A0NJGT9 // WKN A0NJGT)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sonstige Sondervermögen MPF Value Invest

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 5. November 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 7 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst.
Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften. In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (o) des § 7 Kosten erstreckt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.


Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

MPF Andante
(ISIN DE000A0RKY11 // WKN A0RKY1)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sonstige Sondervermögen MPF Andante

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 5. November 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 7 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst.
Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften. In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

MPF Abakus
(ISIN DE000A0RKY60 // WKN A0RKY6)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sonstige Sondervermögen MPF Abakus

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 5. November 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 7 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst.
Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften. In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (o) des § 7 Kosten erstreckt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

MPF Crescendo
(ISIN DE000A1W1MF9 // WKN A1W1MF)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sonstige Sondervermögen MPF Crescendo

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 14. November 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 6 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst.
Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften. In § 6 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (o) des § 6 Kosten erstreckt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

MPF Odin
(ISIN DE000A2DJU20 // WKN A2DJU2)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das Sonstige Sondervermögen MPF Odin

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung der Kostenklausel.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 5. November 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den § 7 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst.
Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung streitiger Ansprüche vereinnahmen. Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften. In § 7 Abs. 6 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 bis 5 und 7 lit. (o) des § 7 Kosten erstreckt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

Steyler Fair und Nachhaltig – Aktien
Anteilklasse R: ISIN DE000A1JUVL8 // WKN A1JUVL
Anteilklasse I: ISIN DE000A1JUVM6 // WKN A1JUVM

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze und mit Änderung der Kosten für das OGAW-Sondervermögen Steyler Fair und Nachhaltig - Aktien (zukünftig: Steyler Fair Invest - Equities)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Namensänderung des OGAW-Sondervermögens, einer geänderten Beschreibung des Auswahlprozesses für das Anlageuniversum sowie der Anpassung der Kostenklausel.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 20. Dezember 2018 genehmigt.

1. Namensänderung
Das OGAW-Sondervermögen Steyler Fair und Nachhaltig - Aktien wird in Steyler Fair Invest - Equities umbenannt. Die Namensänderung führt zu einem griffigeren und modernen Fondsnamen.
2. Auswahl Anlageuniversum
Hinsichtlich des Auswahlprozesses für das Anlageuniversum des Fonds im Kontext der Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien gibt es einige Neuformulierungen. Das in den Auswahlprozess gemäß der Nachhaltigkeitskriterien einbezogene Know-How der Steyler Bank soll klarer umschrieben werden. Weiterhin wird im Rahmen der Nachhaltigkeitsanalyse auch die Researchagentur oekom research AG einbezogen. Allerdings wird beispielsweise nicht mehr ausschließlich der von oekom research angebotene prime standard verwendet, sondern das breitere Dienstleistungspaket von oekom research - neben der Expertise der Steyler Bank - nutzbar gemacht.
3. Kostenklausel
Wir haben den § 7 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst. Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen. In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 15. April 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



 

Steyler Fair und Nachhaltig - Renten
Anteilklasse R: ISIN DE000A1WY1N9 // WKN A1WY1N
Anteilklasse I: ISIN DE000A1WY1P4 // WKN DE000A1WY1P4

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze und mit Änderung der Kosten für das OGAW-Sondervermögen Steyler Fair und Nachhaltig – Renten (zukünftig: Steyler Fair Invest - Bonds)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Namensänderung des OGAW-Sondervermögens, einer geänderten Beschreibung des Auswahlprozesses für das Anlageuniversum sowie der Anpassung der Kostenklausel.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 20. Dezember 2018 genehmigt.

1. Namensänderung
Das OGAW-Sondervermögen Steyler Fair und Nachhaltig - Renten wird in Steyler Fair Invest - Bonds umbenannt. Die Namensänderung führt zu einem griffigeren und modernen Fondsnamen.
2. Auswahl Anlageuniversum
Hinsichtlich des Auswahlprozesses für das Anlageuniversum des Fonds im Kontext der Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien gibt es einige Neuformulierungen. Das in den Auswahlprozess gemäß der Nachhaltigkeitskriterien einbezogene Know-How der Steyler Bank soll klarer umschrieben werden. Weiterhin wird im Rahmen der Nachhaltigkeitsanalyse auch die Researchagentur oekom research AG einbezogen. Allerdings wird beispielsweise nicht mehr ausschließlich der von oekom research angebotene prime standard verwendet, sondern das breitere Dienstleistungspaket von oekom research - neben der Expertise der Steyler Bank - nutzbar gemacht.
3. Kostenklausel
Wir haben den § 7 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst. Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen. In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 15. April 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 
Steyler Fair und Nachhaltig - Stiftungsfonds
Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZH7 // WKN A111ZH
Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZJ3 // WKN A111ZJ


Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze und mit Änderung der Kosten für das OGAW-Sondervermögen Steyler Fair und Nachhaltig - Stiftungsfonds (zukünftig: Steyler Fair Invest - Balanced)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Namensänderung des OGAW-Sondervermögens, einer geänderten Beschreibung des Auswahlprozesses für das Anlageuniversum sowie der Anpassung der Kostenklausel.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 20. Dezember 2018 genehmigt.

1. Namensänderung
Das OGAW-Sondervermögen Steyler Fair und Nachhaltig - Stiftungsfonds wird in Steyler Fair Invest - Balanced umbenannt. Die Namensänderung führt zu einem griffigeren und modernen Fondsnamen und reflektiert zudem die Erhöhung der möglichen Aktienquote des Fonds. Die geänderte Anlagestrategie wird insbesondere auch durch den neuen Namensbestandteil „Balanced“ verdeutlicht.
2. Auswahl Anlageuniversum
Hinsichtlich des Auswahlprozesses für das Anlageuniversum des Fonds im Kontext der Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien gibt es einige Neuformulierungen. Das in den Auswahlprozess gemäß der Nachhaltigkeitskriterien einbezogene Know-How der Steyler Bank soll klarer umschrieben werden. Weiterhin wird im Rahmen der Nachhaltigkeitsanalyse auch die Researchagentur oekom research AG einbezogen. Allerdings wird beispielsweise nicht mehr ausschließlich der von oekom research angebotene prime standard verwendet, sondern das breitere Dienstleistungspaket von oekom research - neben der Expertise der Steyler Bank - nutzbar gemacht.
3. Kostenklausel
Wir haben den § 7 Kosten an die neue BaFin-Musterkostenklausel angepasst. Zukünftig kann die Gesellschaft keine Vergütung für die Durchsetzung gerichtlich oder außergerichtlich streitiger Ansprüche vereinnahmen. In § 7 Abs. 4 (neu, bisher Abs. 2) wird der Kostendeckel geändert und auf die Kostenpositionen aus den Absätzen 1, 3 und 5 lit. (n) des § 7 Kosten erstreckt. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorgenommen. Die vorgenommene Kostenänderung resultiert in einer Begünstigung der Anleger.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 15. April 2019 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2019
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

Umbrellafonds Deutsche Kontor Vermögensmandat
mit den Teilfonds
Deutsche Kontor Vermögensmandat I (ISIN LU0559921001 / WKN A1C9FV)
Deutsche Kontor Vermögensmandat II (ISIN LU0560009929 / WKN A1C9FW)

Änderung des Fondsnamens u. Klarstellung der Anlagepolitik sowie der Bewertungstage

Die Anteilinhaber des oben genannten Fonds, der von der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. verwaltet wird, werden hiermit über die nachfolgenden Änderungen unterrichtet:

Die Bezeichnungen des Fonds werden wie folgt abgeändert:

Umbrellaname: Reimann Investors Vermögensmandat
Teilfonds: Reimann Investors Vermögensmandat I bzw. Reimann Investors Vermögensmandat II

Die Änderung der Fondsbezeichnungen resultiert aus der Übertragung des Geschäftsbereiches „Vermögensbetreuung“ der Deutsche Kontor Privatbank AG an die Reimann Investors Vermögensbetreuung GmbH. Gesellschafterin beider Gesellschaften ist die Reimann Investors GmbH & Co. Finanzholding KG.

Damit einhergehend ändert sich die Vertriebsstelle in der Bundesrepublik Deutschland von bisher der „Deutsche Kontor Privatbank AG“ auf die „Reimann Investors Vermögensbetreuung GmbH“ mit Sitz Südliche Münchner Straße 2, D-82031 Grünwald.

Zudem wird die Anlagepolitik näher definiert sowie die Definition der Bewertungstage in das Prospekt mit aufgenommen.

Die genannten Änderungen treten ab dem 04. Februar 2019, 0.00 Uhr MEZ, in Kraft.

Die offizielle Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Anleger, die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 01. Februar 2019  kostenlos zurückgeben.

Luxemburg, im  Januar 2019
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


 

OPAL FONDS – OPAL II
Anteilklasse L: WKN: A0H1RX // ISIN: LU0237783195
OPAL FONDS – OPAL III
Anteilklasse L: WKN: A0Q4DD // ISIN: LU0370363748
 
Übertrag der Fonds auf die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A.
 
Hiermit werden die Anteilinhaber der oben genannten Teilfonds des Fonds „OPAL FONDS“, der von der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. verwaltet wird, informiert, dass der Fonds mit Wirkung zum 1. Februar 2019 auf die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A., mit Sitz 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach übertragen wird.
 
Im Zuge dieser Migration treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Änderung der Dienstleister
  • Präzisierung der Anlagepolitik
  • Anpassung der Gebühren
  • Weitere Änderungen


Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber mit allen Informationen finden Sie HIER.
 
Anleger, die mit o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 28. Januar 2019 (16.00 Uhr) bei den im derzeit gültigen Verkaufsprospekt genannten Stellen zu beantragen.
 
Luxemburg, im Dezember 2018
Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A.


 

Tresono - Renten International
(ISIN DE000A1JUVP9 // A1JUVP)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW- Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bereits am 15. August 2017 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 20. Dezember 2018 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:
- Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH;
- Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH geltenden AABen für OGAW- Sondervermögen;
- Anpassung der Kostenklauseln an die mit Datum vom 22. Juni 2018 veröffentlichten „BaFin-Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen);
- Anpassung der Kostenklauseln an die neue Vergütungsstruktur (Wegfall des externen Managements).

Die weiteren Änderungen in den BABen sind vornehmlich redaktioneller oder klarstellender Natur.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH tritt am 2. Januar 2019 in Kraft.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.monega.de. Zudem können die Publikationen bei der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, kostenfrei bezogen werden.

Die ab dem 2. Januar 2019 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt. Die gültigen AABen wurden bereits am 21. September 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Die vollständige Mitteilung der Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2018
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



Tresono - Aktien Europa
(ISIN DE000A0HGMB3 // WKN A0HGMB)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung des oben genannten OGAW- Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW- Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bereits am 15. August 2017 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 20. Dezember 2018 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:
- Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH;
- Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH geltenden AABen für     OGAW- Sondervermögen;
- Anpassung der Kostenklauseln an die mit Datum vom 22. Juni 2018 veröffentlichten „BaFin-Musterbausteine für Kostenklauseln offener  Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen);
- Anpassung der Kostenklauseln an die neue Vergütungsstruktur (Wegfall des externen Managements).

Die weiteren Änderungen in den BABen sind vornehmlich redaktioneller oder klarstellender Natur.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH tritt am 2. Januar 2019 in Kraft.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.monega.de. Zudem können die Publikationen bei der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, kostenfrei bezogen werden.

Die ab dem 2. Januar 2019 gültigen BABen sind nachfolgend abgedruckt. Die gültigen AABen wurden bereits am 21. September 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2018
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


G&W - BUND TREND active short - FONDS
(ISIN DE000A0RHEN2 // WKN A0RHEN)

Kündigung des Verwaltungsrechts an der Anteilklasse I

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung der Anteilklasse I des OGAW-Sondervermögens G&W - BUND TREND active short – FONDS mit Wirkung zum 30. Juni 2019 kündigt.

Die Ausgabe von Anteilscheinen für die Anteilklasse I wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über die Anteilklasse I gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die die Anteilklasse I abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


pulse invest (Umbrella)
pulse invest – ABSOLUTE_MM (Teilfonds)
ISIN Anteilklasse T: LU0307004902
ISIN Anteilklasse A: LU0307005628
ISIN Anteilklasse R: LU0307005388
ISIN Anteilklasse P: LU0478864498

Liquidation

Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds, WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., hat beschlossen, den oben genannten Teilfonds pulse invest – ABSOLUTE_MM mit Wirkung zum 11. Januar 2019 aufzulösen.

Grund der Auflösung ist, dass das Nettofondsvermögen des betroffenen Teilfonds unter ein Volumen gefallen ist, welches eine effiziente und wirtschaftliche Verwaltung im Interesse der Anteilinhaber nicht mehr gewährleistet.

Nach durchgeführter Liquidation des einzigen Teilfonds des Umbrellas wird die rechtliche Hülle des Umbrellas pulse invest aufgelöst.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxembourg, im Dezember 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


Multifaktor Aktien Global P
ISIN LU1551351312 // WKN A2DKKP

Änderung der Anlagepolitik

Die Verwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. teilt mit, dass die Anlagepolitik des Multifaktor Aktien Global P zum 31.12.2018 geändert wird.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Anleger, die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 28. Dezember 2018 kostenlos zurückgeben.

Luxemburg, im November 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


PPSF („PMG Partners Special Funds“) (Umbrella)

PPSF („PMG Partners Special Funds“) – IO Dax Fund
 // ISIN LU1498442794
PPSF („PMG Partners Special Funds“) – IO Dow Jones Fund
 // ISIN LU1498442950

Ergänzung der Anlagepolitik

Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat unter vorliegender Genehmigung der Luxemburger Aufsichtsbehörde beschlossen, für den obigen Teilfonds die Anlagepolitik mit Wirkung zum 31. Dezember  2018 zu ergänzen.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Die Anteilinhaber der Teilfonds, welche mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 28. Dezember 2018, 17.00 Uhr MEZ, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen zurückgeben.

Das jeweils gültige Verkaufsprospekt des Fonds inklusive des Verwaltungsreglements, die Wesentlichen Anlegerinformationen, die Jahres- und Halbjahresberichte sowie sonstige Informationen sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Verwahrstelle sowie bei allen Zahlstellen erhältlich.

Luxemburg, November 2018
PPSF („PMG Partners Special Funds“)


WARBURG VALUE FUND
AK A ISIN LU0208289198
AK B ISIN LU0208289271
AK C ISIN LU0706095410

Änderung der Anlagepolitik

Die Verwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. teilt mit, dass die Anlagepolitik des WARBURG VALE FUND zum 31.12.2018 geändert wird.

Die Mitteilung an die Anteilinhaber, in der weitere Einzelheiten aufgeführt sind, finden Sie hier.

Anleger, die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 28. Dezember 2018 kostenlos zurückgeben.

Luxemburg, im November 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


Quint:Essence Strategy (Umbrella)

Quint:Essence Strategy Dynamic
Anteilklasse A ISIN LU0831770986
Anteilklasse B ISIN LU0063042229

Quint:Essence Strategy Defensive
Anteilklasse A ISIN: LU0831772685
Anteilklasse B ISIN: LU0063042062
Anteilklasse I ISIN: LU1669155464

Quint:Essence StrategySocial Media & Technology
Anteilklasse R ISIN: LU1074555829
Anteilklasse P ISIN: LU1074556041

Ergänzung der Anlagepolitik des Teilfonds Quint:Essence Dynamic
Änderung des Publikationsorganes in der Bundesrepublik Deutschland für sämtliche Teilfonds

Die Verwaltungsgesellschaft Quint:Essence Capital S.A. hat unter vorliegender Genehmigung der Luxemburger Aufsichtsbehörde beschlossen, für die obigen Teilfonds die Anlagepolitik zu ergänzen sowie das Publikumsorgan in Deutschland von bisher BörsenZeitung auf die Internetseite www.warburg-fonds.com zu ändern.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Die Anteilinhaber des Teilfonds, welche mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 28. Dezember 2018, 16.00 Uhr MEZ, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen zurückgeben.

Luxemburg, im November 2018
Quint:Essence Capital S.A.


 

RP Global Market Selection
Anteilklasse R(D) // ISIN LU0293296488
Anteilklasse R (V) // ISIN LU0293298690

Die Anteilinhaber des oben genannten Fonds, der von der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. verwaltet wird, werden hiermit darüber unterrichtet, dass die Anlagepolitik des Fonds mit Wirkung zum 28.12.2018 geändert wird.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Anleger, die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 27. Dezember 2018 kostenlos zurückgeben.

Luxemburg, im November 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


pulse invest (Umbrellafonds)

mit seinem Teilfonds

pulse invest - ABSOLUTE_MM
Anteilklasse T // ISIN LU0307004902
Anteilklasse A // ISIN LU0307005628
Anteillklasse R // ISIN LU0307005388
Anteilklasse P // ISIN LU0478864498

Die Anteilinhaber des oben genannten Fonds, der von der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. verwaltet wird, werden hiermit darüber unterrichtet, dass die Anlagepolitik des Fonds mit Wirkung zum 21.12.2018 abgeändert wird.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Anleger, die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 20. Dezember 2018 kostenlos zurückgeben.

Luxemburg, im November 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


Challenger Global (Umbrellafonds)

mit seinem Teilfonds

Challenger Global Four Fonds // ISIN LU0115168311

Änderung Anlagepolitik

Die Anteilinhaber des oben genannten Teilfonds, der von der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. verwaltet wird, werden hiermit über die Änderung der Anlagepolitik unterrichtet, die am 21. Dezember in Kraft tritt.

Die vollständige Mitteiliung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Anleger, die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 20. Dezember 2018 kostenlos zurückgeben.

Luxemburg, im November 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


MPF Odin
(ISIN DE000A2DJU20 // WKN A2DJU2)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) dahingehend geändert werden, dass das Sonstige Sondervermögen zukünftig Zwischenausschüttungen vornehmen darf (§ 9 Absatz 5 der BABen). Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 5. November 2018 genehmigt.

Die Änderung der BABen tritt am 12. Dezember 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 12. Dezember 2018 gültigen BABen sowie die vollständige Mitteilung an die Anleger lesen Sie hier.

Hamburg, im November 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Herkules
(ISIN DE000A0RKY29 // WKN A0RKY2)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) dahingehend geändert werden, dass das Sonstige Sondervermögen zukünftig Zwischenausschüttungen vornehmen darf (§ 9 Absatz 5 der BABen). Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 5. November 2018 genehmigt.

Die Änderung der BABen tritt am 12. Dezember 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 12. Dezember 2018 gültigen BABen sowie die vollständige Mitteilung an die Anleger lesen Sie hier.

Hamburg, im November 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Crescendo
(ISIN DE000A1W1MF9 // WKN A1W1MF)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) dahingehend geändert werden, dass das Sonstige Sondervermögen zukünftig Zwischenausschüttungen vornehmen darf (§ 8 Absatz 5 der BABen). Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 14. November 2018 genehmigt.

Die Änderung der BABen tritt am 14. Dezember 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 14. Dezember 2018 gültigen BABen sowie die vollständige Mitteilung an die Anleger lesen Sie hier.

Hamburg, im November 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Andante
(ISIN DE000A0RKY11 // WKN A0RKY1)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) dahingehend geändert werden, dass das Sonstige Sondervermögen zukünftig Zwischenausschüttungen vornehmen darf (§ 9 Absatz 5 der BABen). Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 5. November 2018 genehmigt.

Die Änderung der BABen tritt am 12. Dezember 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 12. Dezember 2018 gültigen BABen sowie die vollständige Mitteilung an die Anleger lesen Sie hier.

Hamburg, im November 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Abakus
(ISIN DE000A0RKY60 // WKN A0RKY6)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) dahingehend geändert werden, dass das Sonstige Sondervermögen zukünftig Zwischenausschüttungen vornehmen darf (§ 9 Absatz 5 der BABen). Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 5. November 2018 genehmigt.

Die Änderung der BABen tritt am 12. Dezember 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 12. Dezember 2018 gültigen BABen sowie die vollständige Mitteilung an die Anleger lesen Sie hier.

Hamburg, im November 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

MPF Value Invest
(ISIN DE000A0NJGT9 // WKN A0NJGT)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) dahingehend geändert werden, dass das Sonstige Sondervermögen zukünftig Zwischenausschüttungen vornehmen darf (§ 9 Absatz 5 der BABen). Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 5 November 2018 genehmigt.

Die Änderung der BABen tritt am 12. Dezember 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 12. Dezember 2018 gültigen BABen sowie die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Hamburg, im November 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


 

PPSF („PMG Partners Special Funds“) – IO Dax Fund
PPSF („PMG Partners Special Funds“) – IO Dow Jones Fund

Ergänzung der AnlagepolitikErgänzung der Anlagepolitik

Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., die Verwaltungsgesellschaft des Fonds "PPSF ("PMG Partners Special Funds“)", hat unter vorliegender Genehmigung der Luxemburger Aufsichtsbehörde beschlossen, für den obigen Teilfonds die Anlagepolitik mit Wirkung zum 18. Dezember 2018 zu ergänzen.

Die Anteilinhaber der Teilfonds, welche mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 17. Dezember 2018, 17.00 Uhr MEZ, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen zurückgeben.

