Anforderung von Portfoliodaten

Im Zuge der Umsetzung von Verhaltens- und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch sind Anleger von Publikums-Investmentvermögen fair zu behandeln.

Um diesem Grundsatz der fairen Behandlung nachzukommen, stellen wir allen Anlegern dieselben Informationen gegen den Nachweis ihrer Eigenschaft als Anleger bereit.

Folgende Daten werden derzeit für diverse Publikums-Investmentvermögen unserer Gesellschaft aufbereitet:

I.

Bankenmeldewesen

a. GroMiKV-Report: Großkreditmeldung gem. Art. 394 Abs. 1 CRR und Millionenkreditmeldung gem. § 14 KWG

b. CRR-Report: Meldung über Eigenmittelanforderungen gem. Art. 99 CRR

c. MaRisk-Daten: Überwachung der Risikotragfähigkeit gem. AT 4.1, Ziffer 6 MaRisk (BA)

d. IRBA Reporting

II.

Versicherungsmeldewesen

d. Solvency-II Report: Regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Solvenzkapitalanforderungen gem. § 89 Abs. 1 VAG und QRT-Meldung gem. Art. 312 Abs. 1 lit. d) Solvency II Durchführungsverordnung

e. VAG-Report: § 216 Abs. 2 VAG

III.

sonstige Portfoliodaten

f. vom jeweiligen Fonds abhängig

Welche Reports für welches Publikums-Investmentvermögen derzeit zur Verfügung stehen, sehen Sie in dieser Tabelle mit aktuellen Fondsdaten hier.

Bei Interesse an den aufbereiteten Informationen bitten wir Sie, uns unter Nachweis Ihrer aktuellen Anlegereigenschaft (z.B. Tagesdepotauszug) einen Auftrag über das nachfolgende Kontaktformular zu übermitteln.

Hier haben Sie die Möglichkeit, den Nachweis Ihrer aktuellen Anlegereigenschaft hochzuladen und Ihrer Anfrage beizufügen. Bitte beachten Sie, dass ohne diesen Nachweis eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht möglich ist. Mit der Übersendung Ihrer Anforderung erklären Sie sich mit der vertraulichen Behandlung der Ihnen übersandten Unterlagen einverstanden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Vertraulichkeitshinweis.

Anforderung von Portfoliodaten

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