Corporate Governance – Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH

BVI Wohlverhaltensregeln

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) hat als Interessenvertretung der deutschen Investmentbranche sog. BVI-Wohlverhaltensregeln definiert.

Diese formulieren Standards für einen guten und verantwortungsvollen Umgang mit dem Kapital sowie den Rechten der Anleger. Sie beschreiben, wie die Kapitalverwaltungsgesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten gegenüber vertreten.

Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH verpflichtet sich als Mitglied des BVI zur Einhaltung dieser Wohlverhaltensregeln als freiwillige Selbstverpflichtung.

Die BVI Wohlverhaltensregeln finden Sie auf der Homepage des BVI.
ZUR HOMEPAGE DES BVI


BVI Leitlinien zum Verantwortlichen Investieren

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) hat als Interessenvertretung der deutschen Investmentbranche ebenfalls sog. Leitlinien zum verantwortlichen Investieren veröffentlicht. 

Diese dokumentieren das Bewusstsein der im BVI organisierten Fondsgesellschaften für gesellschaftliche Verantwortung im Hinblick auf soziale, ökologische und ethische Belange bei der Vermögensanlage und wurden von allen Mitgliedsgesellschaften gemeinsam verabschiedet.

Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH unterstützt diese Leitlinien zum verantwortlichen Investieren, die Sie auf der Homepage des BVI unter www.bvi.de finden.
ZUR HOMEPAGE DES BVI


Mitwirkungspolitik, Abstimmungsverhalten und Stimmrechtsausübung

Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH (Warburg Invest) übt Rechte, die mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Investmentvermögen verbundenen sind, zum Nutzen des betreffenden Investmentvermögen und seiner Anleger und unter Berücksichtigung der Integrität des Marktes aus. Die Gesellschaft handelt dabei gemäß einer internen Leitlinie zur Stimmrechtsausübung, deren Grundzüge Sie HIER abrufen können.

Der Mitwirkungsbericht nach § 134b Abs. 2 AktG für das Kalenderjahr 2020 ist HIER abrufbar.


Umgang mit Interessenkonflikten

Das Vertrauen in die Integrität und Leistungsfähigkeit der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH steht im Fokus unserer Geschäftsbeziehungen. Dies bedeutet auch, dass die Gesellschaft gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) u.a. aufsichtsrechtlichen Erfordernissen, potenzielle Interessenkonfliktsituationen durch angemessene Vorkehrungen erkennen, vermeiden oder fair lösen will. Die Gesellschaft hat daher die im Folgenden dargestellte Interessenkonflikt Policy implementiert.
Die Interessenkonflikt Policy finden Sie hier

Best Execution – Grundsätze der Auftragsausführung

Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH hat Grundsätze zur Ausführung von Orders erlassen, die einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. Aktualisierung unterliegen. 

Die Entscheidung, welcher Weg für Handelsaufträge verwendet wird, hängt dabei von zahlreichen Faktoren ab. Der Preis des Vermögensgegenstandes ist dabei ein wesentliches, aber nicht das alleinige Entscheidungskriterium. Weitere Kriterien können z.B. die Kosten der Auftragsausführung, die Geschwindigkeit und / oder die Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung sein. 

Sofern Sie weitergehende Informationen zu diesem Thema erhalten möchten, wenden Sie sich gerne an Ihren Kundenbetreuer oder an unsere Compliance Abteilung. Die Anschrift bzw. das Kontaktformular entnehmen Sie bitte der Rubrik Kontakt.
ZUM KONTAKTFORMULAR


MIFID II Ausführungsgrundsätze

Eine Zusammenfassung der Informationen über die erreichte Ausführungsqualität unter MiFID II und den TOP 5-Jahresbericht für finden Sie hier.


Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft

Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH (im Folgenden: „Warburg Invest“) unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. 

Die detaillierte Ausgestaltung hat die Warburg Invest in Vergütungsgrundsätzen geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen.

Die Struktur der Warburg Invest als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit dem Gesellschafter M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA (im Folgenden MMWCO), einem Aufsichtsrat und verwalteten Investmentvermögen sowie Freien Mandaten, ist nicht komplex.

Die Vergütungsgrundsätze gelten für alle Mitarbeiter und Geschäftsführer. Durch das Vergütungssystem sollen keine Anreize geschaffen werden, übermäßige Risiken einzugehen. Vielmehr soll eine Kontrollierbarkeit der operationalen Risikokomponenten, verbunden mit festgelegten Zuständigkeiten, erreicht werden.

Die Geschäftsführung der Warburg Invest legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese regelmäßig und ist für deren Umsetzung sowie die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen verantwortlich. 

Der Aufsichtsrat der Warburg Invest beaufsichtigt die Geschäftsführung bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Vergütungsgrundsätze mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar sind. Weiterhin stellt der Aufsichtsrat sicher, dass bei der Gestaltung und der Umsetzung der Vergütungsgrundsätze und -praxis die Corporate-Governance-Grundsätze und -strukturen der Warburg Invest eingehalten werden.

Angaben zur Höhe der Vergütung

Ein Teil der Mitarbeiter der Warburg Invest erhält eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Gehaltstarifvertrages für das private Bankgewerbe. Alle anderen Mitarbeiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte feste Vergütung. Neben der festen Vergütung können Mitarbeitern variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden. Diese werden von der Geschäftsführung in Abstimmung mit dem zuständigen Partner der M.M.Warburg & CO nach Ermessen festgelegt.

Die Vergütungen der Geschäftsführer der Warburg Invest richten sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Geschäftsführer erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung, außerdem können ihnen variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden, die nach Ermessen vom Aufsichtsrat festgelegt werden.

Der Gewährung einer erfolgsabhängigen Vergütung liegt insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters, seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses der Gesellschaft zugrunde. Bei der Bewertung der individuellen Leistung werden finanzielle wie auch nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt. 

Variable Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der verwalteten Investmentvermögen gekoppelt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes ausschließlich monetär und nicht verzögert. Grundsätzlich beträgt die variable Vergütung nicht mehr als 40% der fixen Vergütung für einen Mitarbeiter.

Bei der Festsetzung der Höhe der fixen und variablen Vergütungsbestandteile werden Nachhaltigkeitsrisiken, die in Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten definiert sind, derzeit nicht explizit berücksichtigt.

Vergütungsbericht und jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik

Die Geschäftsführung erstellt jährlich einen Vergütungsbericht in Zusammenarbeit mit dem Personalbereich, dem Leiter des Risiko Controllings und dem Chief Compliance Officer. 

Auf Basis des Vergütungsberichtes überprüft der Aufsichtsrat jährlich die Umsetzung und ggf. Aktualisierung der Vergütungsgrundsätze. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat dabei auf die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem Anteil der festen Vergütung und dem variablen Anteil.

Zusätzlich führt die Interne Revision der Gesellschaft eine unabhängige Prüfung der Gestaltung, der Umsetzung und der Wirkungen der Vergütungsgrundsätze der Warburg Invest durch. Im Rahmen der Überprüfung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Abweichungen von den festgelegten Vergütungsgrundsätzen.

Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Es haben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Investmentsteuergesetz 2018: Information über Selbstdeklaration zum Zweck der Teilfreistellung

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Nach oben