Die Mitteilung an die Anteilinhaber mit den Details finden Sie hier.

Luxemburg, im Nov. 2018
PPSF („PMG Partners Special Funds“)


PPF II („PMG Partners Funds II“) (Umbrella)
mit den Teilfonds
PPF II („PMG Partners Funds II“) – Global Infrastructure Network Fund
PPF II („PMG Partners Funds II“) – Carnot Efficient Resources
PPF II („PMG Partners Funds II“) – Padma India Fund
PPF II („PMG Partners Funds II“) – MRB High Yield Bond Fund
PPF II („PMG Partners Funds II“) – PA Stabilized European Dividend Income Fund
PPF II („PMG Partners Funds II“) – Kingwest US Equity Fund
PPF II („PMG Partners Funds II“) – Culross Global Macro Fund
PPF II („PMG Partners Funds II“) – SMAG Global Equity Fund

Ergänzung der Anlagepolitik

Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat unter vorliegender Genehmigung der Luxemburger Aufsichtsbehörde beschlossen, für die obigen Teilfonds die Anlagepolitik mit Wirkung zum 14. Dezember 2018 zu ergänzen.

Die Mitteilung an die Anteilinhaber mit den Details finden Sie hier.

Anteilinhaber des Teilfonds, welche mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 13. Dezember 2018, 16.00 Uhr MEZ, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen zurückgeben.

Luxemburg, im November 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


Target Global - European L/S
Anteilklasse R WKN A14295 ISIN LU1315190873
Anteilklasse I WKN A14296 ISIN LU1315582871

Die Verwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat beschlossen, unter Zustimmung der Luxemburger Aufsichtsbehörde mit Wirkung zum 13.12.2018 folgend Änderungen vorzunehmen:

  • Änderung des Umbrellafonds-Namens von TARGET Global in TARGET Score
  • Anpassung der Anlagepolitik
  • Streichung der Untervertriebsstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KgaA

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Die Anteilinhaber, welche mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 12. Dezember 2018, 17 Uhr MEZ, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen gemäß den Bestimmungen des Verwaltungsreglements zurückgeben oder umtauschen.

Luxemburg, im November 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


VTWM Special Funds – US Leaders Equity Fund
USD Klasse: WKN: A1435S / ISIN: LU1323548716
CHF Klasse: WKN: A2DWT9 / ISIN: LU1675771304

VTWM Special Funds – Global Opportunity Fund
USD Klasse: WKN: A1435T / ISIN: LU1323548989
EUR Klasse: WKN: A2DWUA / ISIN: LU1675772617
CHF Klasse: WKN: A2DWUB / ISIN: LU1675771569

Ergänzung der Anlagepolitik

Der Verwaltungsrat.der VTWM Special Funds S.A. SICAV-FIS hat unter vorliegender Genehmigung der Luxemburger Aufsichtsbehörde beschlossen, für den obigen Teilfonds die Anlagepolitik mit Wirkung zum 13. Dezember 2018 zu ergänzen.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im November 2018
VTWM Special Funds S.A. SICAV-FIS


Reichmuth&CO Funds

mit seinen Teilfonds

Reichmuth&CO Funds – Alpin
ANTEILKLASSE R (WKN A1JNBA / ISIN LU0684975666)
ANTEILKLASSE I (WKN A12Q5K / ISIN LU1214416320)

Reichmuth&CO Funds - Hochalpin
ANTEILKLASSE R (WKN A1JNBB / ISIN LU06849783686)
ANTEILKLASSE I (WKN A14Q5L / ISIN LU1214416676)

Die Verwaltungsgesellschaft Warburg Invest Luxembourg S.A. hat beschlossen, den oben genannten Fonds inklusive seiner vorgenannten Teilfonds mit Wirkung zum 30. September 2018 aufzulösen, da der Initiator und Investmentmanager Reichmuth & Co Investment Management AG sich entschlossen hat, sich von seiner Tätigkeit für den Fonds zurückzuziehen.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im Oktober 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


MPF Flex Invest
(ISIN LU0399635829 // WKN A0RK3G)

Änderung der Anlagepolitik und der Ertragsverwendung

Die Anteilinhaber des oben genannten Fonds, der von der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. verwaltet wird, werden hiermit darüber unterrichtet, dass sich die Anlagepolitik per 10.11.2018 ändern wird. Ebenso wird zu diesem Zeitpunkt die Ertragsverwendung von thesaurierend auf ausschüttend abgeändert.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Luxemburg, im Oktober 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


Tresono - Aktien Europa
(ISIN DE000A0HGMB3 // WKN A0HGMB)

Tresono - Renten International
(ISIN DE000A1JUVP9 // WKN A1JUVP)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln, sowie
Wechsel der Verwahrstelle auf die Kreissparkasse Köln, Köln

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten OGAW-Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 20. September 2018 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wechselt die Verwahrstellenfunktion für die oben genannten OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die Kreissparkasse Köln, Köln.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anleger lesen Sie hier.

Hamburg, im September 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


WARBURG VALUE FUND
Anteilklasse A: ISIN LU0208289198
Anteilklasse B: ISIN LU0208289271
Anteilklasse C: ISIN LU0706095410

Änderung Investmentmanager

Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat beschlossen, mit Wirkung zum 20. August 2018 den Investmentmanager zu ändern:

bisher:
M.M.Warburg Bank (Schweiz) AG
Parkring 12, Postfach 1960
CH-8027 Zürich

neu:
Warburg Invest
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Ferdinandstraße 75
D - 20095 Hamburg

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Luxemburg, Juli 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


WARBURG GLOBAL WERTE STABILISIERUNGS - FONDS
(ISIN DE000A0HGL63 // WKN A0HGL6)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen – Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) vom 19. Juli 2016

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass durch das InvStRefG die Investmentfondsbesteuerung grundlegend reformiert wurde und dass in der Folge das Investmentsteuergesetz („InvStG“) geändert wurde. Die Gesellschaft wird daher mit Wirkung zum 16. Juli 2018 die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) für das oben genannte OGAW-Sondervermögen, unter anderem an die neuen Bestimmungen der Investmentfondsbesteuerung, anpassen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 13. Juni 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den Fonds nach Maßgabe des InvStRefG als Aktienfonds klassifiziert.

Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Einfügung eines neuen § 4 Absatz 1 der BABen, um aus dem Fonds einen Aktienfonds im steuerrechtlichen Sinne zu machen. Entsprechend mussten die Anlagegrenzen für die weiteren Vermögensgegenstände angepasst werden.

Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen tritt am 16. Juli 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 16. Juli 2018 gültigen Besonderen Anlagebedingungen sind lesen Sie hier.

Hamburg, im Juli 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


Advantage Balanced
(ISIN DE000A0RHD86 // WKN A0RHD8)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die Besonderen Anlagebedingungen des Advantage Balanced wie folgt geändert werden:

1. § 2 Anlagegrenzen
Im § 2 (Anlagegrenzen) wurde der Absatz 4 hinzugefügt, dass Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten bis zu 10 Prozent des Wertes des Gemischten Sondervermögens erworben werden dürfen, und der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Emittenten nicht 40 Prozent des Wertes des Gemischten Sondervermögens überschreiten darf.

2. § 4 Anteilklassen
Im § 4 (Anteilklassen) wurde in den Absätzen 1 und 4 ergänzt, dass sich die Anteilklassen auch hinsichtlich der Verwaltungsvergütung unterscheiden können.

3. § 7 Kosten
Im § 7 (Kosten) wurde die in Absatz 1 aufgeführte tägliche Kostenpauschale und die damit bisher abgedeckten Kosten (Verwaltungsvergütung, Verwahrstellenvergütung, bankübliche Depot- und Kontogebühren, Kosten für den Druck- und Versandkosten, Bekanntmachungskosten, Prüfungskosten) durch folgende Vergütungs- und Kostenregelung ersetzt:

- Die Gesellschaft erhält eine jährliche Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 1,95 Prozent p. a. des anteiligen Durchschnittswertes des Gemischten Sondervermögens.
- Die Verwahrstelle erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von höchstens 0,08 Prozent p. a. des Wertes des Gemischten Sondervermögens, errechnet aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Inventarwertes, mindestens EUR 12.000 jährlich.

Die weiteren bisher mit der Kostenpauschale abgedeckten Kosten werden zukünftig dem Gemischten Sondervermögen zusätzlich belastet.

Hinzu kommen noch folgende weitere Kosten, die zukünftig ebenfalls dem Gemischten Sondervermögen belastet werden können:
- In den Fällen, in denen für das Gemischte Sondervermögen gerichtlich oder außergerichtlich streitige Ansprüche durchgesetzt werden, kann eine Vergütung von bis zu 15 Prozent der für das Gemischte Sondervermögen – nach Abzug und Ausgleich der aus diesem Verfahren für das Gemischte Sondervermögen entstandenen Kosten – vereinnahmten Beträge berechnet werden;
- Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Gemischte Sondervermögen erhoben werden;
- Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Gemischte Sondervermögen;
- Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
- Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
- Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Gemischten Sondervermögens durch Dritte;
- die in Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten (Transaktionskosten).

Die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen tritt zum 1. Oktober 2018 in Kraft.

Die ab dem 1. Oktober 2018 geltenden Besonderen Anlagebedingungen lesen Sie hier.

Hamburg, im Juni 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


Advantage Konservativ
(ISIN DE000A0RHD29 // WKN A0RHD2)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die Besonderen Anlagebedingungen des Advantage Konservativ wie folgt geändert werden:

1. § 4 Anteilklassen
Im § 4 (Anteilklassen) wurde in den Absätzen 1 und 4 ergänzt, dass sich die Anteilklassen auch hinsichtlich der Verwaltungsvergütung unterscheiden können.

2. § 7 Kosten
Im § 7 (Kosten) wurde die in Absatz 1 aufgeführte tägliche Kostenpauschale und die damit bisher abgedeckten Kosten (Verwaltungsvergütung, Verwahrstellenvergütung, bankübliche Depot- und Kontogebühren, Kosten für den Druck- und Versandkosten, Bekanntmachungskosten, Prüfungskosten) durch folgende Vergütungs- und Kostenregelung ersetzt:
- Die Gesellschaft erhält eine jährliche Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 1,40 Prozent p. a. des anteiligen Durchschnittswertes des Sonstigen Sondervermögens.
- Die Verwahrstelle erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von höchstens 0,10 Prozent p. a. des Wertes des Sonstigen Sondervermögens, errechnet aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Inventarwertes, mindestens EUR 12.000 jährlich.

Die weiteren bisher mit der Kostenpauschale abgedeckten Kosten werden zukünftig dem Sonstigen Sondervermögen zusätzlich belastet.

Hinzu kommen noch folgende weitere Kosten, die zukünftig ebenfalls dem Sonstigen Sondervermögen belastet werden können:
- In den Fällen, in denen für das Sonstige Sondervermögen gerichtlich oder außergerichtlich streitige Ansprüche durchgesetzt werden, kann eine Vergütung von bis zu 15 Prozent der für das Sonstige Sondervermögen – nach Abzug und Ausgleich der aus diesem Verfahren für das Sonstige Sondervermögen entstandenen Kosten – vereinnahmten Beträge berechnet werden;
- Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Sonstige Sondervermögen erhoben werden;
- Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Sonstige Sondervermögen;
- Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;
- Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
- Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Sonstigen Sondervermögens durch Dritte;
 die in Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten (Transaktionskosten).

Die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen tritt zum 1. Oktober 2018 in Kraft.

Die ab dem 1. Oktober 2018 geltenden Besonderen Anlagebedingungen lesen Sie hier.

Hamburg, im Juni 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


OneWorld Tactics
ISIN LU0137752225 / WKN 811355

Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat beschlossen, den Fonds mit Wirkung zum 4. Mai 2018 in Liquidation zu setzen weil aufgrund unerwarteter Rückgaben das gesetzliche Mindestkapital unterschritten würde und ein Erreichen des gesetzlichen Mindestkapitals in absehbarer Zeit nicht erkennbar ist.

Die vollständige Mitteilunng an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Luxemburg, im Juni 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


HERBEUS SICAV - Enhanced Minimum Volatility Fund
Aktienklasse R: ISIN LU0788130911 / WKN A1JYYZ
Aktienklasse I: ISIN LU0788131059 / WKN A1JYY0

Die Investmentgesellschaft des genannten Teilfonds hat beschlossen, zum 10.07.2018 die HERBEUS SICAV mit ihrem einzigen Teilfonds HERBEUS SICAV - Enhanced Minimum Volatility Fund in die leere Teilfondshülle Dividende Global Plus unter dem Umbrella-Fonds WARBURG - L - FONDS zu fusionieren.

Dabei wird der Teilfonds HERBEUS SICAV– Enhanced Minimum Volatility Fund, unter Beibehaltung der ISIN und WKN, in die leere Teilfondshülle WARBURG - L - FONDS - Dividende Global Plus fusioniert.

Im Zuge der Fusion ändert sich auch die Anlagepolitik des Teilfonds.

Die vollständige Information an die Anleger finden Sie hier.

Die Aktieninhaber des Fonds mit seinem einzigen Teilfonds HERBEUS SICAV - Enhanced Minimum Volatility Fund, welche mit den v.g. Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 3. Juli 2018, 16:00 Uhr MEZ, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen zurückgeben.

Luxemburg, im Juni 2018
HERBEUS SICAV


NESTOR Osteuropa Fonds
Anteilklasse B: ISIN LU0108457267 / WKN 930 905
Anteilklasse V: LU1433074413 / WKN A2ALWR

NESTOR Gold Fonds
Anteilklasse B: ISIN LU0147784465 / WKN 570 771
Anteilklasse V: ISIN LU1433074330 / WKN A2ALWQ

Die NESTOR Investment Management S.A. hat unter vorliegender Genehmigung der Luxemburger Aufsichtsbehörde beschlossen, die Vergleichsindices zur Ermittlung der Performance Fee bei den beiden genannten Teilfonds mit Wirkung zum 01. Juli 2018, 0.00 Uhr MEZ, durchzuführen:

NESTOR Osteuropa Fonds
bisher: MSCI EM Eastern Europe
neu: MSCI EM Eastern Europe 10/40 total Return Index (MN40MEU)

NESTOR Gold Fonds
bisher: FTSE Gold Mines
neu: Philadelphia Stock Exchange Gold and Silver

Die neuen Vergleichsindizes ermöglichen eine bessere Kompatibilität mit den Anlagepolitiken der betroffenen Teilfonds und somit eine bessere Vergleichbarkeit für den Anleger. Änderungen der Anlagepolitiken der Teilfonds werden durch den Wechsel der Indizes nicht vorgenommen.
Die Anteilinhaber der betroffenen Teilfonds, welche mit den v.g. Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 29. Juni 2018, 16.00 Uhr MEZ, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen zurückgeben.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Luxemburg, im Mai 2018
NESTOR Investment Management S.A.


Marathon Stiftungsfonds
Anteilklasse LAC: WKN A143AL / ISIN LU1315150497
Anteilklasse H: WKN A143AM / ISIN LU1315150901
Anteilklasse I: WKN A143AN / ISIN LU1315151032

Hiermit werden die Anleger des Investmentfonds Marathon Stiftungsfonds darüber informiert, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2018 der genannte Fonds von der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. zur HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH wechselt. Durch diese Migration treten zum genannten Datum nachfolgende Änderungen in Kraft:

  • Wechsel der Dienstleister
  • Änderung der Vergütungsstruktur
  • Änderung der Bewertungstage

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Anleger, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 27. Juni 2018 16:00 Uhr kostenfrei bei der abgebenden Verwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. sowie den abgebenden Zahl- und Vertriebsstellen zurückgeben.

Luxembourg und Hamburg, am 23. Mai 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.
HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg


HAC World Top-Investors
Anteilklasse A: WKN A142J0 // ISIN LU 1311288358
Anteilklasse P: WKN A0M1KG // ISIN LU 0321076134

Hiermit werden die Anleger des Investmentfonds HAC World Top-Investors darüber informiert, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2018 der genannte Fonds von der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. zur HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH wechselt. Durch diese Migration treten zum genannten Datum nachfolgende Änderungen in Kraft:

  • Wechsel der Dienstleister
  • Änderung der Vergütungsstruktur
  • Änderung der Bewertungstage

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Anleger, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 27. Juni 2018 16:00 Uhr kostenfrei bei der abgebenden Verwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. sowie den abgebenden Zahl- und Vertriebsstellen zurückgeben.

Luxembourg und Hamburg, am 23. Mai 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.
HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg


G&W - HDAX - TRENDFONDS
(ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

Die WARBURG INVEST KAG MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass durch das InvStRefG die Investmentfondsbesteuerung grundlegend reformiert wurde und dass in der Folge das Investmentsteuergesetz („InvStG“) geändert wurde. Die Gesellschaft wird daher mit Wirkung zum 1. Juni 2018 die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) für das oben genannte OGAW-Sondervermögen, unter anderem an die neuen Bestimmungen der Investmentfondsbesteuerung, anpassen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 19. April 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den Fonds nach Maßgabe des InvStRefG als Aktienfonds klassifiziert.

Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Einfügung eines neuen § 2 Absatz 1 der BABen, um aus dem Fonds einen Aktienfonds im steuerrechtlichen Sinne zu machen.

Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg- fonds.com.

Die ab dem 1. Juni 2018 gültigen BABen lesen Sie hier.

Hamburg, im Mai 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Aktiv Strategie IV
(ISIN DE000A0NAU78 // WKN A0NAU7)

Die WARBURG INVEST KAG MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass durch das InvStRefG die Investmentfondsbesteuerung grundlegend reformiert wurde und dass in der Folge das Investmentsteuergesetz („InvStG“) geändert wurde. Die Gesellschaft wird daher mit Wirkung zum 1. September 2018 die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) für das oben genannte OGAW-Sondervermögen, unter anderem an die neuen Bestimmungen der Investmentfondsbesteuerung, anpassen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 19. April 2018 genehmigt.

Die Gesellschaft hat den Fonds nach Maßgabe des InvStRefG als Aktienfonds klassifiziert.

Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Einfügung eines neuen § 2 Absatz 1 der BABen, um aus dem Fonds einen Aktienfonds im steuerrechtlichen Sinne zu machen. Entsprechend mussten die Anlagegrenzen für die weiteren Vermögensgegenstände angepasst werden.

Die Kostenklausel (§ 6 der BABen) wurde um eine Bestimmung zur Abrechnung von Researchkosten (§ 6 Abs. 5 lit. (n) der BABen) sowie eine Gesamtvergütungsregelung (§ 6 Abs. 2 der BABen) ergänzt.

Ferner wurde die jährliche Mindestvergütung für die Verwaltungsvergütung (§ 6 Abs. 1 der BABen) gestrichen.

Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
 
Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. September 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 1. September 2018 gültigen BABen lesen Sie hier.

Hamburg, im Mai 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



PPF II ("PMG Partners Funds II") – Genesis Liquid Alternative Strategies Fund
Anteilklasse A EUR: WKN A2DU41 // ISIN LU1650081893

Anteilklasse A USD: WKN A2DU4A // ISIN LU1650082271
Anteilklasse F EUR: WKN A2DU4J // ISIN LU1650083329
Anteilklasse F USD: WKN A2DU4L // ISIN LU1650084210
Anteilklasse I CHF: WKN A2DU4N // ISIN LU1650086777
Antielklasse I EUR: WKN A2DU4P // ISIN LU1650087155
Anteilklasse I USD: WKN A2DU4R // ISIN LU1650088633
Antielklasse Z CHF: WKN A2DU4X // ISIN LU1650098277
Anteilklasse Z USD: WKN A2DU4Z // ISIN LU1650099242

Hiermit werden die Anleger des PPF II ("PMG Partners Funds II") – Genesis Liquid Alternative Strategies Fund ("übertragender Teilfonds"/ "Teilfonds") unterrichtet, dass die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. ("Verwaltungsgesellschaft") im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, den übertragenden Teilfonds mit Wirkung zum 28. Juni 2018 (Übertragungsstichtag) und auf Basis der letzten Teilfondspreisermittlung vom 27. Juni 2018 mit dem Genesis Liquid Alternative Strategies Fund ("übernehmender Fonds" / "Fonds") zu verschmelzen ("Fusion").

Im Rahmen der Fusion werden die Anteilklassen A EUR, A USD, Z USD und I USD übernommen, die weiteren Anteilklassen werden nicht fusioniert.

Alle Informationen zur Fusion inkl. der Gegenüberstellung der Dienstleister, der Anlagepolitik sowie der Vergütungen und Gebühren des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds finden Sie hier.

Anleger die mit den genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile an dem Teilfonds bis zum 18. Juni 2018 um 17:00 Uhr kostenlos auf Basis der außerordentlichen Teilfondspreisermittlung vom 25. Juni 2018 zurückgeben.
Anleger, die mit der Fusion einverstanden sind, können ab dem 28. Juni 2018 ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Fonds wahrnehmen.

