21. November 2023

Weshalb das Heizungsgesetz genau zur richtigen Zeit kam

Weshalb das Heizungsgesetz genau zur richtigen Zeit kam

In Bezug auf Maßnahmen zum Klimaschutz herrscht in Deutschland politische Unsicherheit. Das Gebäudeenergiegesetz, auch umgangssprachlich als Heizungsgesetz bezeichnet, ist als zentraler Baustein der deutschen Wärmewände im September diesen Jahres vom Bundestag verabschiedet worden. Nur wenige Monate später verkündete CDU Bundesvorsitzender Friedrich Merz, im Falle eines Wahlsiegs bei der kommenden Bundestagswahl das Heizungsgesetz rückgängig machen zu wollen. Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Gerade die Parteien der politischen Mitte sollten sich doch auf einen Pfad für die Klimapolitik einigen. Sowohl private Haushalte als auch Unternehmen brauchen diese Sicherheit, um Investitionen planen zu können.

Das Heizungsgesetz soll einen neuen Marktmechanismus ergänzen, der seit Januar 2021 in Deutschland etabliert ist und der den CO2 Preis für die Sektoren Wärme in Gebäuden und Verkehr bestimmt. Für private Haushalte ist dies im Moment kein echter Marktmechanismus sondern eine CO2 Steuer. Aktuell liegt diese Steuer bei 30 Euro pro emittierter Tonne CO2 und soll für das nächste Jahr auf 40 Euro steigen. Verbraucher werden dies an steigenden Preisen beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien spüren. So soll nach Schätzungen des ADAC der Benzinpreis 2024 um 2,9 Cent pro Liter steigen. Eine weitere Anhebung der CO2 Steuer für die kommenden Jahre ist ebenfalls bereits geplant.

Es liegt in der Natur einer Steuer, dass die Menge an zu emittierenden Tonnen CO2 frei wählbar ist, der Preis hingegen ist festgelegt. Ab 2027 wird dieses deutsche System der CO2 Besteuerung in einen europäischen Markt für Brennstoffe überführt. Somit gilt dann für private Haushalte derselbe Mechanismus wie für Unternehmen, in dem nicht der Preis, sondern die Menge festgelegt wird. Dem durchschnittlichen Verbraucher fehlt das Wissen, um mit einem solchen Mechanismus umzugehen. Da sich Verbraucher auf die Preisausschläge am Markt so kurzfristig nicht einstellen können, müssen sie vorbeugen. Unabhängigkeit kann erzielt werden, indem die Wahl beim Autokauf anstelle eines Verbrenners auf einen Elektromotor fällt und natürlich auch, indem eine Wärmepumpe anstelle einer Gasheizung eingebaut wird. Dies darf nicht erst passieren, wenn die Preise im Jahr 2027 anziehen.

Ordnungspolitische Maßnahmen, wie das Heizungsgesetz sind eine Maßnahme zum Schutz der privaten Haushalte. Sie sollen darauf eingestellt werden, dass ab 2027 die Preise fossiler Brennstoffe unter den Verpflichtungen des Pariser Klimaschutzabkommens massiv steigen werden. Sich diesem Umdenken gegenüber zu verweigern und weiter auf altbekannte Technologien zu setzen, kann den privaten Haushalten nicht nur sehr teuer zu stehen kommen, sondern auch zu sozialer Härte führen – es liegt in der Verantwortung der Politik, dies zu vermeiden.

Bei der Warburg Invest orientieren wir uns ebenfalls an dieser langfristigen Perspektive. Die ESG Investment Mindeststandards, die für alle unserer aktiven Managemententscheidungen gelten (1), sind auf einen Pfad zur Reduktion fossiler Brennstoffe ausgerichtet. So schließen wir Unternehmen aus, die sehr hohe CO2 Emissionen aufweisen und gleichzeitig keine adäquaten Maßnahmen zur Reduktion dieser einleiten. (2) Bezüglich der Energieerzeugung aus Thermalkohle wurde eine Umsatzfreigrenze gezogen, die jedes Jahr um 2,5 Prozent reduziert wird. (3) Somit steigt unsere Erwartungshaltung an die Unternehmen, den Einsatz fossiler Energien zu reduzieren und aktiv an der Energiewende zu partizipieren.

 

(1) Im Fall von Spezialfonds gilt dies unter Berücksichtigung des konkreten Kundenauftrags.

(2) Ausschlüsse erfolgen anhand der Definition von MSCI ESG Research: Unternehmen mit sehr hoher CO2-Intensität (von mehr als 525 Tonnen CO2/Umsatzmillion in US Dollar) bei gleichzeitig schlechtem Management der Emissionen (Carbon Emission Management Score von kleiner 4).

(3)Es erfolgt eine Reduktion der Umsatzfreigrenze bis zu einer Bagatellgrenze von einem Prozent des Umsatzes.