Warburg Gruppe schärft Dekarbonisierungspfad

Mon Nov 14 13:33:00 CET 2022

Unabhängig vom konkreten Mandatsauftrag wird in allen aktiven Einzeltitelentscheidungen der Warburg Gruppe ein einheitlicher nachhaltiger Mindeststandard angewendet. Dieser sieht bei Investitionen in Unternehmen unter anderem feste Umsatzgrenzen im Zusammenhang mit Thermalkohle vor, die zwingend zu einem Ausschluss vom Anlageuniversum führen.

Die Förderung von Thermalkohle sowie die Energieproduktion durch Thermalkohle gehen mit erheblichen Umweltschäden einher. Darüber hinaus sehen sich nicht zuletzt durch das Pariser Klimaabkommen Unternehmen in diesen Geschäftsbereichen mit schlechteren Geschäftsaussichten infolge sogenannter Transformationsrisiken konfrontiert.

Seit Einführung der nachhaltigen Mindeststandards zum Jahresbeginn 2021 liegt die zulässige Umsatzfreigrenze im Bereich der Förderung von Thermalkohle bei fünf Prozent. In Bezug auf die Energieerzeugung startete die Warburg Gruppe zunächst mit 30 Prozent und reduzierte die Umsatzgrenze erstmalig zum 1. Januar 2022 auf 25 Prozent.

Anfang November dieses Jahres beschloss nunmehr das ESG-Gremium der Warburg Gruppe, bestehend aus Vertretern der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft, von M.M.Warburg & CO sowie Marcard, Stein & Co., den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Die Umsatzfreigrenze für die Verstromung von Thermalkohle soll ab 2023 jährlich um mindestens 2,5 Prozentpunkte bis zu einer Bagatellgrenze von einem Prozent reduziert werden.

Mit der Etablierung eines formalisierten Reduktionspfades möchte die Warburg Gruppe aktiv den notwendigen ökologischen Transformationsprozess der Energiebranche begleiten und gleichzeitig Unternehmen dazu ermutigen, ihre Geschäftsfelder hin zu weniger klimaschädlichen Wirtschaftsaktivitäten zu verändern. Gleichzeitig soll damit dem von der Bundesregierung geplanten vorzeitigen Kohleausstieg bis 2030 Rechnung getragen werden.

Dekarbonisierungspfad

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