Luxemburg, 18. Mai 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


 ASM ASSET SPECIAL MANAGEMENT FUND
ISIN: LU0397524504

Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat beschlossen, die Ausschüttungspolitik des Fonds mit Wirkung zum 19.06.2018 von „thesaurierend“ auf „grundsätzlich ausschüttend“ umzustellen sowie weitere Änderungen vorzunehmen.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im Mai 2018
WARBURG INVEST LUXEMBORUG S.A.


Herbeus SICAV
HERBEUS SICAV – Enhanced Minimum Volatility Fund
Anteilklasse R (ISIN: LU0788130911 / WKN: A1JYYZ)
Anteilklasse I (ISIN: LU0788131059 / WKN: A1JYY0)

Die Aktionäre der Investmentgesellschaft HERBEUS SICAV werden hiermit zu einer außerordentlichen Generalversammlung am 24. Mai 2018 um 10.00 Uhr vor Notarin Martine Schaeffer, 74, avenue Victor Hugo, L-1750 LUXEMBOURG7. Mai 2018 eingeladen. Gegenstand der Tagesordnung ist die Verschmelzung des Fonds HERBEUS SICAV mit seinem einzigen Teilfonds HERBEUS SICAV – Enhanced Minimum Volatility Fund in den Teilfonds WARBURG – L – FONDS – Dividende Global Plus, welcher als leere Hülle unter dem Umbrella-Fonds WARBURG – L – FONDS gegründet wurde. Die Verschmelzung soll im Wege eines Wertpapierübertrages (Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des zu übertragenden Teilfonds werden auf den übernehmenden Teilfonds übertragen) stattfinden.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im Mai 2018
HERBEUS SICAV
Verwaltungsrat


LuxGlobal: M.M.Warburg-Two
Anteilklase B: WKN 657797 / ISIN LU0133977164)

Die Verwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.informiert darüber, dass alle Anteile des einzigen Teilfonds LuxGlobal: M.M.Warburg-Two im Februar 2018 zurückgegeben wurden. Die rechtliche Hülle des Umbrellas LuxGlobal wurde nach erfolgter Liquidation des Teilfonds ebenfalls aufgelöst; die Liquidation wurde abgeschlossen.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im Mai 2018
Warburg Invest Luxembourg S.A.


RP Global Diversified Portfolio I
(ISIN DE000A0MS7R8 // WKN A0MS7R)

RP Global Diversified Portfolio III
(ISIN DE000A0MS7G1 // WKN A0MS7G)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG

Die Übertragung aller Vermögensgegenstände der oben genannten Gemischen Sondervermögen auf das Gemischte Sondervermögen RP Global Diversified Portfolio ist wie angekündigt zum 30. April 2018 erfolgt. Die Anleger sind ab dem 1. Mai 2018 an dem Investmentvermögen RP Global Diversivied Portfolio (ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt:
für den RP Global Diversified Portfolio I     1 : 0,8773282 und
für den RP Global Diversified Portfolio III     1 : 1,2561146.

Die vollständige Mitteilng an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Hamburg, im Mai 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


Tiberius
mit dem Teilfonds Tiberius – Commodity Alpha
Anteilklasse R-USD: ISIN LU0229477533 // WKN A0F6DV
Anteilklasse D-USD: ISIN LU0868849091 // WKN A1KAP6
Anteilklasse R-EUR: ISIN LU0629562918 // WKN A1JA2J
Anteilklasse D-EUR: ISIN LU0868848796 // WKN A1KAP5
Anteilklasse I-USD: ISIN LU0497501964 // WKN A1CVC8
Anteilklasse I-USD50: ISIN LU0629563130 // WKN A1JA2L
Anteilklasse R-GBP: ISIN LU0514525939 // WKN A1CZC

Tiberius Pangea
mit dem Teilfonds Tiberius Pangea – I
Anteilklasse USD R: WKN A2APYJ // ISIN LU1469427766
Anteilklasse EUR R: WKN A2APYK // ISIN LU1469428228
Anteilklasse EUR I: WKN A2APYL // ISIN LU1469428491

Die Anleger der vorgenannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft des Tiberius – Commodity Alpha, mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Fund Platforms S.A in ihrer Eigenschaft als Verwahrstelle, beschlossen hat, den Teilfonds Tiberius – Commodity Alpha mit dem Teilfonds Tiberius Pangea – I mit Wirkung zum 8. Juni 2018 zu verschmelzen.

Die Anleger des übertragenden Teilfonds Tiberius – Commodity Alpha  werden insbesondere darauf hingewiesen, dass im übernehmenden Teilfonds Tiberius Pangea – I die Anlagepolitik große Unterschiede aufweist. Zudem ändert sich durch die Verschmelzung die künftige Kostenstruktur.
Vor dem Übertrag des Portfolios des untergehenden Teilfonds Tiberius – Commodity Alpha werden alle Vermögensgegenstände verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den übernehmenden Teilfonds Tiberius Pangea – I übertragen werden („Cash-Fusion“).

Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 27. April 2018, 10:30 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt.
 
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 31. Mai 2018, 10:30 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen.

Die vollständige Mitteilung a die Anteilinhaber finden Sie hier.

Munsbach, im April 2018
Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A.
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


Tiberius
mit dem Teilfonds Tiberius Pangea – I
Anteilklasse USD R: WKN A2APYJ // ISIN LU1469427766
Anteilklasse EUR R: WKN A2APYK // ISIN LU1469428228
Anteilklasse EUR I: WKN A2APYL // ISIN LU1469428491
Anteilklasse EUR S/II: WKN A2APYM // ISIN LU1469429382

Hiermit werden die Anteilinhaber des oben genannten Teilfonds des Fonds „Tiberius Pangea“, der von der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. verwaltet wird, informiert, dass der Fonds mit Wirkung zum 1. Juni 2018 auf die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. übertragen wird. Im Zuge dieser Migration ändern sich auch weitere Dienstleister.

Weiterhin werden im Verkaufsprospekt die Anlageziele und Anlagepolitik im Rahmen der Migration präzisiert, die Hinweise zur Währungssicherung ergänzt sowie Gebühren angepasst.

Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 29. Mai 2018 (10:00 Uhr) bei den im derzeit gültigen Verkaufsprospekt genannten Stellen zu beantragen.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im April 2018
Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A.


KSAM Einkommen Aktiv
Anteilklasse A WKN A113US // ISIN LU1066870301
Anteilklasse B WKN A0Q92X // ISIN LU0389395053

Die Verwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat beschlossen, unter Zustimmung der Luxemburger Aufsichtsbehörde folgende Änderungen mit Wirkung zum 31.05.2018 für den KSAM Einkommen Aktiv vorzunehmen:

- Anpassung der Anlagepolitik (Ergänzung bzw. Streichung im Verkaufsprospekt)

- Erhöhung der Investmentmanagervergütung bei der Anteilklasse B

- Änderung des Verwaltungsreglements (Anteilwertberechnung)

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Anteilinhaber, welche mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 30.05.2018, 16:00 Uhr MEZ, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen gemäß den Bestimmungen des Verwaltungsreglements zurückgeben oder umtauschen.

Luxemburg, im April 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


WARBURG - Stiftungsfonds
(ISIN DE000A0LGSH9 // WKN A0LGSH)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens WARBURG - Stiftungsfonds mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2018 kündigt. Die Ausgabe von Anteilen wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das OGAW-Sondervermögen gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die das OGAW-Sondervermögen abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im März 2018
WARBURG INVEST
KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


Herbeus SICAV
HERBEUS SICAV – Enhanced Minimum Volatility Fund
Anteilklasse R (ISIN: LU0788130911 / WKN: A1JYYZ)
Anteilklasse I (ISIN: LU0788131059 / WKN: A1JYY0)

Die Aktionäre der Investmentgesellschaft HERBEUS SICAV werden hiermit zu einer außerordentlichen Generalversammlung am 7. Mai 2018 eingeladen. Gegenstand der Tagesordnung ist die Verschmelzung des Fonds HERBEUS SICAV mit seinem einzigen Teilfonds HERBEUS SICAV – Enhanced Minimum Volatility Fund in den Teilfonds WARBURG – L – FONDS – Dividende Global Plus, welcher als leere Hülle unter dem Umbrella-Fonds WARBURG – L – FONDS gegründet wurde.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im April 2018
HERBEUS SICAV
Verwaltungsrat


AMF - Active Allocation
Anteilklasse P (ISIN: LU1313783786 / WKN: A142YJ)
Anteilklasse I (ISIN: LU1313783869 / WKN: A142YK)

Die Anteilklasse P des TEILFONDS AMF – ACTIVE ALLOCATION wird zum 15.05.2018, vorbehaltlich der Genehmigung der CCSF, in die
Anteilklasse I verschmolzen, um die wirtschaftliche Verwaltung des gesamten Teilfondsvermögens im Interesse der Anleger zu optimieren.

Anleger, die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 11. Mai 2018, 16.00 Uhr MEZ, kostenlos zurückgeben.

Die Orderannahme von Zeichnungs- und Rücknahmeanträgen wird mit Datum vom 11. Mai 2018, nach 16.00 Uhr MEZ, eingestellt.

Achtung: Aufgrund der bereits bekanntgemachten Migration des Fonds zum 01. Mai 2018 ist die Rückgabe der Anteile vom 24. April 2018, nach 16 Uhr bis zum 01. Mai 2018, bis 24 Uhr, nicht möglich.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Luxemburg, im März 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG


WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN USA
(Anteilklasse R: ISIN DE000A2AJGX4 / WKN A2AJGX)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A2AJGY2 / WKN A2AJGY)

Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat beschlossen, die Allgemeinen Anlagebedingungen ("AAB") und Besonderen Anlagebedingungen ("BAB") im Zuge der Reform des deutschen Investmentsteuergesetzes sowie weiterer regulatorischer Neuerungen mit Wirkung zum 1. April 2018 zu ändern.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, März 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


Warburg - AKTIEN GLOBAL
(ISIN DE000A2AJGV8)

Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat beschlossen, die Allgemeinen Anlagebedingungen ("AAB") und Besonderen Anlagebedingungen ("BAB") im Zuge der Reform des deutschen Investmentsteuergesetzes sowie weiterer regulatorischer Neuerungen mit Wirkung zum 1. April 2018 zu ändern.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, März 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


Kündigung des Verwaltungsrechts
WARBURG - CONSTANTIA FUNDAMENTUM - FONDS
(ISIN DE000A0MS7C0 // WKN A0MS7C)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des Gemischten Sondervermögens

WARBURG - CONSTANTIA FUNDAMENTUM - FONDS

mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2018

kündigt. Die Ausgabe von Anteilen wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das Gemischte Sondervermögen gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 22 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die das Gemischte Sondervermögen abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im März 2018

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung


OneWorld Tactics
(ISIN: LU0137752225 / WKN: 811355)

Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat beschlossen, die Anlagepolitik des Fonds im Zuge der Reform des deutschen Investmentsteuergesetzes mit Wirkung zum 30. April 2018 zu ändern.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxembourg, im März 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


AMF
Teilfonds
AMF - Family & Brands Aktien
Anteilklasse P (ISIN: LU1009606051 / WKN: A1XBAM)
AMF - Renten Welt
Anteilklasse P (ISIN: LU1009606721 / WKN: A1XBAQ)
Anteilklasse I (ISIN: LU1009607372 / WKN: A1XBAR)
AMF - Active Allocation
Anteilklasse P (ISIN: LU1313783786 / WKN: A142YJ)
Anteilklasse I (ISIN: LU1313783869 / WKN: A142YK)

Die Anteilinhaber des oben genannten Fonds mit seinen Teilfonds, der von der von der Heydt Invest SA verwaltet wird, werden hiermit darüber informiert, dass mit Wirkung ab dem 1. Mai 2018 ein Dienstleisterwechsel stattfinden wird:

Verwaltungsgesellschaft bis 30.04.2018: von der Heydt Invest SA, L-Grevenmacher
Verwaltungsgesellschaft ab 01.05.2018: Warburg Invest Luxembourg S.A., L-Luxemburg

Verwahrstelle und Hauptzahlstelle bis 30.04.2018: ING Luxembourg S.A., Luxemburg
Verwahrstelle und Hauptzahlstelle ab 01.05.2018: M.M.Warburg & CO Luxembourg S.A.

Register- und Transferstelle bis 30.04.2018: APEX Fund Services (Malta) Limited, L-Luxemburg
Register- und Transferstelle ab 01.05.2018: M.M.Warburg & CO Luxembourg S.A, L-Luxemburg

Weiterhin werden Anpassungen in der Anlagepolitik sowie den Vergütungen vorgenommen.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Luxemburg, im März 2018
von der Heydt Invest SA & WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


Geneon Invest Airbag 5.7
(Anteilklasse A: ISIN DE000A1C61U4 // WKN A1C61U)
(Anteilklasse T: ISIN DE000A1C68C7 // WKN A1C68C)

Geneon Invest Equity Select
(ISIN DE000A0Q8HL // WKN A0Q8HL)

Geneon Invest Rendite Select
(ISIN DE000A1C68B9 // WKN A1C68B)

Geneon Vermögensverwaltungsfonds
(ISIN DE000A0Q8HF3 // WKN A0Q8HF)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., Luxemburg

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg ("Gesellschaft") teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungrecht der oben genannten OGAW-Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen der für die der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Juli 2018 auf die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., Luxemburg übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 5. März 2018 genehmigt.

Die vollständige Mitteilung an die Anleger finden Sie hier.

Hamburg, im März 2018

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


ALTIS Fund
Teilfonds ALTIS Fund Privat-Rendite Plus (ISIN LU0196131436)

Der Vorstand der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat beschlossen, den Teilfonds mit Wirkung zum 31. März 2018 zu liquidieren.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im März 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


BSF - Global Balance
Anteilklasse B (WKN A0NAY2 / ISIN LU0338100323)

Die Verwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. hat beschlossen, unter Zustimmung der Luxemburger Aufsichtsbehörde die Anlagepolitik des Fonds zum 23.04.2018 dahingehend zu ändern, dass mindestens 25 % des Wertes des Fondsvermögens in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetz angelegt werden.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber lesen Sie hier.

Luxemburg, im März 2018
WARBURG INVEST LUEMBOURG S.A.


Lux Alternative - One
Anteilklasse I (WKN A0LE9P / ISIN LU0276582706)

WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., die Verwaltungsgesellschaft des Lux Alternative, einem Fonds gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, informiert darüber, dass alle Anteile des einzigen Teilfonds Lux Alternative - One im Dezember 2017 zurückgegeben wurden. Die rechtliche Hülle des Umbrellas Lux Alternative wurde nach erfolgter Liquidation des Teilfonds ebenfalls aufgelöst; die Liquidation wurde abgeschlossen.

Luxemburg, im Februar 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


EVOLUTION M7 ANTEILKLASSE A (WKN A1JYK0/ ISIN LU0784880857)
EVOLUTION M7 ANTEILKLASSE B (WKN A1JYK1/ ISIN LU0784881236)
    
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., die Verwaltungsgesellschaft des Evolution einem Fonds gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, informiert darüber, dass alle Anteile des einzigen Teilfonds Evolution M 7 im Dezember 2017 zurückgegeben wurden. Die rechtliche Hülle des Umbrellas Evolution wurde nach erfolgter Liquidation des Teilfonds ebenfalls aufgelöst; die Liquidation wurde abgeschlossen.

Weitere Details finden Sie hier.

Luxemburg, im Februar 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


RP Global Diversified Portfolio I (ISIN: DE000A0MS7R8 // WKN: A0MS7R)

RP Global Diversified Portfolio III (ISIN: DE000A0MS7G1 // WKN: A0MS7G)

RP Global Diversified Portfolio II
(zukünftig "RP Global Diversified Portfolio") (ISIN: DE000A0MS7P2 // WKN: A0MS7P)


Die WARBURG INVEST teilt mit, dass die drei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Gemischten Sondervermögen "RP Global Diversified Portfolio I", "RP Global Diversified Portfolio III" (übertragende Sondervermögen) und "RP Global Diversified Portfolio II" (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2018 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalgesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Sondervermögen auf das übernehmende  Sondervermögen. Die übertragenden Sondervermögen erlöschen.

Anleger der übertragenden Sondervermögen erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern der übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß §187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufaufträge - zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen der übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 23. April 2018, 16:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. April 2018, 24:00 Uhr in Kraft.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB der beiden übertragenden Gemischten Sondervermögen finden Sie hier.


Zudem teilt die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH mit, dass für das oben genannte übernehmende Sondervermögen die nachfolgend aufgeführte Änderung der Besonderen Anlagebedingungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde.

Änderung des Fondsnamens

In der Präambel vor § 1 der Besonderen Anlagebedingungen wird die Bezeichnung "RP Global Diversified Portfolio II" durch "RP Global Diversified Portfolio" ersetzt.

Die Änderung des Fondsnamens tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkausprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im Februar 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


ALTIS Fund Global Resources (ISIN: LU0188358195)
Ergänzung der Anlagepolitik


Einfügung der folgenden Passage in den Verkaufsprospekt:
„Mindestens 51 % des Wertes des Teilfonds werden in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetz angelegt. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind
• Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind; 
• Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; 
• Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15 % unterliegen und nicht von ihr befreit sind; 
• Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote. 
Für Zwecke dieser Anlagepolitik und in Übereinstimmung mit der Definition des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) ist ein organisierter Markt, ein Markt, der anerkannt und für das Publikum offen ist und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt ist. Dieser organisierte Markt entspricht zugleich den Kriterien des Artikels 50 der OGAW-Richtlinie."

Weitere Details finden Sie hier.

Luxemburg, im Februar 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.


Änderung der Besonderen Anlagebedingungen
für das Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie

AFA GLOBAL WERTE STABILISIERUNGS – FONDS
(künftig: WARBURG GLOBAL WERTE STABILISIERUNGS – FONDS)
(ISIN DE000A0HGL63 // WKN A0HGL6)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass für das oben genannte Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie die nachfolgend aufgeführte Änderung der Besonderen Anlagebedingungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde.

Änderung des Fondsnamens

In der Präambel vor § 1 der Besonderen Anlagebedingungen wird die Bezeichnung „AFA GLOBAL WERTE STABILISIERUNGS - FONDS“ durch „WARBURG GLOBAL WERTE STABILISIERUNGS - FONDS“ ersetzt.

Die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Die ab dem 1. April 2018 gültigen Besonderen Anlagebedingungen finden Sie hier.

Hamburg, im Februar 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


Warburg Zukunftsmanagement Defensiv
(ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens – Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) vom 19. Juli 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass durch das InvStRefG die Investmentfondsbesteuerung grundlegend reformiert wurde und dass in der Folge das Investmentsteuergesetz („InvStG“) geändert wurde. Die Gesellschaft wird daher mit Wirkung zum 1. April 2018 die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) für das oben genannte OGAW-Sondervermögen, unter anderem an die neuen Bestimmungen der Investmentfondsbesteuerung, anpassen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der AABen und BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 28.12.2017 genehmigt.

Neben redaktionellen Änderungen wurden die folgenden Paragraphen der AABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:

1. In §§ 10 und 11 der AABen wurden die Anlagegrenzen im Hinblick auf den Erwerb von Investmentanteilen sowie Aktien angepasst.

2. § 16 der AABen regelt nun die Verbriefung der Anteile in einer Sammelurkunde.

3. In § 24 der AABen wurde die Regelung zum Gerichtsstand gestrichen.

Die Änderungen der BABen bestehen im Wesentlichen aus der Einfügung eines neuen § 2 Absatz 1, um den Fonds als Mischfonds im steuerrechtlichen Sinne zu qualifizieren. Entsprechend mussten die Anlagegrenzen für die weiteren Vermögensgegenstände angepasst werden.

Die Änderungen der AABen und BABen treten am 1. April 2018 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 1. April 2018 gültigen AABen und BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Februar 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


Änderung der Besonderen Anlagebedingungen
für das Investmentvermögen gemäß der OGAW Richtlinie

ÖKOBASIS Renten Plus UI
(künftig: ÖKOBASIS Renten Plus)
(Anteilklasse R: ISIN DE000A1W19J3 // WKN A1W19J)
(Anteilklasse S: ISIN DE000A2AJGS4 // WKN A2AJGS)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass für das oben genannte Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie die nachfolgend aufgeführte Änderung der Besonderen Anlagebedingungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde.

Änderung des Fondsnamens

In der Präambel vor § 1 der Besonderen Anlagebedingungen wird die Bezeichnung „ÖKOBASIS Renten Plus UI“ durch „ÖKOBASIS Renten Plus“ ersetzt.

Die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Die ab dem 1. April 2018 gültigen Besonderen Anlagebedingungen finden Sie hier.

Hamburg, im Februar 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


Aktiv Strategie IV
(ISIN DE000A0NAU78 // WKN A0NAU7)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen der
OGAW-Sondervermögen – Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung
(Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) vom 19. Juli 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg teilt mit, dass in Abweichung von der am 15. Dezember 2017 veröffentlichten Bekanntmachung die dort bekanntgemachten Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen nicht zum 1. April 2018 in Kraft treten werden.

Die bisherigen Besonderen Anlagebedingungen in der Fassung vom 9. Dezember 2013 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Die vollständige Mitteilung finden Sie HIER.

