7. Dezember 2023

Beschränkung der Anteilrücknahme beim VermögensManagement-Fonds für Stiftungen

(ISIN DE000A1W2BR5 und ISIN DE000A1W2BQ7)
ab dem 07.12.2023

Beim VermögensManagement-Fonds für Stiftungen, Anteilklasse I (DE000A1W2BR5) und Anteilklasse R (DE000A1W2BQ7), haben die Rückgabeverlangen der Anleger am 07.12.2023 den in den Besonderen Anlagebedingungen des Sondervermögens festgelegten Schwellenwert erreicht.

Da die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können, beschränkt die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH die Rücknahme der Anteile gem. § 98 Abs. 1b KAGB. Die Anteilrücknahmeverlangen zu dem Sondervermögen werden b. a. W. nur anteilig ausgeführt. Der nicht ausgeführte Teil der Order verfällt („Restorderverfall“).

Weitere Informationen zur Beschränkung der Anteilrücknahme finden Sie im Verkaufsprospekt des Sondervermögens.

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
-Die Geschäftsführung-