Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung des WARBURG – Small&Midcaps Deutschland auf den WARBURG – Small&Midcaps Europa

WARBURG – Small&Midcaps Deutschland
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0RHE28 // WKN A0RHE2)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A0LGSG1 // WKN A0LGSG)

WARBURG – Small&Midcaps Europa
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0LGSA4 // WKN A0LGSA)
(Anteilklasse I: ISIN DE000A0MS7S6 // WKN A0MS7S)

Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH teilt mit, dass die von der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH verwalteten Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „WARBURG – Small&Midcaps Deutschland“ (übertragendes Sondervermögen) und „WARBURG – Small&Midcaps Europa“ (übernehmendes Sondervermögen) mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2026 gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verschmolzen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Anteilklasse R des übertragenden Sondervermögens auf die Anteilklasse R des übernehmenden Sondervermögens und die Anteilklasse I des übertragenden Sondervermögens auf die Anteilklasse I des übernehmenden Sondervermögens verschmolzen wird.

Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Sondervermögens auf das übernehmende Sondervermögen. Das übertragende Sondervermögen erlischt.

Die Verschmelzungsinformationen gemäß § 186 KAGB werden den Anlegern von den depotführenden Stellen mittels dauerhaften Datenträgers übermittelt. Die Verschmelzungsinformationen sind zudem auf der Homepage der Gesellschaft unter www.warburg-fonds.com abrufbar.

Anleger des übertragenden Sondervermögens erhalten im Zuge der Verschmelzung Anteile des übernehmenden Sondervermögens in der jeweils entsprechenden Anteilklasse.

Durch die Verschmelzung entstehen den Anlegern weder direkte noch indirekte zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen.

Den Anteilinhabern des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens wird gemäß § 187 Absatz 1 KAGB die Möglichkeit eingeräumt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der kostenfreien Rückgabe erlischt am 23. November 2026, 16:00 Uhr. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Die Verschmelzung tritt zum 30. November 2026, 24:00 Uhr in Kraft.

Weitere Informationen zur Verschmelzung und über die jeweils gültigen Anlage-bedingungen, den Verkaufsprospekt sowie das Basisinformationsblatt erhalten Sie kostenfrei bei der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.

Hamburg, im Oktober 2026

Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
– Die Geschäftsführung –