Hamburg, im Februar 2018
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


Alpha Investments
Alpha Investments Global: ISIN LU327020581 // WKN A0M53W
Alpha Investments Asia: ISIN LU0999675449 // WKN A1W9UP

Änderung der Anlagepolitik sowie weitere Änderungen

Die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., Verwaltungsgesellschaft des Alpha Investments, einem alternativen Investmentfonds, der den Luxemburger Gesetzen vom 13. Feburaur 2007 über spezialisierte Investmentfonds und vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds unterliegt, hat beschlossen, unter Zustimmung der Luxemburger Aufsichtsbehörde per 02.03.2018 die Anlagepolitik des Fonds zu ändern; weitere Änderungen und Ergänzungen wurden vorgenommen.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im Februar 2018
WARBURG INVEST LUXEMBOURG


Anarosa Funds (Lux) – Gate of India
Aktienklasse A: WKN A0YJY7 / ISIN LU0476353817
Aktienklasse B: WKN A0YJY9 / ISIN LU0476355192
Aktienklasse C: WKN A0YJY8 / ISIN LU0476354898
Aktienklasse D: WKN A0YJZA / ISIN LU0476355275

Dienstleisterwechsel sowie Änderung der Verkaufsprovisionen zugunsten der Vertriebsstellen

Die Gesellschaft Anarosa Funds (Lux), welche dem Anwendungsbereich des Teils I des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt und die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., 2, place François-Joseph Dargent, L-1413 Luxemburg als Verwaltungsgesellschaft bestellt hat, hat unter vorliegender Genehmigung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde beschlossen, mit Wirkung zum 9. März 2018 diverse neue Dienstleister zu bestellen. Zudem wird die Verkaufsprovision zugunsten der Vertriebsstellen geändert.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im Januar 2018
Anarosa Funds (Lux)


VTWM Special Funds – US Leaders Equity Fund
USD Klasse: WKN: A1435S / ISIN: LU1323548716
CHF Klasse: WKN: A2DWT9 / ISIN: LU1675771304

VTWM Special Funds – Global Opportunity Fund
USD Klasse: WKN: A1435T / ISIN: LU1323548989
EUR Klasse: WKN: A2DWUA / ISIN: LU1675772617
CHF Klasse: WKN: A2DWUB / ISIN: LU1675771569

VTWM Special Funds – Global High Yield Bond Fund
USD Klasse: WKN: A2AKK4 / ISIN: LU1422947454
EUR Klasse: WKN: A2AKK5 / ISIN: LU1422947702
CHF Klasse: WKN: A2DWUC / ISIN: LU1675772021

VTWM Special Funds – Investment Grade Bond Fund
USD Klasse: WKN: A2AQEM / ISIN: LU1479936418
EUR Klasse: WKN: A2AQEL / ISIN: LU1479936509
CHF Klasse: WKN: A2DWUD / ISIN: LU1675772534

Änderung des Verkaufsprospekts bezüglich Zahlung des Ausgabepreises und Zahlung des Rücknahmepreises sowie sonstige Änderungen

VTWM Special Funds S.A. SICAV-FIS, welche dem Anwendungsbereich des luxemburgischen Gesetzes vom 12. Juli 2013 über Alternative Investmentfonds sowie dem Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds unterliegt, hat unter vorliegender Genehmigung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde beschlossen, folgende Änderungen mit Wirkung zum 1. März 2018 durchzuführen:

  • Zahlung des Ausgabepreises
  • Zahlung des Rücknahmepreises
  • Anpassung der Anlagepolitik (nur für Teilfonds VTWM Special Funds - Global Opportunity Fund)  

Aktionäre, welche mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Aktien bis zum 28. Februar 2018, 16.00 Uhr MEZ, kostenlos bei der Gesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen zurückgeben.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Luxemburg, im Februar 2018
VTWM Special Fonds S.A. SCIAV-FIS


NESTOR Afrika Fonds B / ISIN LU0407232692
NESTOR Afrika Fonds V
 / ISIN LU1433073878
NESTOR Australien Fonds B 
/ LU0147784119
NESTOR Australien Fonds V 
/ LU1433073951
NESTOR China Fonds B 
/ LU0656651824
NESTOR China Fonds V 
/ LU1433074090
NESTOR Europa Fonds B 
/ LU0108457267
NESTOR Europa Fonds V 
/ LU1433074413
NESTOR Fernost Fonds B 
/ ISIN LU0108457267
NESTOR Fernost Fonds V 
/ ISIN LU1433074090
NESTOR Gold Fonds B 
/ LU0147784465
NESTOR Gold Fonds V 
/ LU143307433
NESTOR Osteuropa Fonds B 
/ LU0108457267
NESTOR Osteuropa Fonds V 
/ LU1433074413

Die Verwaltungsgesellschaft NESTOR Investment Management S.A., hat unter vorliegender Genehmigung der Luxemburger Aufsichtsbehörde beschlossen, folgende Änderungen in den Teilfonds mit Wirkung zum 12. Februar 2018 durchzuführen:

Änderungen der Formulierungen der Anlagepolitiken

Die Mitteilung an die Anteilinhaber mit Details zu den Änderungen finden Sie HIER.

Luxemburg, im Januar 2018
NESTOR Investment Management S.A.


DKO-Aktien Deutschland / ISIN LU0046920988
DKO-Aktien Global (DF)
 / ISIN LU0138410633
DKO-Aktien Nordamerika
 / ISIN LU0068971778
DKO-Optima 
/ ISIN LU0092225969
DKO-Renten EUR 
/ ISIN LU0065085960
DKO-Renten USD 
/ ISIN LU0103579933
DKO-Renten Hybrid 
/ ISIN LU0188083231
DKO-Renten Spezial 
/ ISIN LU0386792104 (Anteilklasse T)
DKO-Renten Spezial 
/ ISIN LU1038666001 (Anteilklasse A)

Die Verwaltungsgesellschaft NESTOR Investment Management S.A., hat unter vorliegender Genehmigung der Luxemburger Aufsichtsbehörde beschlossen, folgende Änderungen in den Teilfonds mit Wirkung zum 12. Februar 2018 durchzuführen:

Änderungen der Formulierungen der Anlagepolitiken sowie PerformanceFee-Formulierungen

Die Mitteilung an die Anteilinhaber mit Details zu den Änderungen finden Sie HIER.

Luxemburg, im Januar 2018
NESTOR Investment Management S.A.


Umbrella: Deutsche Kontor Vermögensmandat
Teilfonds:
ISIN LU0559921001 / WKN A1C9FV: Deutsche Kontor Vermögensmandat I
ISIN LU0560009929 / A1C9FW Deutsche Kontor Vermögensmandat II

Die Anteilinhaber des oben genannten Fonds, der von der WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. verwaltet wird, werden darüber informiert, dass die Anlagepolitik der genannten Fonds wie folgt ergänzt wird:

Deutsche Kontor Vermögensmandat I
Mindestens 25 % des Wertes des Teilfonds werden in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetz angelegt.

Deutsche Kontor Vermögensmandat II
Mindestens 51 % des Wertes des Teilfonds werden in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetz angelegt.

Die genannten Änderungen treten ab dem 08. Februar 2018, 0.00 Uhr MEZ, in Kraft. Anleger, die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 07. Februar 2018, 14.00 Uhr MEZ, kostenlos zurückgeben.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie HIER.

Luxemburg, im Januar 2018
WARBURG INVEST LUXEMBURG S.A.

(R-Tranche: ISIN DE000A2AJGX4 // WKN A2AJGX)
(I-Tranche: ISIN DE000A2AJGY2 // WKN A2AJGY)

Warburg Blue Chips Global Aktiv
(ISIN DE000A2PX1P3 // WKN A2PX1P)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „WARBURG - Multi-Smart-Beta Aktien Nordamerika“ (übertragendes Sondervermögen) und „Warburg Blue Chips Global Aktiv“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2023 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden. Dabei ist zu beachten, dass sich das Fondsvolumen des übertragenden Sondervermögens aus den Anteilklassen R und I zusammensetzt, während das übernehmende Sondervermögen keine Unterteilung in mehrere Anteilklassen aufweist. Demzufolge werden die beiden Anteilklassen des übertragenden Sondervermögens zusammen auf das übernehmende Sondervermögen verschmolzen.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 23. November 2023, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. November 2023, 24:00 Uhr in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Oktober 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
des Teilsondervermögens gemäß der OGAW-Richtlinie

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA

(zukünftig: WARBURG - Small&Midcaps Europa)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S)
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Warburg Invest“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die AABen für OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest bereits am 21. März 2022 genehmigt. Die BaFin hat die Änderung der BABen des oben genannten Teilsondervermögens am 7. Juni 2023 genehmigt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Teilsondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

1. Auflösung der Umbrella-Konstruktion und Änderung des Namens

Die Umbrella-Konstruktion WARBURG - D - FONDS wird aufgelöst. Damit verbunden ist die Umwandlung des oben genannten Teilsondervermögens in ein OGAW-Sondervermögen sowie die Umbenennung des Teilsondervermögens von „WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA“ in „WARBURG - Small&Midcaps Europa“.

2. Verknüpfung mit den AABen

Die BABen werden mit den am 21. März 2022 genehmigten AABen für OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest, aktualisiert und veröffentlicht am 1. Januar 2023 mit einer nicht genehmigungspflichtigen redaktionellen Anpassung, verknüpft.

3. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

4. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 7 Abs. 1 BABen).

5. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der AABen und BABen tritt zum 1. Dezember 2023 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im August 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 



Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
des Teilsondervermögens gemäß der OGAW-Richtlinie

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND

(zukünftig: WARBURG - Small&Midcaps Deutschland)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A0LGSG1 // WKN A0LGSG)
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0RHE28 // WKN A0RHE2)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Warburg Invest“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die AABen für OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest bereits am 21. März 2022 genehmigt. Die BaFin hat die Änderung der BABen des oben genannten Teilsondervermögens am 7. Juni 2023 genehmigt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Teilsondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

1. Auflösung der Umbrella-Konstruktion und Änderung des Namens

Die Umbrella-Konstruktion WARBURG - D - FONDS wird aufgelöst. Damit verbunden ist die Umwandlung des oben genannten Teilsondervermögens in ein OGAW-Sondervermögen sowie die Umbenennung des Teilsondervermögens von „WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND“ in „WARBURG - Small&Midcaps Deutschland“.

2. Verknüpfung mit den AABen

Die BABen werden mit den am 21. März 2022 genehmigten AABen für OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest, aktualisiert und veröffentlicht am 1. Januar 2023 mit einer nicht genehmigungspflichtigen redaktionellen Anpassung, verknüpft.

3. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).

4. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der AABen und BABen tritt zum 1. Dezember 2023 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im August 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Anlagegrundsätze und mit Änderung der Kosten
des OGAW-Sondervermögens

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN USA AKT R
(zukünftig: WARBURG - Multi-Smart-Beta Aktien Nordamerika)
(ISIN DE000A2AJGX4 // WKN A2AJGX)

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN USA AKT I
(zukünftig: WARBURG - Multi-Smart-Beta Aktien Nordamerika)
(ISIN DE000A2AJGY2 // WKN A2AJGY)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. Juli 2023 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

1. Fondsname

Das OGAW-Sondervermögen “WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN USA” wird in “WARBURG - Multi-Smart-Beta Aktien Nordamerika” umbenannt.

2. Anlagegrenzen

  • Die Gesellschaft muss mindestens 60 Prozent des Wertes des Sondervermögens in Aktien nordamerikanischer Emittenten anlegen.
  • Als Marktindizes wird auf den Stoxx 600 North America NTR abgestellt.

3. Kosten

Der „§ 6 Kosten“ wird angepasst:

  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens für jede Anteilklasse eine jährliche Vergütung des anteiligen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • Zukünftig beträgt die monatliche Vergütung für die Verwahrstelle 1/12 von bis zu 0,05 Prozent p. a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird.
  • Der jährliche Betrag, der aus dem OGAW-Sondervermögen nach vorstehendem § 6 Absatz 1 und § 6 Absatz 3 als Vergütung sowie nach nachstehendem § 6 Absatz 5 lit. (m) als Aufwendungsersatz entnommen wird, kann insgesamt bis zu 1,65 Prozent des anteiligen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird, betragen.

 

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

 

Die Änderung der BABen tritt am 15. August 2023 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Juli 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 



Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Warburg - AKTIEN GLOBAL
(zukünftig: WARBURG - Aktien Global)
(ISIN DE000A2AJGV8 // WKN A2AJGV)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. Juli 2023 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

1. Fondsname

Das OGAW-Sondervermögen “Warburg - AKTIEN GLOBAL” wird in “WARBURG - Aktien Global” umbenannt.

2. Kosten

Der „§ 6 Kosten“ wird angepasst:

  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens für jede Anteilklasse eine jährliche Vergütung des anteiligen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird.
  • Zukünftig erhält die Gesellschaft für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.
  • Zukünftig beträgt die monatliche Vergütung für die Verwahrstelle 1/12 von bis zu 0,10 Prozent p. a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird.
  • Der jährliche Betrag, der aus dem OGAW-Sondervermögen nach nachstehendem § 6 Abs. 5 lit (m) als Aufwendungsersatz entnommen wird, kann insgesamt 1,05 Prozent des anteiligen durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird, betragen.

Die Änderung der BABen tritt am 15. August 2023 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Juli 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 



Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

 

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA

(R-Tranche: ISIN DE000A12BTS0 // WKN A12BTS)

(I-Tranche: ISIN DE000A12BTQ4 // WKN A12BTQ)

 

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten OGAW-Sondervermögens in das Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA ist wie angekündigt mit Ablauf des
31. März 2023 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 1. April 2023 an der R-Tranche bzw. der I-Tranche des Teilsondervermögens WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA (R-Tranche: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA) (I-Tranche: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S) in Höhe ihrer bisherigen Anteile an der jeweiligen Anteilklasse als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis beträgt für die
Anteilklasse R 1 : 1,0858866 und für die
Anteilklasse I 1 : 0,9013507.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

 

Hamburg, im April 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


Warburg Global Disruptive Equities

(Anteilklasse I: ISIN DE000A2H89C0 // WKN A2H89C)

(Anteilklasse R: ISIN DE000A2H89B2 // WKN A2H89B)

(Anteilklasse E: ISIN DE000A2H89J5 // WKN A2H89J)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der Gesellschaft am 21. März 2022 und die Änderung der BABen mit Änderung der Kosten des oben genannten OGAW-Sondervermögens am
29. Dezember 2022 genehmigt.

Die AABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen angepasst. Diese wurden mit der BaFin abgestimmt und berücksichtigen die Anpassung an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in der Fassung des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) vom 3. Juni 2021, die Einführung der Liquiditätsmanagementtools (LTM) und die Anpassung an das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom 3. Juni 2021.

Nähere Informationen zu den konkreten Änderungen der AABen können in der Veröffentlichung „Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen“, die am 25. November 2022 im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage www.warburg-fonds.com durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Die BABen werden an die vom BVI veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Formulierung zu der bestehenden Anlagegrenze in Investmentanteilen wird an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 7 BABen).

  1. Kosten

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Vergütungen wird an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Vergütungen angepasst (§ 6 Abs. 2 bis 4 BABen);

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Aufwendungen wird ebenfalls an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Aufwendungen angepasst. Dies hat zur Folge, dass dem OGAW-Sondervermögen zukünftig auch Steuern belastet werden können, die im Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder –dienstleistungen durch Dritte anfallen (§ 6 Abs. 5 lit. (m) und lit. (n) BABen);

Zukünftig können dem OGAW-Sondervermögen auch die Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, belastet werden (§ 6 Abs. 5 lit. (f) BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der AABen und BABen tritt zum 1. Mai 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Mai 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wurde bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage www.warburg-fonds.com durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im Januar 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

NIXDORF Stiftungsfonds (ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 29. November 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Februar 2023 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am
20. September 2022 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Februar 2023 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die ab dem 1. Februar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

AEQUO GLOBAL (ISIN DE000A0NAU29 // WKN A0NAU2)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 29. November 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Februar 2023 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am
20. September 2022 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Februar 2023 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die ab dem 1. Februar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2023

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

G&W - ORDO – STIFTUNGSFONDS (ISIN DE0009765289 // WKN 976528)

G&W - TREND ALLOCATION – FONDS (ISIN DE0006780380 // WKN 678038)

ÖKOBASIS One World Protect

(Anteilklasse R: ISIN DE000A2DJU46 // WKN A2DJU4)

(Anteilklasse S: ISIN DE000A2DJU53 // WKN A2DJU5)

RP Global Diversified Portfolio

(ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P)

WARBURG - MULTI-ASSET - SELECT - FONDS

(Anteilklasse R: ISIN DE0009765305 // WKN 976530)

(Anteilklasse P: ISIN DE000A2DJUZ4 // WKN A2DJUZ)

WARBURG - TOTAL RETURN GLOBAL - FONDS

(Anteilklasse R: ISIN DE000A2H89F3 // WKN A2H89F)

(Anteilklasse E: ISIN DE000A2H89H9 // WKN A2H89H)

Warburg Blue Chips Global Aktiv (ISIN DE000A2PX1P3 // WKN A2PX1P)

Warburg Classic Vermögensmanagement Fonds (ISIN DE0009765370 // WKN 976537)

Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv (ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E)

WARBURG Global Fixed Income

(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BS3 // WKN A1W2BS)

(Anteilklasse R: ISIN DE0009784736 // WKN 978473)

 

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei den oben genannten OGAW-Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen für die oben genannten OGAW-Sondervermögen am 21. März 2022 genehmigt.

Die AABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen angepasst. Diese wurden mit der BaFin abgestimmt und berücksichtigen die Anpassung an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in der Fassung des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) vom 3. Juni 2021, die Einführung der Liquiditätsmanagementtools (LTM) und die Anpassung an das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom 3. Juni 2021.

Neben redaktionellen Änderungen werden die folgenden Paragraphen der AABen der oben genannten OGAW-Sondervermögen wie folgt geändert:

  1. Gemäß des neu eingefügten § 11 (Emittentengrenzen und Anlagegrenzen) Absatz 2 Satz 2 sind Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten künftig auch dann im Rahmen der in § 11 Absatz 2 Satz 1 genannten Grenzen zu berücksichtigen, wenn die von diesen emittierten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mittelbar über andere im OGAW enthaltene Wertpapiere, die an deren Wertentwicklung gekoppelt sind, erworben werden.

  2. § 13 (Wertpapier-Darlehen) Absatz 3 wird dahingehend angepasst, dass die Gesellschaft kann sich künftig nicht mehr eines organisierten Systems zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedient, wenn dieses von einem Unternehmen stammt, dessen Unternehmensgegenstand die Abwicklung von grenzüberschreitenden Effektengeschäften für andere ist. Die Vermittlung und Abwicklung von Wertpapier-Darlehen über ein von einer Wertpapiersammelbank organisiertem System, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, ist dagegen weiterhin zulässig, wobei von dem jederzeitigen Kündigungsrecht nach Absatz 1 nicht abgewichen werden darf.

  3. § 16 (Anteile) Absatz 1 wird dahingehend angepasst, dass Anteilscheine künftig auch elektronisch begeben werden können. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Im neuen Absatz 2 wird ergänzt, dass verbriefte Anteilscheine in einer Sammelurkunde verbrieft werden und die Ausgabe von Einzelurkunden ausgeschlossen ist. Mit dem Erwerb eines Anteils am Sondervermögen erwirbt der Anleger einen Miteigentumsanteil an der Sammelurkunde. Dieser ist übertragbar, soweit in den Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) nichts Abweichendes geregelt ist. Darüber hinaus werden die alten Absätze 3 bis 6 gestrichen.

  4. In § 17 (Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Beschränkung und Aussetzung der Rücknahme) wird Absatz 3 dahingehend geändert, dass die BABen zukünftig Rückgabefristen vorsehen können. Zudem wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, wonach die Gesellschaft, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist, die Rücknahme von Anteilen für bis zu 15 Arbeitstage beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Der Schwellenwert wird in den BABen festgelegt. Bei Erreichung des Schwellenwertes wird den Rückgabeverlangen je Anleger nur anteilig entsprochen werden, im Übrigen wird die Rücknahmepflicht entfallen. Der nicht ausgeführte Teil der Order (Restorder) wird von der Gesellschaft auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt (Pro-Rata-Ansatz mit Verfall der Restorder).

  5. § 18 (Ausgabe- und Rücknahmepreise) Absatz 1 wird dahingehend abgeändert, dass der Ausgabe- und Rücknahmepreis entsprechend der Darstellung in Absatz 1 berechnet wird, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist.

  6. § 22 (Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle) Absatz 2 wird dahingehend angepasst, dass die genehmigte Übertragung den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt wird. Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich zu der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Jahres- oder Halbjahresbericht in den im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien.

  7. § 23 (Änderung der Anlagebedingungen) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. Die Änderung von Anlagegrundsätzen bedarf zukünftig keiner Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft mehr. Der Wortlaut in Absatz 3 wird angepasst, um die Änderungen des § 163 Absatz 4 KAGB zu berücksichtigen. Änderungen treten zukünftig gemäß Absatz 4, im Falle von Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze, nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der entsprechenden Bekanntmachung in Kraft.

