Bei ausgewählten Nachhaltigkeitsfonds (gemäß Art. 8 und 9 der Offenlegungsverordnung) werden über unseren globalen Mindeststandard hinaus weitere ökologische und soziale Kriterien in die Anlageentscheidungen miteinbezogen.
Zwei unserer Nachhaltigkeitsfonds (gemäß Art. 8 und 9 der Offenlegungsverordnung), der Fonds Warburg Invest Responsible – Corporate Bonds sowie auch der Fonds Warburg Invest Responsible – European Equities, verfolgen einen dualen Nachhaltigkeitsansatz, der Ausschlusskriterien mit relativen Bewertungen („best-in-class“) kombiniert. Siehe folgende Erläuterung: