Änderung der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens Dirk Müller Premium Aktien - Offensiv
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens
Dirk Müller Premium Aktien - Offensiv
(zukünftig: DM Premium Aktien offensiv)
(ISIN: DE000A2PX1T5 // WKN A2PX1T)
Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Änderungen der BABen sowie des Fondsnamens für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 6. Oktober 2025 genehmigt.
Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben
redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:
- Änderung des Namens
Die Umbenennung des Sondervermögens von „Dirk Müller Premium Aktien - Offensiv“ in „DM Premium Aktien offensiv“.
- Anlagegrenzen
2 (Anlagegrenzen) Abs. 7 wurde insoweit angepasst, dass der Absatz wie folgt lautet:
Das OGAW-Sondervermögen kann bis zu 10 Prozent seines Wertes in Investmentanteilen nach Maßgabe des § 8 der AABen angelegt werden. Bei der Auswahl der erwerbbaren Investmentvermögen richtet sich die Gesellschaft nach deren Anlagebestimmungen, Anlagebedingungen, Satzungen oder vergleichbaren Unterlagen für ausländische Investmentvermögen.
Die weiteren Absätze wurde gestrichen.
Im Zusammenhang mit den am 20. Juni 2025 veröffentlichten Allgemeinen Anlagebedingungen, wird so vor allem präzisiert, wann eine Berechnung des Nettoinventarwertes erfolgt und dass an den Tagen an denen kein Nettoinventarwert ermittelt wird, der Nettoinventarwert des Vortages so lange fortgeschrieben wird, bis ein neuer Tagesendwert ermittelt wird. Neben redaktionellen Anpassungen, wird die Belastung des OGAW-Sondervermögens mit Kosten für die Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers auf Fälle eines vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Datenträgers begrenzt (§ 7 Abs. 5 lit. d). In § 7 Abs. 5 lit. f wird die Belastung des OGAW-Sondervermögens mit Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des jeweils anwendbaren Steuerrechts erweitert, während dies zuvor auf das deutsche Steuerrecht begrenzt war.
Die Änderung der BABen treten am 1. Dezember 2025 in Kraft.
Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Basisinformationsblätter erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.
Die ab dem 1. Dezember 2025 gültigen BABen finden Sie hier.
Hamburg, im Oktober 2025
Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
- Die Geschäftsführung -