  8. Darüber hinaus wird ein neuer § 25 (Streitbeilegungsverfahren) eingeführt.

Die Änderung der AABen tritt für die oben genannten OGAW-Sondervermögen zum
1. März 2023 in Kraft.

Die für die oben genannten OGAW-Sondervermögen ab dem 1. März 2023 gültigen AABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

WARBURG Global Fixed Income

(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BS3 // WKN A1W2BS)

(Anteilklasse R: ISIN DE0009784736 // WKN 978473)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

Warburg Classic Vermögensmanagement Fonds (ISIN DE0009765370 // WKN 976537)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv (ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Kosten

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Aufwendungen wird an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Aufwendungen angepasst. Dies hat zur Folge, dass dem OGAW-Sondervermögen zukünftig auch Steuern belastet werden können, die im Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder –dienstleistungen durch Dritte anfallen (§ 6 Abs. 5 lit. (m) und lit. (n) BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Warburg Blue Chips Global Aktiv (ISIN DE000A2PX1P3 // WKN A2PX1P)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Kosten

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Aufwendungen wird an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Aufwendungen angepasst. Dies hat zur Folge, dass dem OGAW-Sondervermögen zukünftig auch Steuern belastet werden können, die im Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder –dienstleistungen durch Dritte anfallen (§ 6 Abs. 4 lit. (m) und lit. (n) BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

WARBURG - TOTAL RETURN GLOBAL - FONDS

(Anteilklasse R: ISIN DE000A2H89F3 // WKN A2H89F)

(Anteilklasse E: ISIN DE000A2H89H9 // WKN A2H89H)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 3 BABen).

  1. Kosten

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Aufwendungen wird an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Aufwendungen angepasst. Dies hat zur Folge, dass dem OGAW-Sondervermögen zukünftig auch Steuern belastet werden können, die im Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder –dienstleistungen durch Dritte anfallen
(§ 7 Abs. 6 lit. (m) und lit. (n) BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 9 Abs. 1 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

WARBURG - MULTI-ASSET - SELECT - FONDS

(Anteilklasse R: ISIN DE0009765305 // WKN 976530)

(Anteilklasse P: ISIN DE000A2DJUZ4 // WKN A2DJUZ)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 und 4 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

RP Global Diversified Portfolio (ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

ÖKOBASIS One World Protect

(Anteilklasse R: ISIN DE000A2DJU46 // WKN A2DJU4)

(Anteilklasse S: ISIN DE000A2DJU53 // WKN A2DJU5)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 6. September 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen). Zukünftig darf das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der in § 2 Abs. 5 der BABen (bisher im Anhang 1 der BABen) aufgeführten Emittenten anlegen.

Im Zuge dessen wird die Liste der Emittenten um die im aktuellen BVI-Muster genannten Emittenten erweitert. Der bisherige Anhang 1 zu den BABen wird ersatzlos gestrichen.

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 9 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

G&W - TREND ALLOCATION – FONDS (ISIN DE0006780380 // WKN 678038)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

 

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird um die im aktuellen BVI-Muster genannten Emittenten erweitert (§ 2 Abs. 5 BABen).

  1. Kosten

Die Reihenfolge der zulasten des OGAW-Sondervermögens anfallenden Aufwendungen wird an die Reihenfolge der in den BaFin-Musterkostenklauseln genannten Aufwendungen angepasst. Dies hat zur Folge, dass dem OGAW-Sondervermögen zukünftig auch Steuern belastet werden können, die im Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder –dienstleistungen durch Dritte anfallen (§ 6 Abs. 5 lit. (m) und lit. (n) BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens

G&W - ORDO – STIFTUNGSFONDS (ISIN DE0009765289 // WKN 976528)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 26. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 8 BABen);

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 und Abs. 4 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. März 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird bereits mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie ab dem 1. Januar 2023 das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Gemischte Sondervermögen

 

RP Immobilienanlagen & Infrastruktur

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0Q9892 // WKN A0Q989)

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0KEYG6 // WKN A0KEYG)

 

Strategiefonds Sachwerte Global

(ISIN DE000A0RHEQ5 // WKN A0RHEQ)

 

Strategiefonds Sachwerte Global Defensiv

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0RHER3 // WKN A0RHER)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A2H89A4 // WKN A2H89A)

 

Sonstige Sondervermögen

 

Global Economic Performance Fonds

(ISIN DE000A0NAU03 // WKN A0NAU0)

 

PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) verpflichtet für sämtliche von ihr verwalteten OGAW-
(Teil-)Sondervermögen, Gemischten Sondervermögen und Sonstigen Sondervermögen, ein PRIIPs-Basisinformationsblatt zu erstellen, also ein Basisinformationsblatt für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten).

Im Gegenzug dazu entfällt ab diesem Datum die Verpflichtung zur Erstellung wesentlicher Anlegerinformationen gemäß § 166 KAGB. Gemäß dem neu eingeführten Artikel 82a Richtlinie 2009/65/EG (Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – OGAW-Richtlinie) wird ein Basisinformationsblatt, das die Anforderungen der PRIIPs-Verordnung erfüllt, als gleichwertig mit den wesentlichen Anlegerinformationen angesehen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 wird daher der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ in den nachfolgend genannten Anlagebedingungen sowie in sämtlichen Verkaufsprospekten der oben genannten Sondervermögen durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht.

  • Allgemeine und Besondere Anlagebedingungen der oben genannten Gemischten Sondervermögen in der am 17. November 2022 veröffentlichten Fassung;

  • Allgemeine und Besondere Anlagebedingungen des oben genannten Sonstigen Sondervermögens in der am 14. September 2022 veröffentlichten Fassung.

Das jeweilige Basisinformationsblatt erhalten Sie ab dem 1. Januar 2023 kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im November 2022

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Advisor Global (ISIN DE0005547160 // WKN 554716)

Aktiv Strategie I (ISIN DE000A1WY1W0 // WKN A1WY1W)

Aktiv Strategie II (ISIN DE000A1WY1X8 // WKN A1WY1X)

Aktiv Strategie IV (ISIN DE000A0NAU78 // WKN A0NAU7)

Banken Fokus Basel III (ISIN DE000A0RHEX1 // WKN A0RHEX)

Degussa Bank Portfolio Privat Aktiv (ISIN DE000A0MS7D8 // WKN A0MS7D)

G&W - Aktien Deutschland – Trendfonds (ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

GWP-Fonds (ISIN DE0008478199 // WKN 847819)

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen

(Anteilklasse R: ISIN DE000A1W2BQ7 // WKN A1W2BQ)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BR5 // WKN A1W2BR)

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds

(Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL)

(Anteilklasse B: ISIN DE000A12BTT8 // WKN A12BTT)

(Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK)

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - European Equities

(Anteilsklasse A: ISIN DE0006780265 // WKN 678026)

(Anteilsklasse B: ISIN DE000A0RHEE1 // WKN A0RHEE)

(Anteilsklasse I: ISIN DE000A2AJGW6 // WKN A2AJGW)

Warburg Portfolio Dynamik

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUU7 // WKN A0NAUU)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVB5 // WKN A0NAVB)

(Anteilklasse V: ISIN DE000A1WY1Q2 // WKN A1WY1Q)

Warburg Portfolio Flexibel

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUV5 // WKN A0NAUV)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVA7 // WKN A0NAVA)

(Anteilklasse V: ISIN DE000A0HGMD9 // WKN A0HGMD)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A2PX1S7 // WKN A2PX1S)

Warburg Portfolio Konservativ

(ISIN DE000A12BTP6 // WKN A12BTP)

Warburg Zukunftsmanagement

(ISIN DE000A1W2BL8 // WKN A1W2BL)

Warburg Zukunftsmanagement Defensiv

(ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

 

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei den oben genannten OGAW-Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen für die oben genannten OGAW-Sondervermögen am 21. März 2022 genehmigt.

Die AABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen angepasst. Diese wurden mit der BaFin abgestimmt und berücksichtigen die Anpassung an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in der Fassung des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) vom 3. Juni 2021, die Einführung der Liquiditätsmanagementtools (LTM) und die Anpassung an das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom 3. Juni 2021.

Neben redaktionellen Änderungen werden die folgenden Paragraphen der AABen der oben genannten OGAW-Sondervermögen wie folgt geändert:

  1. Gemäß des neu eingefügten § 11 (Emittentengrenzen und Anlagegrenzen) Absatz 2 Satz 2 sind Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten künftig auch dann im Rahmen der in § 11 Absatz 2 Satz 1 genannten Grenzen zu berücksichtigen, wenn die von diesen emittierten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mittelbar über andere im OGAW enthaltene Wertpapiere, die an deren Wertentwicklung gekoppelt sind, erworben werden.

  2. § 13 (Wertpapier-Darlehen) Absatz 3 wird dahingehend angepasst, dass die Gesellschaft kann sich künftig nicht mehr eines organisierten Systems zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedient, wenn dieses von einem Unternehmen stammt, dessen Unternehmensgegenstand die Abwicklung von grenzüberschreitenden Effektengeschäften für andere ist. Die Vermittlung und Abwicklung von Wertpapier-Darlehen über ein von einer Wertpapiersammelbank organisiertem System, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, ist dagegen weiterhin zulässig, wobei von dem jederzeitigen Kündigungsrecht nach Absatz 1 nicht abgewichen werden darf.

  3. § 16 (Anteile) Absatz 1 wird dahingehend angepasst, dass Anteilscheine künftig auch elektronisch begeben werden können. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Im neuen Absatz 2 wird ergänzt, dass verbriefte Anteilscheine in einer Sammelurkunde verbrieft werden und die Ausgabe von Einzelurkunden ausgeschlossen ist. Mit dem Erwerb eines Anteils am Sondervermögen erwirbt der Anleger einen Miteigentumsanteil an der Sammelurkunde. Dieser ist übertragbar, soweit in den Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) nichts Abweichendes geregelt ist. Darüber hinaus werden die alten Absätze 3 bis 6 gestrichen.

  4. In § 17 (Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Beschränkung und Aussetzung der Rücknahme) wird Absatz 3 dahingehend geändert, dass die BABen zukünftig Rückgabefristen vorsehen können. Zudem wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, wonach die Gesellschaft, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist, die Rücknahme von Anteilen für bis zu 15 Arbeitstage beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Der Schwellenwert wird in den BABen festgelegt. Bei Erreichung des Schwellenwertes wird den Rückgabeverlangen je Anleger nur anteilig entsprochen werden, im Übrigen wird die Rücknahmepflicht entfallen. Der nicht ausgeführte Teil der Order (Restorder) wird von der Gesellschaft auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt (Pro-Rata-Ansatz mit Verfall der Restorder).
  5. § 18 (Ausgabe- und Rücknahmepreise) Absatz 1 wird dahingehend abgeändert, dass der Ausgabe- und Rücknahmepreis entsprechend der Darstellung in Absatz 1 berechnet wird, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist.

  6. § 22 (Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle) Absatz 2 wird dahingehend angepasst, dass die genehmigte Übertragung den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt wird. Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich zu der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Jahres- oder Halbjahresbericht in den im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien.

  7. § 23 (Änderung der Anlagebedingungen) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. Die Änderung von Anlagegrundsätzen bedarf zukünftig keiner Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft mehr. Der Wortlaut in Absatz 3 wird angepasst, um die Änderungen des § 163 Absatz 4 KAGB zu berücksichtigen. Änderungen treten zukünftig gemäß Absatz 4, im Falle von Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze, nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der entsprechenden Bekanntmachung in Kraft.
  8. Darüber hinaus wird ein neuer § 25 (Streitbeilegungsverfahren) eingeführt.

Die Änderung der AABen tritt für die oben genannten OGAW-Sondervermögen zum
1. Januar 2023 in Kraft.

Die für die oben genannten OGAW-Sondervermögen ab dem 1. Januar 2023 gültigen AABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Warburg Zukunftsmanagement (ISIN DE000A1W2BL8 // WKN A1W2BL)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere den folgenden Punkt:

Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Warburg Zukunftsmanagement Defensiv (ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen den folgenden Punkt:

Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Warburg Portfolio Konservativ (ISIN DE000A12BTP6 // WKN A12BTP)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 3 BABen);

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen).

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Warburg Portfolio Flexibel

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUV5 // WKN A0NAUV)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVA7 // WKN A0NAVA)

(Anteilklasse V: ISIN DE000A0HGMD9 // WKN A0HGMD)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A2PX1S7 // WKN A2PX1S)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 19. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen);

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Warburg Portfolio Dynamik

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUU7 // WKN A0NAUU)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVB5 // WKN A0NAVB)

(Anteilklasse V: ISIN DE000A1WY1Q2 // WKN A1WY1Q)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 19. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen)

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds

(Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL)

(Anteilklasse B: ISIN DE000A12BTT8 // WKN A12BTT)

(Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere den folgenden Punkt:

Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - European Equities

(Anteilsklasse A: ISIN DE0006780265 // WKN 678026)

(Anteilsklasse B: ISIN DE000A0RHEE1 // WKN A0RHEE)

(Anteilsklasse I: ISIN DE000A2AJGW6 // WKN A2AJGW)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen

(Anteilklasse R: ISIN DE000A1W2BQ7 // WKN A1W2BQ)

(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BR5 // WKN A1W2BR)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere den folgenden Punkt:

Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

GWP-Fonds (ISIN DE0008478199 // WKN 847819)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 26. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die Liste der Emittenten, in denen das OGAW-Sondervermögen mehr als 35 Prozent seines Wertes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen darf, wird an das aktuelle BVI-Muster angepasst und aus dem Anhang in § 2 Abs. 7 BABen verschoben.

  1. Anlageausschuss

Die bestehenden Regelungen zum Anlageausschuss werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 3 BABen)

  1. Anteilklassen

Die bestehenden Regelungen zu Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 4 Abs. 1 bis 4 BABen).

  1. Ausgabe- und Rücknahmepreis

Es wird ein neuer Absatz eingefügt, der die Angaben zum Ausgabeaufschlag für Anteilklassen im Verkaufsprospekt regelt (§ 6 Abs. 2 BABen).

  1. Ertragsverwendung

Die bestehenden Regelungen zur Ertragsverwendung (bisher § 8 BABen) werden in die
§§ 8 „Thesaurierung“ und 9 „Ausschüttung“ aufgeteilt.

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
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Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

G&W - Aktien Deutschland – Trendfonds (ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 15. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Degussa Bank Portfolio Privat Aktiv (ISIN DE000A0MS7D8 // WKN A0MS7D)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 5 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Banken Fokus Basel III (ISIN DE000A0RHEX1 // WKN A0RHEX)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 4. August 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum
1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Aktiv Strategie IV (ISIN DE000A0NAU78 // WKN A0NAU7)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Aktiv Strategie II (ISIN DE000A1WY1X8 // WKN A1WY1X)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Aktiv Strategie I (ISIN DE000A1WY1W0 // WKN A1WY1W)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Die bestehenden Emittentengrenzen für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 2 Abs. 4 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Advisor Global (ISIN DE0005547160 // WKN 554716)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 14. Juli 2022 genehmigt.

Die BABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen, die vom BVI mit der BaFin abgestimmt wurden, angepasst.

Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Ausschüttung

Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 9 Abs. 1 BABen);

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 11 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Diese berücksichtigen darüber hinaus, eine nicht genehmigungspflichtige redaktionelle Anpassung. Der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht. Nähere Informationen zu den Hintergründen können in der Veröffentlichung „PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023“, die am 23. November 2022 durch die Gesellschaft erfolgte, eingesehen werden.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Advisor Global (ISIN DE0005547160 // WKN 554716)

AEQUO GLOBAL (ISIN DE000A0NAU29 // WKN A0NAU2) 

Aktiv Strategie I (ISIN DE000A1WY1W0 // WKN A1WY1W)

Aktiv Strategie II (ISIN DE000A1WY1X8 // WKN A1WY1X)

Aktiv Strategie IV (ISIN DE000A0NAU78 // WKN A0NAU7)

Banken Fokus Basel III (ISIN DE000A0RHEX1 // WKN A0RHEX)

Degussa Bank Portfolio Privat Aktiv (ISIN DE000A0MS7D8 // WKN A0MS7D)

Dirk Müller Premium Aktien (Anteilklasse Euro: ISIN DE000A111ZF1 // WKN A111ZF) (Anteilklasse CHF: ISIN DE000A2PX1Q1 // WKN A2PX1Q)

Dirk Müller Premium Aktien – Offensiv (ISIN DE000A2PX1T5 // WKN A2PX1T)

G&W - Aktien Deutschland - Trendfonds (ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS (ISIN DE0009765289 // WKN 976528)

G&W - TREND ALLOCATION - FONDS (ISIN DE0006780380 // WKN 678038)

GWP-Fonds (ISIN DE0008478199 // WKN 847819)

NIXDORF Stiftungsfonds (ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP)

ÖKOBASIS One World Protect (Anteilklasse R: ISIN DE000A2DJU46 // WKN A2DJU4) (Anteilklasse S: ISIN DE000A2DJU53 // WKN A2DJU5)

RP Global Absolute Return (ISIN DE000A0KEYF8 // WKN A0KEYF)

RP Global Diversified Portfolio (ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P)

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen (Anteilklasse R: ISIN DE000A1W2BQ7 // WKN A1W2BQ)(Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BR5 // WKN A1W2BR)

Warburg Blue Chips Global Aktiv (ISIN DE000A2PX1P3 // WKN A2PX1P)

Warburg Classic Vermögensmanagement Fonds (ISIN DE0009765370 // WKN 976537)

WARBURG - DEFENSIV - FONDS (Anteilklasse R: ISIN DE0009765396 // WKN 976539) (Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZE4 // WKN A111ZE) (Anteilklasse A: ISIN DE000A2AJGR6 // WKN A2AJGR) (Anteilklasse CHF: ISIN DE000A2H8893 // WKN A2H889)

Warburg Global Disruptive Equities (Anteilklasse I: ISIN DE000A2H89C0 // WKN A2H89C) (Anteilklasse R: ISIN DE000A2H89B2 // WKN A2H89B) (Anteilklasse E: ISIN DE000A2H89J5 // WKN A2H89J)

Warburg Global ETFs-Strategie Aktiv (ISIN DE000A2H89E6 // WKN A2H89E)

WARBURG Global Fixed Income (Anteilklasse I: ISIN DE000A1W2BS3 // WKN A1W2BS) (Anteilklasse R: ISIN DE0009784736 // WKN 978473)

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds (Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL) (Anteilklasse B: ISIN DE000A12BTT8 // WKN A12BTT) (Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK)

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - European Equities (Anteilsklasse A: ISIN DE0006780265 // WKN 678026) (Anteilsklasse B: ISIN DE000A0RHEE1 // WKN A0RHEE) (Anteilsklasse I: ISIN DE000A2AJGW6 // WKN A2AJGW)

WARBURG - MULTI-ASSET - SELECT - FONDS (Anteilklasse R: ISIN DE0009765305 // WKN 976530) (Anteilklasse P: ISIN DE000A2DJUZ4 // WKN A2DJUZ)

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA (Anteilklasse R: ISIN DE000A12BTS0 // WKN A12BTS) (Anteilklasse I: ISIN DE000A12BTQ4 // WKN A12BTQ)

Warburg Portfolio Dynamik (Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUU7 // WKN A0NAUU) (Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVB5 // WKN A0NAVB) (Anteilklasse V: ISIN DE000A1WY1Q2 // WKN A1WY1Q)

Warburg Portfolio Flexibel (Anteilklasse T: ISIN DE000A0NAUV5 // WKN A0NAUV) (Anteilklasse A: ISIN DE000A0NAVA7 // WKN A0NAVA) (Anteilklasse V: ISIN DE000A0HGMD9 // WKN A0HGMD) (Anteilklasse I: ISIN DE000A2PX1S7 // WKN A2PX1S)

Warburg Portfolio Konservativ (ISIN DE000A12BTP6 // WKN A12BTP)

WARBURG - TOTAL RETURN GLOBAL - FONDS (Anteilklasse R: ISIN DE000A2H89F3 // WKN A2H89F) (Anteilklasse E: ISIN DE000A2H89H9 // WKN A2H89H)

Warburg Zukunftsmanagement (ISIN DE000A1W2BL8 // WKN A1W2BL)

Warburg Zukunftsmanagement Defensiv (ISIN DE000A2DJU38 // WKN A2DJU3)

Umbrella-Konstruktion WARBURG - D - FONDS mit den Teilinvestmentvermögen nach der OGAW-Richtlinie

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND (Anteilklasse I: ISIN DE000A0LGSG1 // WKN A0LGSG) (Anteilklasse R: ISIN DE000A0RHE28 // WKN A0RHE2)

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA (Anteilklasse I: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S) (Anteilklasse R: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA)

 

PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) verpflichtet für sämtliche von ihr verwalteten OGAW-(Teil-)Sondervermögen, Gemischten Sondervermögen und Sonstigen Sondervermögen, ein PRIIPs-Basisinformationsblatt zu erstellen, also ein Basisinformationsblatt für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten).

Im Gegenzug dazu entfällt ab diesem Datum die Verpflichtung zur Erstellung wesentlicher Anlegerinformationen gemäß § 166 KAGB. Gemäß dem neu eingeführten Artikel 82a Richtlinie 2009/65/EG (Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – OGAW-Richtlinie) wird ein Basisinformationsblatt, das die Anforderungen der PRIIPs-Verordnung erfüllt, als gleichwertig mit den wesentlichen Anlegerinformationen angesehen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 wird daher der Begriff „wesentliche Anlegerinformationen“ in sämtlichen Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen sowie in sämtlichen Verkaufsprospekten der oben genannten Sondervermögen durch den Begriff „Basisinformationsblatt“ ausgetauscht.

Das jeweilige Basisinformationsblatt erhalten Sie ab dem 1. Januar 2023 kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der Gemischten Sondervermögen

RP Immobilienanlagen & Infrastruktur

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0Q9892 // WKN A0Q989)

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0KEYG6 // WKN A0KEYG)

 

Strategiefonds Sachwerte Global

(ISIN DE000A0RHEQ5 // WKN A0RHEQ)

 

Strategiefonds Sachwerte Global Defensiv

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0RHER3 // WKN A0RHER)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A2H89A4 // WKN A2H89A)

 

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei den oben genannten Gemischten Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen für sämtliche Gemischten Sondervermögen der Gesellschaft am 10. Juni 2022 genehmigt.

Die AABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für Gemischte Sondervermögen angepasst. Diese wurden mit der BaFin abgestimmt und berücksichtigen die Anpassung an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in der Fassung des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) vom 3. Juni 2021, die Einführung der Liquiditätsmanagementtools (LTM) und die Anpassung an das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom 3. Juni 2021.

Neben redaktionellen Änderungen, werden die folgenden Paragraphen der AABen für sämtliche Gemischten Sondervermögen der Gesellschaft wie folgt geändert:

  1. In § 1 (Grundlagen) wird gestrichen, dass über die Rechte der Anleger an dem Gemischten Sondervermögen Sammelurkunden ausgestellt werden.

  2. Gemäß des neu eingefügten § 11 (Emittentengrenzen und Anlagegrenzen) Absatz 2 Satz 2 sind Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten künftig auch dann im Rahmen der in § 11 Absatz 2 Satz 1 genannten Grenzen zu berücksichtigen, wenn die von diesen emittierten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mittelbar über andere im OGAW enthaltene Wertpapiere, die an deren Wertentwicklung gekoppelt sind, erworben werden.

  3. 13 (Wertpapier-Darlehen) Absatz 3 wird dahingehend angepasst, dass die Gesellschaft sich künftig nicht mehr eines organisierten Systems zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedient, wenn dieses von einem Unternehmen stammt, dessen Unternehmensgegenstand die Abwicklung von grenzüberschreitenden Effektengeschäften für andere ist. Die Vermittlung und Abwicklung von Wertpapier-Darlehen über ein von einer Wertpapiersammelbank organisiertem System, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, ist dagegen weiterhin zulässig, wobei von dem jederzeitigen Kündigungsrecht nach Absatz 1 nicht abgewichen werden darf.

  4. 16 (Anteile) Absatz 1 wird dahingehend angepasst, dass Anteilscheine künftig auch elektronisch begeben werden können. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Im neuen Absatz 2 wird ergänzt, dass verbriefte Anteilscheine in einer Sammelurkunde verbrieft werden und die Ausgabe von Einzelurkunden ausgeschlossen ist. Mit dem Erwerb eines Anteils am Sondervermögen erwirbt der Anleger einen Miteigentumsanteil an der Sammelurkunde. Dieser ist übertragbar, soweit in den Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) nichts Abweichendes geregelt ist. Darüber hinaus werden die alten Absätze 3 bis 5 gestrichen.

  5. In § 17 (Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, Beschränkung und Aussetzung der Rücknahme) wird Absatz 3 dahingehend geändert, dass die BABen zukünftig Rückgabefristen vorsehen können. Zudem wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, wonach die Gesellschaft, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist, die Rücknahme von Anteilen für bis zu 15 Arbeitstage beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Der Schwellenwert wird in den BABen festgelegt. Bei Erreichung des Schwellenwertes wird den Rückgabeverlangen je Anleger nur anteilig entsprochen werden, im Übrigen wird die Rücknahmepflicht entfallen. Der nicht ausgeführte Teil der Order (Restorder) wird von der Gesellschaft auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt (Pro-Rata-Ansatz mit Verfall der Restorder).

  6. 18 (Ausgabe- und Rücknahmepreise) Absatz 1 wird dahingehend abgeändert, dass der Ausgabe- und Rücknahmepreis entsprechend der Darstellung in Absatz 1 berechnet wird, soweit in den BABen nichts Abweichendes geregelt ist.

  7. 23 (Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle) Absatz 2 wird dahingehend angepasst, dass die genehmigte Übertragung den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt wird. Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich zu der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Jahres- oder Halbjahresbericht in den im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien.

  8. 24 (Änderung der Anlagebedingungen) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. Die Änderung von Anlagegrundsätzen bedarf zukünftig keiner Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft mehr. Der Wortlaut in Absatz 3 wird angepasst, um die Änderungen des § 163 Absatz 4 KAGB zu berücksichtigen. Änderungen treten zukünftig gemäß Absatz 4, im Falle von Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze, nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der entsprechenden Bekanntmachung in Kraft.

  9. Darüber hinaus wird ein neuer § 26 (Streitbeilegungsverfahren) eingeführt.

Die Änderung der AABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die für die oben genannten Gemischten Sondervermögen ab dem 1. Januar 2023 gültigen AABen finden Sie hier.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens

Strategiefonds Sachwerte Global

(ISIN DE000A0RHEQ5 // WKN A0RHEQ)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 29. Juli 2022 genehmigt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Gemischten Sondervermögens umfassen neben redaktionellen Änderungen die folgenden Punkte:

  1. Besondere Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Die Informationen gemäß § 300 Abs. 4 sowie § 308 Abs. 4 KAGB werden den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich über das im Verkaufsprospekt benannte Informationsmedium
(§ 8 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 12 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens

Strategiefonds Sachwerte Global Defensiv

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0RHER3 // WKN A0RHER)

(Anteilklasse A: ISIN DE000A2H89A4 // WKN A2H89A)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 29. Juli 2022 genehmigt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Gemischten Sondervermögens umfassen neben redaktionellen Änderungen die folgenden Punkte:

  1. Besondere Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Die Informationen gemäß § 300 Abs. 4 sowie § 308 Abs. 4 KAGB werden den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich über das im Verkaufsprospekt benannte Informationsmedium
(§ 8 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 12 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens

RP Immobilienanlagen & Infrastruktur

(Anteilklasse A: ISIN DE000A0Q9892 // WKN A0Q989)

(Anteilklasse T: ISIN DE000A0KEYG6 // WKN A0KEYG) 

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der BABen für das oben genannte Gemischte Sondervermögen am 29. Juli 2022 genehmigt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Gemischten Sondervermögens umfassen neben redaktionellen Änderungen die folgenden Punkte:

  1. Anlageausschuss

Es erfolgt eine Streichung des Hinweises, dass die Aufgaben und Befugnisse des Anlageausschusses in dessen Geschäftsordnung bestimmt werden (§ 3 BABen).

  1. Besondere Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Die Informationen gemäß § 300 Abs. 4 sowie § 308 Abs. 4 KAGB werden den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich über das im Verkaufsprospekt benannte Informationsmedium
(§ 8 BABen).

  1. Rückgabebeschränkung

Es wird ein neuer § 12 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Die für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im November 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AEQUO GLOBAL (ISIN DE000A0NAU29 // WKN A0NAU2)

 

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, sowie

Wechsel der Verwahrstelle zur DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, Hamburg

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit
§ 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Februar 2023 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom
20. September 2022 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das oben genannte OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, Hamburg.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


NIXDORF Stiftungsfonds (ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP)

 

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, sowie

Wechsel der Verwahrstelle zur UBS Europe SE, Frankfurt am Main

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit
§ 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Februar 2023 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom
20. September 2022 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das oben genannte OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die UBS Europe SE, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2022

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 

 


 

Änderung der Allgemeinen und der Besonderen Anlagebedingungen des
Sonstigen Sondervermögens

Global Economic Performance Fonds (ISIN DE000A0NAU03 // WKN A0NAU0)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen für sämtliche Sonstigen Sondervermögen der Gesellschaft am 10. Juni 2022 und die Änderung der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 27. Juli 2022 genehmigt.

Die AABen werden an die vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. veröffentlichten neuen Muster-Anlagebedingungen für Sonstige Sondervermögen angepasst. Diese wurden mit der BaFin abgestimmt und berücksichtigen die Änderungen durch das Fondstandortgesetz, den Hinweis auf das alternative Streitbeilegungsverfahren sowie die neuesten Anmerkungen der BaFin.

Neben redaktionellen Änderungen werden die folgenden Paragraphen der AABen für sämtliche Sonstigen Sondervermögen der Gesellschaft wie folgt geändert:

  1. In § 1 (Grundlagen) wird gestrichen, dass über die Rechte der Anleger an dem Sonstigen Sondervermögen Sammelurkunden ausgestellt werden.

  2. In § 11 (Anlagegrenzen) Abs. 5 wird neu aufgenommen, dass die Gesellschaft die in den Absätzen 2 bis 4 des § 11 und § 15 (Kreditaufnahme) bestimmten Grenzen in den ersten sechs Monaten seit Errichtung des Sonstigen Sondervermögens sowie nach vollzogener Verschmelzung durch das übernehmende Sonstige Sondervermögen jeweils unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung überschreiten darf.

  3. § 13 (Wertpapier-Darlehen) Absatz 3 wird dahingehend angepasst, dass die Gesellschaft sich künftig nicht mehr eines von einem Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Abwicklung von grenzüberschreitenden Effektengeschäften für andere ist, organisierten Systems zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedienen. Die Vermittlung und Abwicklung von Wertpapier-Darlehen über ein von einer Wertpapiersammelbank organisiertes System, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, ist dagegen weiterhin zulässig.

  4. § 16 (Anteile) Absatz 1 wird dahingehend angepasst, dass Anteilscheine künftig auch elektronisch begeben werden können. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. Im neuen Absatz 2 wird ergänzt, dass verbriefte Anteilscheine in einer Sammelurkunde verbrieft werden und die Ausgabe von Einzelurkunden ausgeschlossen ist. Mit dem Erwerb eines Anteils am Sondervermögen erwirbt der Anleger einen Miteigentumsanteil an der Sammelurkunde. Dieser ist übertragbar, soweit in den Besonderen Anlagebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Darüber hinaus werden die alten Absätze 3 bis 5 gestrichen.

  5. § 18 (Ausgabe- und Rücknahmepreise) Absatz 1 wird dahingehend abgeändert, dass der Ausgabe- und Rücknahmepreis entsprechend der Darstellung in Absatz 1 berechnet wird, soweit in den Besonderen Anlagebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

  6. § 22 (Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle) Absatz 2 wird dahingehend angepasst, dass die genehmigte Übertragung den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt wird. Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich zu der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im Jahres- oder Halbjahresbericht in den in dem Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien.

  7. § 23 (Änderung der Anlagebedingungen) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. Die Änderung von Anlagegrundsätzen bedarf zukünftig keiner Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft mehr. Der Wortlaut in Absatz 3 wird angepasst, um die Änderungen des § 163 Absatz 4 KAGB zu berücksichtigen. Änderungen treten zukünftig gemäß Absatz 4, im Falle von Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze, nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der entsprechenden Bekanntmachung in Kraft.

  8. Darüber hinaus wird ein neuer § 25 (Streitbeilegungsverfahren) eingeführt.

Die Änderungen der BABen des oben genannten Sonstigen Sondervermögens umfassen neben redaktionellen Änderungen die folgenden Punkte:

  1. Anlageausschuss

Es erfolgt eine Streichung des Hinweises, dass der Anlageausschuss durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt wird (§ 3 BABen).

  1. Besondere Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Die Informationen gemäß § 300 Abs. 4 sowie § 308 Abs. 4 KAGB werden den Anlegern zukünftig nicht mehr per dauerhaftem Datenträger übermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich über das im Verkaufsprospekt benannte Informationsmedium
(§ 8 BABen).

Die Änderung der AABen und BABen tritt am 15. Oktober 2022 in Kraft.

Die für den Fonds ab dem 15. Oktober 2022 gültigen AABen und BABen finden Sie als vollständige Mitteilung  hier.

Hamburg, im September 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

WI SELEKT D Anteilklasse A
(ISIN DE000A0MS7H9 // WKN A0MS7H)

WI SELEKT D Anteilklasse B
(ISIN DE000A0RHEL6 // A0RHEL)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 15. Juli 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Oktober 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Oktober 2022 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im August 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

WI SELEKT C Anteilklasse A
(ISIN DE000A0MS7F3 // WKN A0MS7F)

WI SELEKT C Anteilklasse B
(ISIN DE000A0RHEK8 // WKN A0RHEK)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 15. Juli 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Oktober 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Oktober 2022 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im August 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AW Strategie Global Ausgewogen
(ISIN DE000A2PX1R9 // WKN A2PX1R)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 15. Juli 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Oktober 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Oktober 2022 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im August 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Selekt A1
(ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“), die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST bereits am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 15. Juli 2022 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

  • Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie
  • Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST treten am 1. Oktober 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden.

Die für den Fonds ab dem 1. Oktober 2022 gültigen AABen gelten für alle OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST und wurden bereits am 17. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im August 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

RP Global Absolute Return
(ISIN DE000A0KEYF8 // WKN A0KEYF)

Änderung der Allgemeinen und der Besonderen Anlagebedingungen des Gemischten Sondervermögens mit Änderung der Anlagegrundsätze

Umwandlung in ein Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie („OGAW-Sondervermögen“)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Gemischten Sondervermögen die Allgemeinen Anlagenbedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderung der AABen und die Änderung der BABen mit Änderung der Anlagegrundsätze des oben genannten Gemischten Sondervermögens sowie die Umwandlung in ein OGAW-Sondervermögen am 18. Juli 2022 genehmigt.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Juli 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Selekt A1 (ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J)

AW Global Strategie Ausgewogen (ISIN DE000A2PX1R9 // WKN A2PX1R)

WI SELEKT C Anteilklasse A (ISIN DE000A0MS7F3 // WKN A0MS7F)

WI SELECT C Anteilklasse B (ISIN DE000A0RHEK8 // WKN A0RHEK)

 WI SELEKT D Anteilklasse A (ISIN DE000A0MS7H9 // WKN A0MS7H)

 WI SELEKT D Anteilklasse B (ISIN DE000A0RHEL6 // A0RHEL)

 

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, sowie Wechsel der Verwahrstelle auf die UBS Europe SE, Frankfurt am Main

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten OGAW-Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit
§ 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom
7. Juni 2022 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wechselt die Verwahrstellenfunktion für die oben genannten OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die UBS Europe SE, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Juni 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA

(R-Tranche: ISIN DE000A12BTS0 // WKN A12BTS)

(I-Tranche: ISIN DE000A12BTQ4 // WKN A12BTQ)

 

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA

(R-Tranche: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA)

(I-Tranche: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten (Teil-)Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA“ (übertragendes Sondervermögen) und „WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2023 gemäß § 1 Abs. 19
Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden. Beide (Teil-)Sondervermögen verfügen über jeweils zwei Tranchen - I und R. Im Rahmen der Verschmelzung werden jeweils die I-Tranchen sowie die R-Tranchen der beiden (Teil-)Sondervermögen miteinander verschmolzen.

Das übernehmende Sondervermögen ist ein Teilsondervermögen der Umbrella-Konstruktion WARBURG - D - FONDS, die aus den Teilsondervermögen WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND und WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA besteht. Die Anteilinhaber des WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND sind von dieser Verschmelzung nicht betroffen.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 24. März 2023, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 31. März 2023, 24:00 Uhr in Kraft.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB sind nachfolgend abgedruckt.

Weitere Informationen über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Juni 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


RP Global Absolute Return Bond

(ISIN DE000A0MS7N7 // WKN A0MS7N)

Kündigung des Verwaltungsrechts

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass sie gemäß § 99 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens

RP Global Absolute Return Bond

mit Wirkung zum 30. November 2022

kündigt. Die Ausgabe von Anteilscheinen wird ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das OGAW-Sondervermögen gemäß § 100 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle über, die das OGAW-Sondervermögen abwickelt und an die Anleger verteilt.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Mai 2022
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


DC Value Global Equity
(ISIN DE000A2DJU61 // WKN A2DJU6)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die ODDO BHF Asset Management GmbH, Düsseldorf, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der ODDO BHF Asset Management GmbH bereits am 
20. August 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 
20. Dezember 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:
• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in ODDO BHF Asset Management GmbH, Düsseldorf;
• Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der ODDO BHF Asset Management GmbH geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen; die AABen entsprechen zukünftig dem Standard der ODDO BHF Asset Management GmbH.
• Der Wortlaut der Anlagegrenzen (§ 2 der BABen) für Wertpapiere wird im Hinblick auf investmentsteuerrechtliche Vorgaben sowie in Bezug auf den Erwerb von Investmentanteilen angepaßt. 
• Die Möglichkeit, sich eines Anlageausschusses zu bedienen wird eingefügt (§ 3 der BABen). 
• Die in die die Berechnung des Anteilwertes von Anteilklassen einzubeziehenden Kriterien werden um die Verwahrstellenvergütung ergänzt (§ 4 der BABen).
• Die Vergütungsregelung (§7 der BABen) wird überarbeitet. Insbesondere wird die maximale Verwaltungsvergütung angepaßt, die erfolgsabhängige Vergütung umgestellt, die Vergütungen für die Marktrisiko - und Liquiditätsmessung sowie die Collateral-Manager-Vergütung modifiziert, die maximale sowie die mindestens zu erhebende Verwahrstellenvergütung erneuert. Der maximal zulässige Vergütungssatz wird entsprechend erhöht.
• Das Geschäftsjahr des Fonds (§ 10 der BABen) ändert sich vom 01.10. bis 30.09 des folgenden Kalenderjahres auf vom 01.04. bis 31.03. des folgenden Kalenderjahres, wobei das laufende Geschäftsjahr zum 31.03.2022 beendet wird.
• Es werden Beschränkungen für Rücknahmeverlangen der Anleger in bestimmten Situationen eingeführt (§11 der BABen).
• Die übrigen Änderungen sind redaktionelle Anpassungen und klarstellende Erläuterungen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der ODDO BHF Asset Management GmbH treten am 1. April 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 15. Oktober 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die ODDO BHF Asset Management GmbH erfolgt ist.

Die ab dem 1. April 2022 gültigen AABen und BABen sind nachfolgend abgedruckt. 

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Dezember 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K)

AES Strategie Defensiv
(ISIN DE000A111ZD6 // WKN A111ZD)

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass durch das Fondsstandortgesetz Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU umgesetzt und Anpassungen an die Transparenz- und die Taxonomie-Verordnung vorgenommen werden. Zudem werden weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zur Entbürokratisierung und zur Digitalisierung der Aufsicht vorgenommen.

Zum 1. Januar 2022 überträgt die Gesellschaft die Verwaltung der oben genannten OGAW-Sondervermögen auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH („HANSA-INVEST“).

Die HANSAINVEST passt die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) für die von ihnen verwalteten OGAW-Sondervermögen an das Fondsstandortgesetz wie folgt an:

  • Es erfolgt eine Klarstellung der Emittentengrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente in § 11 Abs. 2 AABen.
  • In § 16 Nr. 1 der AABen wird nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, Anteilscheine auch elektronisch zu begeben.
  • In § 17 Abs. 4 AABen werden Regelungen zur Beschränkung der Rücknahme von Anteilen aufgenommen.
  • Vorgaben zur Streitbeilegung für Verbraucher sind in § 24 AABen neu geregelt.
  • Die weiteren Änderungen in den Allgemeinen Anlagebedingungen sind vornehmlich redaktioneller bzw. klarstellender Natur.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der AABen genehmigt. Sie treten für die oben genannten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung der oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST erfolgt ist.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Dezember 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

G&W - ZINSTREND - FONDS
(ISIN DE000A0NAU45 // WKN A0NAU4)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG


die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS ist wie angekündigt mit Ablauf des 30. November 2021 erfolgt. 

Die Anleger sind ab dem 1. Dezember 2021 am Investmentvermögen G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS (ISIN DE0009765289 // WKN 976528) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. 

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 3,332728.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im Dezember 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

DC Value Global Equity
(ISIN DE000A2DJU61 // WKN A2DJU6)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die ODDO BHF Asset Management GmbH, Düsseldorf, sowie Wechsel der Verwahrstelle zu der The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit 
§ 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für das von der Gesellschaft verwaltete OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. April 2022 auf die ODDO BHF Asset Management GmbH, Düsseldorf übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 15.Oktober 2021 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. April 2022 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das oben genannte OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, zu der The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt. 

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im November 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Strategie Defensiv
(ISIN DE000A111ZD6 // WKN A111ZD)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH bereits am 
9. September 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 
11. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:
• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie

• Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH treten am 1. Januar 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH erfolgt ist.


Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 1. Januar 2022 gültigen AABen und BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im November 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH bereits am 
9. September 2021 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 
15. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:
• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg sowie

• Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH treten am 1. Januar 2022 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 27. September 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH erfolgt ist.


Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.hansainvest.com. Zudem können die Publikationen bei der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 1. Januar 2022 gültigen AABen und BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


Hamburg, im November 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Orthos
(ISIN DE000A0M8G91 // WKN A0M8G9)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 1. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 1. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF True Value
(ISIN DE000A0M8HB6 // WKN A0M8HB)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 1. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 1. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Waterville
(ISIN DE000A0M8HC4 // A0M8HC)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 1. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 1. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen der Sonstigen Sondervermögen


1. MPF Allegro
(ISIN DE000A0M8HA8 // WKN A0M8HA)

2. MPF Athene
(ISIN DE000A0M6MX4 // WKN A0M6MX)

3. MPF Orthos
(ISIN DE000A0M8G91 // WKN A0M8G9)

4. MPF True Value
(ISIN DE000A0M8HB6 // WKN A0M8HB)

5. MPF Waterville
(ISIN DE000A0M8HC4 // A0M8HC)


6. MPF Abakus
(ISIN DE000A0RKY60 // WKN A0RKY6)

7. MPF Andante
(ISIN DE000A0RKY11 // WKN A0RKY1)

8. MPF Crescendo
(ISIN DE000A1W1MF9 // WKN A1W1MF)

9. MPF Donar
(ISIN DE000A12BPU4 // WKN A12BPU)

10. MPF Hera
(ISIN DE000A1JSWN6 // WKN A1JSWN)

11. MPF Herkules
(ISIN DE000A0RKY29 // WKN A0RKY2)

12. MPF Odin
(ISIN DE000A2DJU20 // WKN A2DJU2)

13. MPF Protection
(ISIN DE000A1CXU16 // WKN A1CXU1)

14. MPF Value Invest
(ISIN DE000A0NJGT9 // WKN A0NJGT)


Sehr geehrte Damen und Herren, 

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung der oben genannten Sonstigen Sondervermögen von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) der oben genannten Sonstigen Sondervermögen geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der AABen für die oben genannten Sonstigen Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der AABen treten für die Sonstigen Sondervermögen Nr. 1 bis 5 am 
1. November 2021 und für die Sonstigen Sondervermögen Nr. 6 bis 14 am 
6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung der oben genannten Sonstigen Sondervermögen auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 


Die ab dem 1. November 2021 bzw. ab dem 6. November 2021 gültigen AABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Abakus
(ISIN DE000A0RKY60 // WKN A0RKY6)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Andante
(ISIN DE000A0RKY11 // WKN A0RKY1)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Crescendo
(ISIN DE000A1W1MF9 // WKN A1W1MF)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Donar
(ISIN DE000A12BPU4 // WKN A12BPU)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Global Fonds-Warburg
(ISIN DE0005153860 // WKN 515386)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest AG bereits am 18. März 2019 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 9. September 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

• Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Warburg Invest AG;

• Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest AG geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die weiteren Änderungen in den BABen sind vornehmlich redaktioneller oder klarstellender Natur.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der Warburg Invest AG treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 
28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Hera
(ISIN DE000A1JSWN6 // WKN A1JSWN)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Herkules
(ISIN DE000A0RKY29 // WKN A0RKY2)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden.

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Odin
(ISIN DE000A2DJU20 // WKN A2DJU2)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden.

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Protection
(ISIN DE000A1CXU16 // WKN A1CXU1)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF SMPT 17
(ISIN DE000A1W2BU9 // WKN A1W2BU)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die AABen für sämtliche OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest AG bereits am 18. März 2019 genehmigt. Die Änderung der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 9. September 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte in den BABen geändert:

• Anpassung der Struktur der BABen an die Standard-Strukturen der Warburg Invest AG;

• Verknüpfung der BABen mit den für alle anderen OGAW-Sondervermögen der Warburg Invest AG geltenden AABen für OGAW-Sondervermögen.

Die weiteren Änderungen in den BABen sind vornehmlich redaktioneller oder klarstellender Natur.

Die Änderung der BABen sowie die Verknüpfung mit den AABen der Warburg Invest AG treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 
28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die gültigen AABen wurden bereits am 15. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Value Invest
(ISIN DE000A0NJGT9 // WKN A0NJGT)


Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 6. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die ab dem 6. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Athene
(ISIN DE000A0M6MX4 // WKN A0M6MX)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 1. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 


Die ab dem 1. November 2021 gültigen BABen sind daher korrigiert. Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Allegro
(ISIN DE000A0M8HA8 // WKN A0M8HA)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Warburg Invest AG, Hannover, die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des oben genannten Sonstigen Sondervermögens geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 13. Oktober 2021 genehmigt.

Es werden insbesondere folgende Punkte geändert:

• Anpassung der Präambel hinsichtlich der Bezeichnung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg, in Warburg Invest AG, Hannover sowie

• redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen der BABen treten am 1. November 2021 in Kraft, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 28. Juni 2021 genehmigte Übertragung der Verwaltung des oben genannten Sonstigen Sondervermögens auf die Warburg Invest AG erfolgt ist.

Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.warburg-invest-ag.de/publikumsfonds/partnerfonds. Zudem können die Publikationen bei der Warburg Invest AG, An der Börse 7, 30159 Hannover, kostenfrei bezogen werden. 

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

G&W - ZINSTREND - FONDS
(ISIN DE000A0NAU45 // WKN A0NAU4)

G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS
(ISIN DE0009765289 // WKN 976528)

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „G&W - ZINSTREND - FONDS“ (übertragendes Sondervermögen) und „G&W - ORDO - STIFTUNGSFONDS“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2021 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 23. November 2021, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. November 2021, 24:00 Uhr in Kraft.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB finden Sie hier.

Weitere Informationen über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K) 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens
KORREKTUR

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei der Veröffentlichung am 17. September 2021 die ab dem 1. Juli 2022 gültigen Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) für das oben genannte OGAW-Sondervermögen mit einer fehlerhaften Paragrafennummerierung veröffentlicht wurden.

Die ab dem 1. Juli 2022 gültigen BABen sind daher korrigiert . Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Oktober 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K)

AES Strategie Defensiv
(ISIN DE000A111ZD6 // WKN A111ZD)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, sowie Wechsel der Verwahrstelle auf die UBS Europe SE, Frankfurt am Main

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten OGAW-Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit
§ 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. Januar 2022 auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 27. September 2021 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wechselt die Verwahrstellenfunktion für die oben genannten OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die UBS Europe SE, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im September 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Strategie Defensiv
(ISIN DE000A111ZD6 // WKN A111ZD)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 28. Juli 2021 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Erhöhung der maximalen Investitionsquote in Aktien von 40 Prozent auf
50 Prozent (§ 2 Absatz 2 der BABen) sowie in Anteile von „Ziel“-Investmentvermögen von 10 Prozent auf 20 Prozent (§ 2 Absatz 6 der BABen). Beide Änderungen erhöhen die Flexibilität beim Einsatz der zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände.

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 (b) der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im September 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

AES Rendite Selekt
(ISIN DE000A0MS7K3 // WKN A0MS7K) 

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 2. Juli 2021 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine ausdrückliche Begrenzung der Anlagen in Aktien und Aktien gleichwertigen Papieren auf 15 Prozent des Wertes des Sondervermögens (§ 2 Absatz 1 der BABen). Diese Begrenzung soll verdeutlichen, dass es sich um einen Rentenfonds handelt, der überwiegend in Anleihen investiert und ein Erwerb von Aktien und Aktien gleichwertigen Papieren auch nur in sehr geringem Maße zulässt.

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 4 der BABen);

  1. Kosten

Es erfolgt eine Reduzierung der in § 7 Abs. 8 der BABen genannten Hurdle Rate im Rahmen der Regelung der peformanceabhängigen Vergütung von 2 Prozent auf 1,25 Prozent.

Die Änderungen zu 1. und 2. treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Änderung zu 3. tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im September 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Luxemburger Teilfonds
„WARBURG - L - FONDS UNTERNHEMENSANLEIHE“
Anteilklasse R (ISIN LU0580419470 // A1H6A8)
Anteilklasse I (ISIN LU0580419637 // WKN A1H6A9) 

Deutsches OGAW-Sondervermögen
WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds
Anteilklasse R (ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK)
Anteilklasse I (ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL) 

Vollzug der grenzüberschreitenden Verschmelzung / Umtauschverhältnis

Die Übertragung aller Vermögensgegenstände des Teilfonds WARBURG - L - FONDS UNTERNHEMENSANLEIHE in das Investmentvermögen WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds ist wie angekündigt zum 30. Juli 2021 mit Wirkung zum 2. August 2021 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 2. August 2021 am Investmentvermögen WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds (Anteilklasse R: ISIN DE000A111ZK1 // WKN A111ZK und Anteilklasse I: ISIN DE000A111ZL9 // WKN A111ZL) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile der Anteilklasse R beträgt 1 : 1,1924201.
Das Umtauschverhältnis der Anteile der Anteilklasse I beträgt 1 : 11,7296346.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im August 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

RP Global Absolute Return Bond
(ISIN DE000A0MS7N7 // WKN A0MS7N)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 26. Juli 2021 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Anpassung des § 7 Absatz 8 der BABen, der den Vergleichsmaßstab für die erfolgsabhängige Vergütung nennt. Zukünftig wird die Euro Short-Term Rate (€STR) plus 8,5 Basispunkte anstelle des EONIA als Vergleichsmaßstab festgelegt, da dieser ab Januar 2022 nicht mehr veröffentlicht wird.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

RP Global Diversified Portfolio
(ISIN DE000A0MS7P2 // WKN A0MS7P)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten des OGAW-Sondervermögens

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 26. Juli 2021 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen insbesondere folgende Punkte:

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 BABen);

  1. Kosten

Des Weiteren erfolgt eine Anpassung des § 7 Absatz 8 der BABen, der den Vergleichsmaßstab für die erfolgsabhängige Vergütung nennt. Zukünftig wird die Euro Short-Term Rate (€STR) plus 8,5 Basispunkte anstelle des EONIA als Vergleichsmaßstab festgelegt, da dieser ab Januar 2022 nicht mehr veröffentlicht wird.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Global Fonds-Warburg
(ISIN DE0005153860 // WKN 515386)

MPF SMPT 17
(ISIN DE000A1W2BU9 // WKN A1W2BU)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Warburg Invest AG, Hannover

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten OGAW-Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 6. November 2021 auf die Warburg Invest AG, Hannover übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 28. Juni 2021 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

MPF Abakus
(ISIN DE000A0RKY60 // WKN A0RKY6)

MPF Andante
(ISIN DE000A0RKY11 // WKN A0RKY1)

MPF Crescendo
(ISIN DE000A1W1MF9 // WKN A1W1MF)

MPF Donar
(ISIN DE000A12BPU4 // WKN A12BPU)

MPF Hera
(ISIN DE000A1JSWN6 // WKN A1JSWN)

MPF Herkules
(ISIN DE000A0RKY29 // WKN A0RKY2)

MPF Odin
(ISIN DE000A2DJU20 // WKN A2DJU2)

MPF Protection
(ISIN DE000A1CXU16 // WKN A1CXU1)

MPF Value Invest
(ISIN DE000A0NJGT9 // WKN A0NJGT)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Warburg Invest AG, Hannover

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten Sonstigen Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 23 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten Sonstigen Sondervermögen mit Wirkung zum 6. November 2021 auf die Warburg Invest AG, Hannover übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 28. Juni 2021 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


MPF Allegro
(ISIN DE000A0M8HA8 // WKN A0M8HA)

MPF Athene
(ISIN DE000A0M6MX4 // WKN A0M6MX)

MPF Orthos
(ISIN DE000A0M8G91 // WKN A0M8G9)

MPF True Value
(ISIN DE000A0M8HB6 // WKN A0M8HB)

MPF Waterville
(ISIN DE000A0M8HC4 // A0M8HC)

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Warburg Invest AG, Hannover

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der oben genannten Sonstigen Sondervermögen gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 23 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten Sonstigen Sondervermögen mit Wirkung zum 1. November 2021 auf die Warburg Invest AG, Hannover übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 28. Juni 2021 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hamburg, im Juli 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Verschmelzungsinformation zu der grenzüberscheitenden Verschmelzung
des Luxemburger Teilfonds
WARBURG - L - FONDS UNTERNEHMENSANLEIHE
Anteilklasse R, WKN: A1H6A8 / ISIN: LU0580419470
Anteilklasse I, WKN: A1H6A9 / ISIN: LU0580419637
(“übertragender Teilfonds”)

in das

deutsche OGAW-Investmentvermögen
WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds
Anteilklasse R, WKN: A111ZK / ISIN: DE000A111ZK1
Anteilklasse I, WKN: A111ZL / ISIN: DE000A111ZL9
(“übernehmender Fonds”)

Hiermit werden die Anteilinhaber der oben genannten Fonds darüber informiert, dass die EU-OGAW Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A. (die „Verwaltungsgesellschaft“) und die OGAW Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH („die Kapitalverwaltungsgesellschaft“) mit Zustimmung der Verwahrstellen beider Fonds beschlossen haben, die Anteilklassen R und I des Luxemburger Teilfonds WARBURG - L - FONDS UNTERNEHMENSANLEIHE im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung gem. Art. 37, 38, Art. 39 Abs. 1, Art. 2 Abs.1 Buchstabe p Ziffer i, Buchstabe q Ziffer i der der Richtlinie 2009/65/EG zum 30.07.2021 mit Wirkung zum 02.08.2021 auf die entsprechenden Anteilklassen des OGAW Investmentvermögens WARBURG INVEST RESPONSIBLE– Corporate Bonds zu verschmelzen.

Im Rahmen der Verschmelzung wird der einzubringende Teilfonds aufgelöst und seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit Inkrafttreten der Verschmelzung an den übernehmenden Fonds übertragen. Da es sich bei dem einzubringenden Teilfonds um den letzten verbleibenden Teilfonds des Umbrella Fonds WARBURG - L- FONDS handelt, erlischt der WARBURG - L - Fonds mit Datum der Wirksamkeit der Verschmelzung.

Hintergrund und Beweggründe für die Verschmelzung

Die Parteien erachten die Verschmelzung im Interesse der Anleger des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds als vorteilhaft. Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH als Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Fonds ist zudem gleichzeitig der Fondsmanager des übertragenden Teilfonds.

Eine Begutachtung der Entwicklung des jeweiligen Volumens beider Fonds hat ergeben, dass dieses bereits über einen längeren Betrachtungszeitraum hinaus stagniert bzw. fortlaufend gesunken sind. Das Portfoliomanagement des übertragenden Teilfonds und die LRI sind nach jeweils unabhängigen Prüfungen und gemeinsamen Beratungen zu der Überzeugung gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Erholung des Volumens des übertragenden Teilfonds als sehr gering und ein künftiges Wachstum sogar gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei dem übernehmenden Fonds ist die WI der Auffassung, dass bei einer ausreichenden Größe des Investmentvermögens hier auch zukünftig von steigenden Fondsvolumina ausgegangen werden kann. Aufgrund der ähnlichen Anlegerstruktur und der ähnlichen Anlagepolitiken des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds bietet sich eine Verschmelzung der beiden Strukturen insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt einer Optimierung der Total Expense Ratio (TER) an.

Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anteilinhaber

Die in nachstehender Tabelle aufgeführten Unterschiede zwischen dem übernehmenden Fonds und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:     

 

Übertragender Teilfonds

WARBURG – L – FONDS UNTERNEHMENSANLEIHE

Übernehmender Fonds

WARBURG INVEST RESPONSIBLE - Corporate Bonds

ISIN/WKN AK R

ISIN/WKN AK I

A1H6A8 / LU0580419470

A1H6A9 / LU0580419637

A111ZK / DE000A111ZK1

A111ZL / DE000A111ZL9

Anlageziel und Anlagepolitik

Der Teilfonds WARBURG - L - FONDS - UNTERNEHMENSANLEIHE investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung mindestens 51 % seines Netto-Teilfondsvermögens in Schuldverschreibungen aus den Sektoren Industrie und Versorgungsunternehmen sowie vergleichbaren Wertpapieren, die sich als Wertpapiere gemäß Artikel 41 (1) des Gesetzes von 2010 qualifizieren und in der Währung EURO notiert sind.

Bis zu 49 % des Netto-Teilfondsvermögens können in Geldmarktinstrumenten bzw. in Sichteinlagen oder andere kündbare Einlagen investiert werden.

 

Anlagen in Investmentfonds (OGA/OGAW) auf maximal 10 % des Netto-Teilfondsvermögens beschränkt.

Der Teilfonds darf höchstens 5 % seines Netto-Teilfondsvermögens in Wertpapieren oder Geldmarkt-instrumenten ein und desselben Emittenten anlegen.

Die Anlage in Aktien oder aktienähnliche Wertpapiere sowie Wandelanleihen, Hybridanleihen und Anleihen aus dem Bankensektor ist nicht gestattet.

Der Teilfonds darf Derivate zur Absicherung von Vermögenswerten des Teilfonds gegen Devisen-, Wertpapierkurs- und Zinsänderungsrisiken nutzen sowie zu anderen als zu Absicherungszwecken Optionen und Finanzterminkontrakte im Rahmen einer effizienten Verwaltung des Teilfondsvermögens einsetzen. Als weitere Techniken und Instrumente kann der Teilfonds Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäfte im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 des Verwaltungsreglements einsetzen. Soweit Derivate im Sinne von Artikel 4 Nr. 3 g) des Verwaltungsreglements eingesetzt werden, müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen des Verwaltungsreglements von Artikel 4 Nr. 8 betreffend Derivate, Artikel 4 Nr. 9 betreffend Sicherheiten und Wiederanlage von Sicherheiten sowie Artikel 4 Nr. 10 betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten.

Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung eines langfristigen Wertzuwachses der Vermögensgegenstände, welche den Ethik- und Nachhaltigkeits-kriterien genügen.

Der Fonds setzt sich zu mindestens
51 % seines Wertes aus verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer Unternehmen zusammen. Andere Wertpapiere gemäß § 5 der AABen sowie Investmentanteile gemäß § 8 der AABen dürfen für den Fonds nicht erworben werden. Die Auswahl der verzinslichen Wertpapiere beinhaltet neben finanziellen Kriterien eine umfangreiche Ethik- und Nachhaltigkeitsanalyse. Bei deren Umsetzung wird die Gesellschaft von einer anerkannten ESG Research Agentur unterstützt. Als anerkannte ESG Research Agenturen sind insbesondere MSCI ESG Research und ISS ESG anzusehen.

Der Fonds wird in verzinsliche Wertpapiere von Ausstellern investieren, die in insgesamt drei Analyseschritten ausgewählt werden:

a) Durch Ausschlusskriterien werden im ersten Schritt Unternehmen, die gegen Ausschlusskriterien verstoßen, als Emittenten vom Anlageuniversum ausgeschlossen. Ausschlusskriterien sind im Wesentlichen die Geschäftsfelder Glücksspiel, Pornografie, Rüstung, Tabak (wobei auf diese Geschäftsfelder jeweils mindestens 5 % des Umsatzes des betreffenden Emittenten entfallen müssen) sowie das Vorhandensein unternehmerischer Kontroversen, die die jeweils negativste Ausprägung des Kontroversen-status der jeweils hinzugezogenen ESG Research Agentur erhalten haben. Unter dem Begriff Kontroverse versteht sich unternehmerisches Fehlverhalten mit unterschiedlichem Schwere-grad in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance. Bewertet werden beispielsweise die Verursachung von Umwelt-schäden, der Verstoß gegen Arbeits- und Menschenrechte, Schädigung von Kunden etwa durch mangelnde Produkt- oder Datensicherheit oder Verletzung der Privatsphäre, Kinderarbeit oder Bestechung.

Im Hinblick auf die Bewertung von Umweltschäden wird darüber hinaus ein besonderes Augenmerk auf die Verminderung des CO2-Fußabdrucks des Portfolios gelegt. Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes im Bereich fester fossiler Brennstoffe erzielen, sind als Emittenten im Portfolio ausgeschlossen.

b) Im zweiten Schritt wird die Auswahl auf Unternehmen als Emittenten beschränkt, die von MSCI ESG Research oder einer anderen anerkannten, im Verkaufsprospekt bezeichneten ESG Research Agentur in verschiedenen ESG-Ratings als „Leader“ oder „Average“ beziehungsweise vergleichbar klassifiziert worden sind, unter Ausschluss der von dieser Agentur als „unterdurch-schnittlich“ oder vergleichbar klassifizierten Titel.

c) Im Anschluss an die oben beschriebene Festlegung des zulässigen Anlageuniversums ethi-scher und nachhaltiger Unternehmen erfolgt drittens die aktive Wertpapierauswahl durch das Portfoliomanagement.

d) Die Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Anpassung der aufgrund der oben beschriebenen und jeweils angewandten Analyse erfolgten Zusammensetzung erfolgt monatlich. Die Entscheidung über einen Verkauf eines verzinslichen Wertpapiers, wenn dieses die oben beschriebenen Kriterien nicht mehr erfüllt, trifft das Portfoliomanagement der Gesellschaft innerhalb von drei Monaten und unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger sowie der in diesen Anlagebedingungen niedergelegten Anlagegrenzen.

Der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Das Fondsmanagement entscheidet nach eigenem Ermessen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung von Analysen und Bewertungen von Unternehmen, volkswirtschaftlichen und politischen Entwicklungen und den vorstehend dargestellten Umwelt- Ethik- und Sozialkriterien. Es zielt darauf ab, eine positive Wertentwicklung zu erzielen.

Fondswährung

EUR

EUR

Risikoklasse (SRRI)

Anteilklasse R

Anteilklasse I

 

3

3

 

3

3

Verwaltungsvergütung

Anteilklasse R

Anteilklasse I

 

0,85 % p.a.

0,35 % p.a.

bis zu 0,80 %

z. Zt. 0,50 % p.a.

z. Zt. 0,30 % p.a.

Performance Fee

Zusätzlich erhält die Verwaltungsgesellschaft eine erfolgsabhängige Vergütung (diese fällt nicht für die Anteilklasse V an). Die Parti-zipationsquote der Verwaltungs-gesellschaft beträgt 15 % auf den relativen Erfolg des Teilfonds gegenüber der Benchmark. Die Benchmark wird definiert mit „IBOXX € Non Financial Seniors“. Der relative Erfolg des Teilfonds gegenüber der Benchmark wird definiert als die Renditedifferenz zwischen der Wertentwicklung des Teilfonds und der Wertentwicklung der Benchmark.

Die Basis des Vergütungsanspruches wird definiert als das Maximum aus:

1. dem Minimum aus:

a. Wertentwicklung des Fonds

b. relativer Erfolg

2. 0 %.

Die Ermittlung der erfolgsabhängigen Vergütung erfolgt separat für jedes Quartal eines Fondsgeschäftsjahres (Abrechnungsperiode). Eine eventuelle negative Performance des Teilfonds in der laufenden Abrechnungsperiode wird nicht auf die folgende Abrechnungsperiode vorgetragen. Bei einer positiven Performance des Teilfonds und einem relativen Erfolg kleiner/gleich 0 % hat die Verwaltungsgesellschaft keinen Anspruch auf eine performance-abhängige Vergütung, es erfolgt in diesen Fällen aber ebenfalls kein Vortrag auf die folgenden Abrechnungsperioden. Die Ergebnisfeststellung für den Teilfonds erfolgt nach Belastung der oben genannten Verwaltungsvergütung und gegebenenfalls der sonstigen nach den laut Verwaltungsreglement belastbaren Kosten, aber vor Belastung der performanceabhängigen Verwaltungsvergütung. Der relative Erfolg des Teilfonds gegenüber der Benchmark und die Basis des Vergütungsanspruches werden bewertungstäglich in Prozent berechnet. Die Differenz aus der Basis des Vergütungs-anspruches am Bewertungstag und der Basis des dem Bewertungstag vorangehenden Bewertungstag multipliziert mit der Partizipationsquote multipliziert mit dem Teilfondsvolumen am Bewertungstag ergibt den aktuellen Rückstellungsbetrag. Im Falle eines positiven aktuellen Rückstellungsbetrags wird dieser Betrag für die erfolgsabhängige Vergütung im Teilfonds zurückgestellt. Im Falle eines negativen aktuellen Rückstellungsbetrags wird der bis zum Bewertungstag zurückgestellte gesamte Vergütungsanspruch um den aktuellen Rückstellungsbetrag verringert. Ein negativer gesamter Vergütungsanspruch bleibt aber in jedem Fall ausgeschlossen. Die am Ende einer jeden Abrechnungsperiode zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann dem Teilfonds entnommen werden. Im Falle einer unterjährigen Kündigung werden bei der Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung die gegebenenfalls zeitanteilig angefallenen Rückstellungen bis zum Inkrafttreten der Kündigung berücksichtigt. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung abzusehen. Die erhobene erfolgsabhängige Vergütung für jede Anteilklasse wird im Jahresbericht des Fonds angegeben.

Der jeweils quartalsweise Berech-nungszeitraum erstreckt sich vom letzten Bewertungstag der vorhergehenden Abrechnungsperiode bis zum letzten Bewertungstag der aktuellen Abrechnungsperiode. Die erste Abrechnungsperiode erstreckte sich vom 01.03.2011 bis zum 31.05.2011.

Durch Beschluss der Verwaltungsgesellschaft vom 05.03.2021 wurde die Ermittlung der erfolgsabhängigen Vergütung eingestellt. Bis zum diesem Zeitpunkt ist für den untergehenden Teilfonds im laufenden Geschäftsjahr keine Performance Fee angefallen. Auch aus den vergangenen Geschäftsjahren besteht kein Anspruch mehr auf eine erfolgsabhängige Vergütung.

Dem Fondsvermögen darf derzeit keine an die Wertentwicklung des Fonds gebundene Vergütung (sog. erfolgsabhängige Vergütung) belastet werden.

Verwahrstellenvergütung

bis zu 0,06 % p.a.

bis zu 0,07 % p.a., mindestens jedoch EUR 15.000,00 p.a.

z. Zt. 0,05 % p.a.

Ertragsverwendung

AK R

AK I

 

Ausschüttend

Ausschüttend

 

Ausschüttend

Ausschüttend

Ende des Geschäftsjahres

30. November

31. Dezember

Vertriebsländer

Luxemburg, Deutschland, Österreich

Deutschland, Österreich

Ausgabeaufschlag

AK R

AK I

bis zu 3,00 %

z. Zt. 3,00 %

z. Zt. 0,00 %

bis zu 3,00 %

z. Zt. 3,00 %

z. Zt. 0,00 %

Rücknahmeabschlag

0,00 % für beide Anteilklasse

0,00 % für beide Anteilklassen

Verwaltungsgesellschaft

LRI Invest S.A.

WARBURG INVEST KAPITAL-ANLAGEGESELLSCHAFT MBH

Verwahrstelle

European Depositary Bank SA

M.M.Warburg & CO (AG & Co) Kommanditgesellschaft auf Aktien

Zahlstelle / Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland

M.M.Warburg & CO (AG & Co) Kommanditgesellschaft auf Aktien

 

Zahl / Informationsstelle Österreich

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG

Investmentmanager

WARBURG INVEST KAPITAL-ANLAGEGESELLSCHAFT MBH

 

 

Steuerliche Handhabung: Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Verschmelzung um eine grenzüberschreitende Transaktion handelt, ist eine steuerneutrale Verschmelzung nicht möglich.

Dem Anteilinhaber wird empfohlen, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung wird wirksam für alle Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Fonds, die nicht bis zum 23.07.2021, 16 Uhr, von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, die kostenfreie Rücknahme ihrer Anteile zu verlangen.

Rücknahme- und Umtauschanträge werden nach dem 23.07.2021, 16 Uhr, nicht mehr angenommen.

Durch die Verschmelzung wird sich das Volumen des übernehmenden Fonds erhöhen, was nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft und des Portfoliomanagements des Fonds zu einer effizienten, kostenbewussten und wirtschaftlich sinnvollen Verwaltung sowie zu einer Optimierung der Total Expense Ratio (TER) des Fonds und insbesondere des übernehmenden Fonds führen wird. Darüber hinaus ergeben sich für die Anteilinhaber des übernehmenden Fonds durch die Verschmelzung keine weiteren Änderungen.

Im Vorwege der Verschmelzung wird das Portfolio des übertragenden Teilfonds im Rahmen der bestehenden Anlagerestriktionen so ausgerichtet, dass in dem übernehmenden Fonds weder im Zuge der Verschmelzung noch nach der Verschmelzung eine Anlagegrenzverletzung, die aus dem Verschmelzungsvorgang resultiert, entsteht. Wie in der Unterlage bereits dargestellt, ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft des übernehmenden Fonds auch als Portfoliomanager des übertragenden Teilfonds mandatiert, so dass die notwendigen Informationen und Abstimmungen innerhalb einer Gesellschaft gewährleistet sind.

Die Durchführung der Verschmelzung vollzieht sich wie eine Auflösung des übertragenden Teilfonds und eine gleichzeitige Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände und Verpflichtungen durch den übernehmenden Fonds. Der einzubringende Teilfonds erlöscht mit der Verschmelzung in den übernehmenden Fonds am Verschmelzungsdatum. Dementsprechend werden die Aktiva und Passiva des übertragenden Teilfonds am Verschmelzungsdatum in den übernehmenden Fonds übertragen.

Der Nettoinventarwert pro Anteil des übertragenden Teilfonds wird letztmalig für den 30.07.2021 veröffentlicht. Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds wird ab dem 23.07.2021, 16:00 Uhr eingestellt.

Sollten Anteilinhaber mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so haben sie bis zum 23.07.2021, 16:00 Uhr (Luxemburger Zeit), das Recht, ihre jeweiligen Anteile kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, der Transferstelle sowie bei jeder Zahlstelle zurückzugeben. Nach Ablauf der Rückgabefrist, d.h. ab dem 23.07.2021 nach 16:00 Uhr können Rückgaben nicht mehr angenommen werden.

Die Verschmelzung des übertragenden Teilfonds erfolgt ohne zusätzliche Gebühren für die Anteilinhaber. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Verschmelzung bei dem übertragenden Fonds entstehen, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden von der LRI Invest S.A. getragen. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Verschmelzung bei dem übernehmenden Fonds entstehen, werden von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH getragen.

Die Anteile der Anteilinhaber, welche die Rücknahme ihrer Anteile nicht verlangt haben, werden auf der Grundlage des letzten gültigen Nettoinventarwertes des übertragenden Teilfonds vom 30.07.2021 am Verschmelzungsdatum wertmäßig durch Anteile des übernehmenden Fonds ersetzt. Gegebenenfalls erhalten die Anteilinhaber einen Spitzenausgleich. Dieser Fall tritt ein, wenn im Rahmen der Verschmelzung Bruchstücke anfallen. Diese Bruchstücke werden den Anteilinhabern in Form einer Barzahlung erstattet. Diese Barzahlung erfolgt taggleich oder innerhalb weniger Tage nach der Verschmelzung in Abhängigkeit von der depotführenden Stelle des Anteilinhabers.

Der Verschmelzungsbericht wird von dem beauftragten Wirtschaftsprüfer des übertragenden Teilfonds, PricewaterhouseCoopers erstellt, welcher insbesondere die Kriterien zur Bewertung des Vermögens für die Berechnung des Umtauschverhältnisses im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes von 2010 enthält (der „Verschmelzungsbericht“).

Das Umtauschverhältnis stellt dar, wie viele Anteile des übernehmenden Fonds für einen Anteil des übertragenden Teilfonds zum Tausch berechtigen und errechnet sich wie folgt.

            a = Anteilwert zum Verschmelzungsstichtag des übertragenden Teilfonds

            b = Anteilwert zum Verschmelzungsdatum des übernehmenden Fonds

            c = Umtauschverhältnis

            c = a/b

Den durch die Verschmelzung betroffenen Anlegern werden auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Verschmelzung der Fonds zur Verfügung gestellt. Der Verschmelzungsbericht ist nach Abschluss der Verschmelzung unter www.lri-group.lu kostenlos abrufbar.

Zusätzliche Informationen bezüglich der Verschmelzung, der aktuelle Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte des übernehmenden Fonds sind kostenlos auf der Internetseite der Kapitalanlagegesellschaft des übernehmenden Fonds unter www.warburg-fonds.com abrufbar oder können zusätzlich bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft angefragt werden.

Die aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Fonds liegen diesen Verschmelzungsinformationen bei. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Nützlichkeit der Kenntnisnahme dieser wesentlichen Anlegerinformationen hin.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Juni 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



MITTEILUNG AN DIE ANLEGER

G&W - EURO RENTENTREND - FONDS
(ISIN DE0009784801 // WKN 978480)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen NIXDORF Stiftungsfonds ist wie angekündigt mit Ablauf des 31. März 2021 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 1. April 2021 am Investmentvermögen NIXDORF Stiftungs-fonds (ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentü-mer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 1,3986676.


Hamburg, im April 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Die Geschäftsführung



Warburg - Pax - Nachhaltig - Ertrag - Fonds
(zukünftig: Pax Nachhaltig Ertrag Fonds)
(Anteilklasse R: ISIN DE000A2DJU04 // WKN A2DJU0)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A2DJU12 // WKN A2DJU1)

Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
mit Änderung der Anlagegrundsätze, Änderung der Kosten und
mit Namensänderung des OGAW-Sondervermögens
nach Übertragung auf die Universal-Investment-Gesellschaft mbH

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass anlässlich der Übertragung der Verwaltung des oben genannten OGAW-Sondervermögens von der Gesellschaft auf die Universal-Investment-Gesellschaft mbH die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) sowie die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens geändert werden.

Die Änderung der AABen und der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 26. März 2021 genehmigt.

In der Präambel der BAB wird zum 1. April 2021 die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main und die neue Fondsbezeichnung aufgeführt. Des Weiteren wird das OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. April 2021 in Pax Nachhaltig Ertrag Fonds umbenannt.

Ab dem 1. April 2021 gilt ebenfalls, dass der Abrechnungsstichtag für Anteilabrufe und Rücknahmeaufträge spätestens der übernächste auf den Eingang des Anteilabrufs- bzw. Rücknahmeauftrags folgende Wertermittlungstag ist. Dies ist in   6 Absatz 3 der BABen entsprechend berücksichtigt.

Darüber hinaus treten folgende Anpassungen der BABen per 1. Juli 2021 in Kraft:

Wertpapier- Darlehens- und Pensionsgeschäfte werden ausgeschlossen und die für diese Geschäfte vorgesehene Vergütung entfällt entsprechend.

Zudem wird die Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Wertpapiere und Geldmarktinstrumente in § 2 Absatz 2 angepasst.

Darüber hinaus wird eine Vergütung für die Verwaltung von Derivate-Geschäften und Sicherheiten für Derivate-Geschäfte in § 7 Absatz 2 Buchstabe b eingeführt sowie die Mindestvergütung für die Verwahrstelle in § 7 Absatz 3 und gestrichen.

Ferner erfolgen in den BABen redaktionelle Anpassungen und klarstellende Erläuterungen, die jedoch keine Änderung der Anlagepolitik zur Folge haben.

Weitere Informationen sind nach dem erfolgten Übertrag auf der Internet-Seite der Gesellschaft erhältlich:

https://fondsfinder.universal-investment.com/de/DE/Funds/DE000A2DJU04/downloads

https://fondsfinder.universal-investment.com/de/DE/Funds/DE000A2DJU12/downloads

Die ab dem 1. April 2021 gültigen AABen sowie der ab dem 1. April 2021 bzw.1. Juli 2021 geltende Wortlaut der BABen finden Sie hier.

Sollten die Anleger mit den vorgesehenen Anpassungen der Anlagebedingungen nicht einverstanden sein, haben sie das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben.

 

Hamburg, im März 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Anlagegrundsätze des Sonstigen Sondervermögens

MPF Athene
(ISIN DE000A0M6MX4 // WKN A0M6MX)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Sonstigen Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Sonstige Sondervermögen am 19. März 2021 genehmigt.

Die Änderungen bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung des § 2 Absatz 1 BABen, um aus dem Fonds einen Aktienfonds anstelle eines Mischfonds im steuerrechtlichen Sinne zu machen sowie aus der daraus resultierenden Senkung der Anlagegrenzen für Geldmarktinstrumente (§ 2 Absatz 3 BABen) und Bankguthaben (§ 2 Absatz 5 BABen) sowie Derivate (§ 2 Absatz 7 lit. (a) BABen) auf 49 Prozent des Wertes des Fonds.

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, Ihre Anteile kostenfrei in Anteile des Sonstigen Sondervermögens MPF Donar (ISIN DE000A12BPU4 // WKN A12BPU) umzutauschen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 1. Juli 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im März 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit
Änderung der Anlagegrundsätze und Namensänderung
des OGAW-Sondervermögens

G&W - HDAX - TRENDFONDS
(zukünftig: G&W - Aktien Deutschland - Trendfonds)
(ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 19. März 2021 genehmigt. Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Fondsname

Das OGAW-Sondervermögen “G&W - HDAX - TRENDFONDS” wird in “G&W - Aktien Deutschland - Trendfonds” umbenannt. Die im Abschnitt „2. Anlagegrenzen“ beschriebenen Änderungen sollen sich auch entsprechend im Namen des OGAW-Sondervermögens widerspiegeln.

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Streichung des deutschen Aktienindex HDAX® (HDAX® ist eine eingetragene Marke der Qontigo Index GmbH) aus den Anlagegrenzen für die erwerbbaren Wertpapiere (§ 2 Absatz 3 BABen).

Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.

Die Änderung der BABen tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 1. Juli 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im März 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



G&W - EURO RENTENTREND - FONDS
(ISIN DE0009784801 // WKN 978480)

NIXDORF Stiftungsfonds
(ISIN DE000A1W2BP9 // WKN A1W2BP)

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass die von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „G&W - EURO RENTENTREND - FONDS“ (übertragendes Sondervermögen) und „NIXDORF Stiftungsfonds“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Ablauf des 31. März 2021 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile am übernehmenden Sondervermögen.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern keine direkten noch indirekten zusätzlichen Gebühren und Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten auf Basis des letztverfügbaren Nettofondsvermögens zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückkaufanträge zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt am 24. März 2021, 24:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 31. März 2021, 24:00 Uhr in Kraft.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB sind nachfolgend abgedruckt.

Weitere Informationen zur Verschmelzung und über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Februar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -



Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

AES Selekt A1
(ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 7. Januar 2021 genehmigt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Angleichung der investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung (§ 2 Absatz 1 der BABen);

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 22. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 22. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

WARBURG - MULTI-SMART-BETA AKTIEN EUROPA
(Anteilklasse R: ISIN DE000A12BTS0 // WKN A12BTS)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A12BTQ4 // WKN A12BTQ)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS EUROPA
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen für das Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Teilsondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Teilsondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 
WARBURG - D - FONDS SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0RHE28 // WKN A0RHE2)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A0LGSG1 // WKN A0LGSG)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen für das Teilsondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie


die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten Teilsondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte Teilsondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 
G&W - TREND ALLOCATION - FONDS
(ISIN DE0006780380 // WKN 678038)

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 21. Dezember 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Anlagegrenzen

Es erfolgt eine Angleichung der investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung (§ 2 Absatz 1 der BABen);

  1. Emittentenliste

Es erfolgt eine Anpassung der Emittentenliste für den Erwerb von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten über 35 Prozent des Wertes des Fonds in Bezug auf den erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (§ 2 Absatz 5 der BABen).

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

G&W - HDAX - TRENDFONDS
(ISIN DE0009765446 // WKN 976544)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

DC Value Global Equity
(ISIN DE000A2DJU61 // WKN A2DJU6)

Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens

die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 30. November 2020 genehmigt.

Die Änderungen umfassen die Angleichung der in § 2 Absatz 1 der BABen genannten investmentsteuerlichen Anlagegrenze an die neue, mit der BaFin abgestimmte Musterformulierung.

Die Änderung der BABen tritt am 15. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die ab dem 15. Januar 2021 gültigen BABen finden Sie hier.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 
MITTEILUNG AN DIE ANLEGER

AES Struktur Selekt
(ISIN DE000A0LBS16 // WKN A0LBS1)

VOLLZOGENE VERSCHMELZUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Übertragung aller Vermögensgegenstände des oben genannten Investmentvermögens in das Investmentvermögen AES Selekt A1 ist wie angekündigt mit Ablauf des
30. Dezember 2020 erfolgt.

Die Anleger sind ab dem 31. Dezember 2020 am Investmentvermögen AES Selekt A1 (ISIN DE000A0MS7J5 // WKN A0MS7J) in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.

Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 : 0,9855734.

Hamburg, im Januar 2021
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -

 


 

Warburg - Pax - Nachhaltig - Ertrag - Fonds
(Anteilklasse R: ISIN DE000A2DJU04 // WKN A2DJU0)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A2DJU12 // WKN A2DJU1) 

Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, sowie

Wechsel der Verwahrstelle auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des oben genannten OGAW-Sondervermögens gemäß § 100b des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen für die von der Gesellschaft verwalteten OGAW-Sondervermögen mit Wirkung zum 1. April 2021 auf die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main übertragen wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Übertragung mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 genehmigt.

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. April 2021 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das oben genannte OGAW-Sondervermögen von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main.

Der Verwahrstellenwechsel wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ebenfalls am 7. Dezember 2020 genehmigt.

Aus der Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts und dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

Weitere Informationen über die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Die vollständige Mitteilung an die Anteilinhaber finden Sie hier.

Hamburg, im Dezember 2020
WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
- Die Geschäftsführung -


 

Advantage Balanced
(ISIN DE000A0RHD86 // WKN A0RHD8)

Kündigung des Verwaltungsrechts

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH teilt mi